Wie ist der Ablauf bei Ladendiebstahl durch Minderjährigen (zivilrechtlich)?

9 Antworten

Strafrecht

Da Dein Sohn nicht strafmündig ist, wird das Verfahren eingestellt.

Jugendamt

Das Jugendamt wird in solchen Fällen grundsätzlich informiert; man wird ein Gespräch anbieten.

Zivilrecht

Grundsätzlich hat das Unternehmen einen Schadenersatzanspruch; dazu muß aber erst einmal ein Schaden entstanden sein; da die Ware, im vorliegenden Fall, nicht mehr verkaufsfähig ist, müsste der Preis für die Ware gezahlt werden.

Geschäfte loben häufig eine Fangprämie aus; nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 1979 (VI ZR 254/77) ist das grundsätzlich zulässig. Allerdings muß die Prämie im Verhältnis zum Warenwert stehen; es dürfen, nach heutiger Ansicht, mind. 25 € max. 70 € verlangt werden; es ist zudem auch noch zu berücksichtigen, daß der Ladendieb minderjährig ist; hier könnte eine Fangprämie ggf. gar nicht erhoben werden.

Wenn die Forderung gestellt wird, kann man dieser widersprechen und ggf. gerichtlich überprüfen lassen (zumindest erst einmal durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen).

achtmal4 
Beitragsersteller
 23.06.2018, 10:48

Ich hab gerade im Markt angerufen. Normalerweise erheben sie 150 EUR Fangprämie. Weil er jugendlich ist, brauchen wir "nur" 50 EUR zahlen. Finde ich trotzdem nicht in Ordnung, aber bevor ich mich gerichtlich streite und es noch teurer wird, lieber so. Ich hoffe, er lernt draus. Die Karten möchte er eigentlich gar nicht mehr...

strafrechtlich wird nichts kommen. Da er mit 12 noch nicht strafmündig ist, wird der Staatsanwalt das Verfahren einstellen. Aber der Ladendiebstahl ist nun erst mal im System gespeichert.

Dennoch kann es durchaus sein, dass die Tat nicht folgenlos bleibt. Von Schadensersatzansprüchen mal abgesehen kann auch das Jugendamt da durchaus Maßnahmen ergreifen.

Mir ist nicht ganz klar, was du mit Vertragsstrafe meinst. Die greift doch eigentlich nur, wenn ein gültiger Vertrag nicht eingehalten wird. Ein Vertrag liegt hier aber nicht vor, wäre eh nichtig, da minderjährig.

achtmal4 
Beitragsersteller
 23.06.2018, 06:34

Mit Vertragsstrafe meine ich diese Schilder in manchen Läden, wo es heißt, dass bei Diebstahl xxx EUR fällig sind. Wobei ich nicht weiß, ob es dort der Fall ist.

Bis zum Alter von 14 Jahren sind Kinder strafunmündig. Werden sie bei einem Vergehen erwischt und kommt es zur Anzeige, schickt die Polizei eine Ereignismeldung an das Jugendamt. Dort wird entschieden, ob zu der Familie Kontakt aufgenommen wird, wobei bei einem einmaligen Bagatelldelikt schon allein aus Personalmangel darauf meist verzichtet wird.

Das war es dann aber auch schon. Wie will man bei Strafunmündigkeit eine zivilrechtliche deliktische Haftung (etwa für eine Fangprämie) begründen. Die Beute Deines Sohnes solltest Du zurückgeben, weil diese nachträglich käuflich erwerben wäre sicherlich das falsche Signal für den Sohnemann.

achtmal4 
Beitragsersteller
 23.06.2018, 07:24

Die Beute hat laut Auskunft der Polizei der Markt einbehalten - zusammen mit den Karten, die sie sich regulär gekauft hatten. Anscheinend konnte man nicht feststellen, welche ihm gehörten und welche er sich eingesteckt hatte (waren wohl vermischt) - deshalb hat der Markt nun alles dabehalten.

Was ist denn das für eine Frage "Er darf den Laden ja nicht mehr betreten".

Das klingt ja nicht gerade gebildet :-(

14€ kannst Du als Eltern ja wohl genau so bezahlen...

Mit 12 Jahren ist er zumindest nicht strafmündig.

achtmal4 
Beitragsersteller
 23.06.2018, 06:41

Hast du Frage überhaupt verstanden?

poldiac  23.06.2018, 07:08
@achtmal4

Ich schon, aber Du nicht ;P

achtmal4 
Beitragsersteller
 23.06.2018, 06:36

Bei einem Hausverbot darf der den Laden nicht betreten, sonst riskiert er die nächste Anzeige laut Auskunft der Polizei. Was klingt daran bitte nicht gebildet?

poldiac  23.06.2018, 06:38
@achtmal4

Jung, seine Mami hat doch kein Hausverbot.. "Mein Sohn".

achtmal4 
Beitragsersteller
 23.06.2018, 06:29

Mir geht es nicht um die 14 EUR - die bekommt er vom Taschengeld abgezogen und gut. Es geht darum, ob noch weitere Kosten entstehen könnten und ob das rechtens wäre.

Eltern haften für ihre Kinder. Also Du. Und das Jugendamt kommt zum Besüchle.

ZuumZuum  23.06.2018, 08:06

Eltern haften für ihre Kinder.

Nein, das ist ein Märchen, das tun sie nämlich nicht.

extrapilot351  23.06.2018, 08:37
@ZuumZuum

Ach, guten Morgen Herr Dorflehrer.

ZuumZuum  23.06.2018, 08:38
@extrapilot351

Wer spricht? Seit wann gibt es Sippenhaft in Deutschland?

extrapilot351  23.06.2018, 12:02
@ZuumZuum

Zudummzummzumm. Das hat mit Sippenhaft nichts zu tun. Eltern sind für ihre Kinder und auch für ihr tun verantwortlich.

Jewi14  23.06.2018, 09:44

Sorry, aber diese Antwort ist sowas von falsch. Ich meine das mit Eltern haften für ihre Kinder. Typisches Stammtischgerede.

extrapilot351  24.06.2018, 14:45
@Jewi14

Am Stammtisch kennst Du Dich also aus. Und sonst?

Aliha  04.07.2018, 18:24

"Eltern haften für ihre Kinder."

Das kann man zwar an jedem Baustellenschild lesen, bleibt aber trotzdem Unsinn.

extrapilot351  04.07.2018, 18:51
@Aliha

Das sind Richter ganz anderer Meinung. Du solltest das besser den Volljuristen überlassen oder Dich dort mal schlau machen. Lesen hilft.

Aliha  04.07.2018, 19:01
@extrapilot351

Merkst du eigentlich, dass du dich lächerlich machst.

extrapilot351  04.07.2018, 19:35
@Aliha

Das Kompliment trifft ja eher auf Dich zu.

achtmal4 
Beitragsersteller
 23.06.2018, 07:27

Dass der Schaden notfalls von uns bezahlt werden muss, ist klar. Es ging in der Frage auch um zusätzliche Kosten. Vor dem Jugendamt hab ich keine Angst.