Geld verliehen mit Schuldschein - wird nicht zurückgezahlt was tun?

8 Antworten

Ertmal zum Anwalt  der wird ihm ein nettes Brieflein schicken  das wirkt fast immer

franneck1989  17.03.2015, 12:43

So ein nettes Briefchen kostet auch erst mal nettes Geld

Privaturkunde

Der Schuldschein reicht aus, um gegen den Darlehensnehmer vorgehen zu können.

Das kann per Mahnbescheid oder aber auch durch direkte Klage geschehen.

Schulden nicht zurückzuzahlen ist grundsätzlich nicht strafbar; strafrechtlich wäre das ggf. nur relevant, wenn von vorneherein der Schuldner nicht zurückzahlen wollte (was i. d. R. schwer nachzuweisen wäre), er Euch über seine Vermögens- und Einkommenssituation vorsätzlich getäuscht hätte oder er anderweitig das Darlehen durch falsche Angaben "erschlichen" hätte.

Wieso strafrechtlich? Wegen welchen Tatbestands? Geld nicht zurückzahlen allein ist kein Straftatbestand - und Betrug wäre es nur, wenn Du ihm nachweisen könntest, dass er zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung schon die Absicht hatte, nicht zu zahlen - oder dass er wissen musste, dass er es nicht können würde.

Dazu müsstest Du ihm in den Kopf schauen.

Zivilrechtlich könntest Du einen Mahnbescheid über die ausstehende Rate loslassen - kostet 32 € (geht online), die er auch zahlen muss und ist schon mal ein schöner Schuss vor den Bug.

Außerdem hättest Du wohl auch die Möglichkeit, bei massiven Zahlungsstörungen das Darlehen fristlos zu kündigen (so sagt zumindest ein Anwalt: http://www.abc-recht.de/ratgeber/kauf/tipps/kuendigung\_darlehen.php  -steht im letzten Absatz).

Das würde die Schriftform erfordern - und dann wäre der Gesamtbetrag fällig und ebenfalls in kurzer Zeit per MB einzufordern.

Verzug ist bereits eingetreten, deshalb könntest du die Rate direkt per Mahnbescheid einfordern. Allerdings würde ich mir das noch sparen.

Wenn er die nächste Rate ebenfalls schleifen lässt, würde ich das Darlehen lieber aufkündigen und den Restbetrag über ein gerichtliches Mahnverfahren titulieren lassen. 

Einen Anwalt brauchst du dafür nicht

Susa89 
Beitragsersteller
 23.03.2015, 10:59

Aber das Darlehen schriftlich kündigen oder?

Die Frage ist was ein Gerichtsvollzieher erreicht .. ist er auch für Lohnpfändung verantwortlich? Weil reine "Wertgegenstände" besitzt er definitiv nicht.

Deja vu !

Deine Geschichte hört sich wie die meine vor etlichen Jahren. Ich habe den Fehler gemacht und bin zum Anwalt. Dieser hat gar nichts erreicht - es kam seine Rechnung von 300 Euro noch dazu...

Du mußt dir einen " Titel "  holen bei einem Inkassobüro.

Die treiben das Geld ein - auch wenn es Jahre dauert wie in meinem Fall - dachte schon gar nicht mehr daran , dann kam plötzlich monatlich Geld, am Schluss hatte ich mein Geld mit Verzinsung zurück, deren angefallene Kosten wurden dem Schuldner aufgebürdet.

franneck1989  17.03.2015, 12:48

Die treiben das Geld ein - auch wenn es Jahre dauert wie in meinem Fall - dachte schon gar nicht mehr daran

Ein gerichtliches Mahnverfahren und anschließender Einsatz des Gerichtsvollziehers ist deutlich effektiver und günstiger

Ein Inkassobüro hat keine Sonderrechte, guckt bei Weigerung des Schuldners blöd in die Röhre und will am Ende trotzdem von irgendjemandem bezahlt werden.

Obergrantler  18.03.2015, 06:22
@franneck1989

Du hast natürlich recht in deiner ersten Bemerkung. Es sollte korrekt heissen : einen Titel holen und zum Inkassobüro tragen. Beim Inkassobüro bekommst du natürlich keinen Titel.

Was ich nicht erwähnt habe ist, dass ich den von dir beschriebenen Weg durchlaufen habe, nur leider wurde der Gerichtsvollzieher mehrfach vorstellig - und hat nichts erreicht. Daraufhin habe ich ein Inkassobüro beauftragt.

franneck1989  17.03.2015, 12:39

Du mußt dir einen " Titel "  holen bei einem Inkassobüro

Und wie soll das bitteschön gehen?