Versteckte Mängel (Abwasser) im neu erworbenes Haus

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Sofern für das Grundstück ein gemeindesatzungsgemäßer Anschlußzwang an die öffentliche Kanalisation besteht - Kommune fragen! - wären der Betrieb der Sickergrube und der Fäkaliengrube, soweit es sich nicht um eine genehmigtes Mehrkammersystem handelt, unzulässig. Der Verkäufer hätte dies wissen müssen. Der Verkauf ohne einen entsprechenden Hinweis wäre insoweit arglistiges Verschweigen eines versteckten Mangels gewesen. dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Bestandskraft des Kaufvertrages und kann Grundlage für erhebliche Schadenersatzansprüche gegenüber dem Verkäufer sein. Es könnte sein, dass für den Betrieb des Mehrkammersystems aufgrund neueren Baujahres noch eine zeitich beschränkte Gesttung vorlag; die dürfte aber selbst in den neuen Bundesländern inzwischen abgelaufen sein; auch dies hätte der Verkäufer in jedem Falle vor Verkauf mitteilen müssen.

Du hast ein Haus mit Sickergrube gekauft. Was du verlangen kannst, ist eine "echte" Sickergrube, im Prinzip funktioniert die aber nicht viel anders. Hast du dich schlau gemacht ob Sickergruben für Abwasser in deiner Gegend überhaupt erlaubt sind? Bei uns sind die nur für Regenwasser zulässig.

Mephisto2343  27.05.2014, 09:58

Ob die erlaubt sind, ist für die Frage rechtlich völlig irrelevant. Relevant ist, ob der Verkäufer davon wusste, falls die nicht erlaubt sind. Und das ist praktisch nicht beweisbar, selbst wenn das so sein sollte...

vogerlsalat  27.05.2014, 21:26
@Mephisto2343

Wenn die generell nicht erlaubt sind, ist es nicht so irrelevant weil ich als Käufer schon davon ausgehen kann, dass das Abwasser aus der Küche rechtlich richtig entsorgt wird.

Mephisto2343  27.05.2014, 23:08
@vogerlsalat

Nein, nicht sofern der Verkäufer das nicht weiß. Wenn niemand das moniert, darf er von Bestandsschutz ausgehen. Ansprüche ergeben sich nur, wenn der Verkäufer bewusst gelogen oder etwas verschwiegen hat...

Steht übrigens auch so im Vertrag (siehe unten)...

Meines Wissens sind Sickergruben gar nicht mehr erlaubt. Was habt Ihr denn zur Haftung bzw. Mängeln im KV vereinbart?

schubi57 
Beitragsersteller
 27.05.2014, 10:53

Im KV steht: Die Rechte des Erwerbers wegen eines Sachmangels des Grundstücks und der Gebäude sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für alle Ansprüche auf Schadenersatz, es sei denn der Verkäufer handelt vorsätzlich. Der Erwerber hat das Grundstück besichtigt, er kauft es im gegenwärtigen Zustand. Eine Beschaffenheitsvereinbarung wird nicht getroffen, Garantien nicht abgegeben, auch nicht bezüglich der Bebaubarkeit des Grundstücks.

Ich habe momentan das gleiche Problem... Nach einer Rohrverstopfung hat sich rausgestellt, dass eine Fäkaliengrube vorhanden ist, welche nicht angeschlossen wurde... Das Haus habe ich im Juni gekauft... Wie ist es in eurem Fall ausgegangen??

schubi57 
Beitragsersteller
 08.02.2016, 17:27

bei mir war es das Nebengebäude, wo die Küche eingebaut ist, da geht es in eine unerlaubte Sickergrube. Aber ich habe es nun dabei belassen und gehe einen grossen Streit aus den Weg. Da dies mal Bad und Toilette zur Sauna werden soll, werde ich es später selbst anschliesen.