Anwaltskosten selbst zahlen?
Mein Nachbar hat uns wegen Lärmbelästigung angezeigt. Er kommt Städnig hoch und brüllt uns an, beleidigt, schlägt gegen die tür. Auch wenn man zum Beispiel Dienstags nachmittags über eine Bluetooth box musik hört soll der bass zu laut sein. er beschuldigte uns auch zu laut gewesen zu sein als wir nicht zu hause waren. Er hat natürlich kein Recht bekommen. Das Verfahren wurde eingestellt. Jetzt kam natürlich die Rechnung von meinem Anwalt.
5 Antworten
Vorgerichtliche Anwaltskosten können dem Gegner nicht in Rechnung gestellt werden, nicht grundsätzlich aber in den aller meisten Fällen.
Das Verfahren wurde eingestellt. Du trägst deine Kosten selbst.
jeder zahlt seine Choose selbst, du kannst ihn aber auf Zahlung verklagen; wird nur teurer für dich.
Haks unter Lebenserfahrung ab
Klagen kann man - die Aussicht auf Erfolg ist null und nichtig - er schmeist nur gutes Geld weg
etwas ironie
Das habe ich schon verstanden aber auf welcher Grundlage? Es beseht doch keinerlei Rechtsverhältnis zwischen denen um zivilrechtlich zu klagen zumindest fällt mir so gerade keine Möglichkeit ein.
Aber trotzdem wäre es für mich interessant, wenn auch nicht von Erfolg gekrönt, welchen Grund du meintest - eben weil mir der nicht einfällt.
mir fällt da kein Grund ein - das ist gelaufen
Also kann man doch nicht klagen. Okay ich hatte nun wirklich Schin romüberlegt was ich denn übersehe. Danke!
da das Verfahren eingestellt wurde, musst du auch die Kosten selbst tragen.
Warum hattest Du einen Anwalt? Das war doch ziemlich überflüssig, oder?
Ich habe einfach eine Rechnung von der Polizei wegen Lärmbelästigung bekommen, ohne dass sie sich meine Sicht der Dinge angehört haben. Darauf hin habe ich einen Anwalt gefragt der sich dagegen gesetzt hat. ich selbst habe leider keine Ahnung davon
Wie Rechnung von der Polizei? Das klingt sehr merkwürdig.
Wie meinst du das mit verklagen? Auf was denn? Außerdem wie sollte es dann teurere werden. Man klagt doch nicht auf Erstattung der Kosten vor Gericht, wenn man davon ausgeht, das kein Anspruch entsteht und somit die Kosten des Verfahrens nicht dem Gegner auferlegt werden. Dann klagt man überhaupt nicht. Zumal mir die Anspruchsgrundlage nicht ganz klar ist.
Das macht für mich irgendwie so keinen Sinn. Was übersehe ich denn hier?