Wer ist zuständig bei Abwasserrohren?
Eine Gemeinde stellt ein Abwasserrohr und dieses hat nur das Gefälle zwischen 1% un o,8%. Eine Familie kauft ein Haus, in dem plötzlich im Keller dauernd Wasser steht. Nun lässt man aufgraben und stellt fest, dass das Ablaufrohr vom Haus zum o. g. Hauptabwasserrohr eine Steigung statt ein Gefälle hat. Die Gemeinde hat dem bauenden Architekten zum Bautermin, der lange Zeit zurückliegt, erlaubt, den Zulauf zum Abwasserrohr zu machen und nicht überprüft, ob das Gefälle eingehalten wird, indem das Rohr einfach einige Meter verlängert und erst später in das Abwasserrohr der Gemeinde eingeführt wird. Wäre die Gemeinde dann nicht zuständig oder (teilweise) zuständig, wenn dann Nachbesserungen gemacht werden müssen? Bin gespannt Danke schon mal salsa123
4 Antworten
Für das Abwasserrohr vom Haus bis zum öffentlichen Anschluss ist Sache des Eigentümers. Und hier ein Link: http://www.grundstuecksentwaesserung-online.de/
Gefühlsmäßig würde ich den Zulauf als Sache des Hauseigentümers betrachten.
Ich sehe da keine Haftung der Kommune.
Ein Baufehler der ausführenden Firma. Vieleicht sogar ein Planungsfehler des Architekten. Es gilt immer der Grundsatz die Masse sind am Bau zu nehmen. Das heisst die Firma muss vorort prüfen ob die Höhenmasse der Kumune stimmt. Wenn nicht darf die Firma nicht ausführen
Architektenhaftung, wenn möglich. Ansonsten Sache des Eigentümers.