Einstellung bei der Polizei: Eintrag im Erziehungsregister!?
Liebe User von Guterfrage,
ich möchte mich in ferner Zukunft bei der Landespolizei bewerben. Das Problem an der ganzen Sache ist jedoch, dass ich einen Eintrag im Erziehungsregister (nicht im Bundeszentralregister) wegen einer gewissen nicht wirklich schlimmen Jugendsünde habe (ich war zu dem Zeitpunkt 15).
In den Bewerbungsunterlagen steht, dass falls ein Strafrechtliches Verfahren gegen mich anhängig war, ich dort die Angaben dazu machen soll.
Mit dem 24. Lebensjahr werden Eintragungen in das Erziehungsregister getilgt. Wie wäre das jetzt mit einer Bewerbung vor und nach dem 24. Lebensjahr? Würde es auffallen, wenn ich gar keine Angaben zu der Anzeige machen würde?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
6 Antworten
Beantrage dir doch mal ein Polizeiliches Führungszeugnis und schau was drin steht!Geht beim Rathaus,Gemeindehaus wo du gemeldet bist!
Bringt aber nicht viel. Die Polizei hat auch Zugriff auf Daten, die nicht im Führungszeugnis erfasst sind.
Grüss dich RB!War ja klar! Ein Spruch muss ja kommen,nicht war ?grins!!
Hi, ich habe so ziemlich das selbe Problem. Personen mit einem Eintrag ins Erziehungsregister dürfen sich zwar rechtlich als nicht vorbestraft bezeichnen, und der Eintrag taucht in keinem polizeilichen Führungszeugnis auf.
Ich habe allerdings gehört, dass nach dem letzten Amoklauf das Waffenrecht verschärft wurde, und somit Personen, die Zugang zu Waffen oder Sprengstoff haben(also z.B. Polizisten) auf Einträge im Erziehungsregister kontrolliert werden dürfen.
Ein Bekannter(ist Polizist) hat mir gesagt, dass auf Antrag eine frühzeitige Löschung möglich ist. leider weiß ich nichts genaues, z.B. wie so ein Antrag auszusehen hat. kann jmd helfen bittebittebitte!!!
Ich habe auch Erfahrung damit.
Ich habe mich bei der Polizei für den höheren Dienst beworben und wurde auch eingeladen. Ich habe alle Prüfungen bestanden und würde eingestellt. Während der Prüfungen habe ich auch einen Zettel unterschreiben müssen, dass falls eine Einstellung erfolgen soll, die Polizei sich Polizeiauskunft bei der zuständigen Polizeidienststelle holen darf. Ich ahbe vor einiger zeit als ich ca.16 war mal Mist gebaut ; im Laden ein paar Süßigkeiten mitgehen lassen( circa 2,50 euro), die Anzeige wurde eingestellt . Dann bekomme ich einen Brief, wo die Polizei sagt sie haben das im Erziehungsregister gefunden (nicht Führungszeugnis, da habe ich keinen Eintrag) und bittet mich um Stellungnahme. Ich gebe meinen Fehler zu und sage dass ich das Geschehene Bereue. Glaubt ihr, dass kann zur nicht- Einstellung führen ? :(
Und? Bist du eingestellt worden?
Ich hab mich auch mal bei der Polizei beworben und hatte da vorher mal angerufen um mich zu informieren. Die haben da einen örtlich zuständien "Bewerbungs-Berater", der damals auch zu mir nach Hause gekommen ist, alles mit mir durchgesprochen hat, Fragen beantwortet usw.. Wenn es diese "Einrichtung" noch gibt, kann Dir da sicher weitergeholfen werden.
Hi, wenn es soweit ist, ist das bestimmt sinnvoll.
Glaubst Du allen Ernstes, kein einziger Polizeibeamter hätte in seiner Jugend mal Mist gebaut und alle hätten ein blütenweißes Erziehungsregister? Ich glaube das beim besten Willen nicht, mach Dir mal keinen Kopf. Angeben würde ich es allerdings bei der Bewerbung schon, das gibt Pluspunkte für Ehrlichkeit...
Hi, danke für den Tipp! Werde ich machen.