Was passiert mit einem wegen Schulden verurteilten Obdachlosen?

6 Antworten

Hier müssen ein paar Dinge berücksichtigt werden!

Du schreibst:

Als Beispiel nehme ich eine unbezahlte Handyrechnung in Höhe von 1400€.

In diesem Fall handelt es sich um eine Forderung des Handy-Anbieters (Gläubiger) gegen den Obdachlosen (Schuldner).

Du schreibst:

Das Urteil vom Gericht: Er muss die 1400€ plus Anwaltskosten und Gerichtskosten an den Kläger zahlen.

In der Praxis erwirkt der Gläubiger über das Mahn- und Vollstreckungsverfahren einen Titel gegen den Schuldner, den der Gläubiger 30 Jahre lang vollstrecken kann.

Das Schuldrecht regelt die Beziehungen zwischen den Beteiligten eines Schultverhälnisses (§§ 241 - 853).

Das Schuldrecht ist eine zivilrechtliche Angelegenheit.

Um in den Knast gehen zu müssen, muss allerdings eine Verurteilung nach dem Strafgesetzbuch erfolgen. Zum Beispiel wegen Betrug.

Wird der Angeklagte zu einer Geldstrafe verurteilt, wird diese unter Berücksichtigung des Einkommens und in Tagessätzen festgelegt.

Die Formel: Monatseinkommen (Netto) : 30 Tage = 1 Tagessatz.

Auch Obdachlose haben Anspruch auf Sozialleistungen!

Beispiel: Angenommen der Obdachlose bekommt mtl. 450,- EUR Sozialhilfe. Dann würde der Tagessatz 15,- EUR betragen.

450,- EUR : 30 Tage = 15,- EUR/Tag

Findet das Gericht im Bezug auf die Schwere der Tat z.B. 3 Wochen Knast als angemessen und kann diese als Geldstrafe gewährt werden, ergibt sich folgende Geldstrafe:

15,- EUR (Tagessatz) x 21 Tage (3 Wochen) = 315,- EUR Geldstrafe.

Zahlt der Schuldner nur einen Teil - z.B. 150,- EUR muss er den Restbetrag absitzen.

  • 150,- EUR gezahlt = 10 Tagessätze
  • 165,- EUR Restbetrag = 11 Tagessätze

In dem von dir beschriebene Fall würde das Einkommen weit unter der gesetzlichen Höchstgrenze liegen und somit pfändungsfrei zu sein.

Das ein Schuldner nicht zahlen kann, ist keine Straftat. Das ist das Risiko desjenigen, der dem Schuldner einen Kredit gewährt hat.

Dementsprechend müsste er ins Gefängnis deswegen.

Noe, das muss er nicht. Wenn er nicht zahlen kann, dann kann er nicht zahlen und sein Glaeubiger guckt in die Roehre.

Den Schuldenturm des Mittelalters gibt es nicht mehr. Nur wegen Schulden, Steuerschulden ausgenommen ; - ), gibt es keine Haftstrafe.

Keiner muss wegen Schulden ins Gefängnis. Wenn man nicht zahlen kann und nichts gepfändet werden kann, dann bekommt der Handyvertrag Anbieter halt sein Geld nicht. Ende der Geschichte.

Lediglich wenn man eine Geldstrafe nicht bezahlt kann das passieren.

oppa63  04.04.2021, 02:52

Nein ! Wenn man nicht auf die Briefe antwortet, die vom Amtsgericht kommen, bekommt der Angeschriebene eine Erzwingungshaft ! Das tilgt trotzdem nicht seine Schulden. Ein kreditunwürdiger SCHUFAkäufer (Al Bundy) wird er lebenslang bleiben ;-)

Marks09 
Beitragsersteller
 04.04.2021, 02:27

Ich hatte mal gehört das jemand aufgrund Schulden vom Gericht verurteilt wurde den Betrag zu zahlen. Deswegen finde ichs etwas seltsam

Panazee  04.04.2021, 02:35
@Marks09

Wenn einer sagt, dass die Forderung des Anbieters nicht gerechtfertigt ist, dann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, in der darüber geurteilt wird, ob die Forderung überhaupt rechtens ist. Es könnte ja sein, dass die Rechnung falsch war.

In dem von dir beschriebenen Fall wurde nur geurteilt, dass die Rechnung korrekt ist und bezahlt werden muss. Wenn derjenige aber nicht zahlen kann und nichts zum Pfänden da ist, muss er eine sog. Eidesstattliche Versicherung unterschreiben, dass er das Geld wirklich nicht hat und dann passiert erst mal nichts weiter.

Die Person bekommt dann einen Eintrag in der Schufa und das wars.

MrAlfonso  04.04.2021, 02:27

Also mein Lösungsvorschlag klingt besser

Seanen2020  04.04.2021, 10:12
@MrAlfonso

Bist du etwa aktiv für illegale Prostitution?

Gar nichts passiert.

Er meldet Privatinsolvenz an. Dann ist er offiziell pleite, seine Schufa ist im Keller keiner bekommt sein Geld.