Landschaftsschutzgebiet einen Pool bauen?
Hallo Leute, wir haben uns in ein Haus verliebt, dass im Landschaftsschutzgebiet steht. Komplett abseits von dem Dorf. Die Leute wo es verkaufen, haben gemeint, das man es nicht so schlimm sehen soll. Pool meinten sie, müssen wir anfragen aber warscheinlich wäre nur ein Schwimmteich möglich ( wenn überhaupt ). Bisher stehen auf dem Grundstück eine Doppelgarage und zwei Hütten plus Sauna. Zudem meinten sie, dass wenn man was vor hat, soll man es einfach machen den es würde keiner bemerken. Weil wenn man auf der Gemeinde einen Antrag stellt, wird es eh nur abgelehnt. .. Hmm jetzt wissen wir auch nicht weiter. .. Auf was sollen wir achten falls wir es kaufen sollten?! Und für die Doppelgarage müssten die uns ja die Genehmigung vorlegen können oder? Was passiert, wenn die das einfach gebaut haben ohne Genehmigung? Bekommen wir dann den Ärger? Danke an alle die uns hier weiter helfen können! !
4 Antworten
Ob ihr Ärger bekommt, hängt viel davon ab, was die bei euch geltende Bauordnung aussagt. Für die Gebäude, die bereits vorhanden sind, würde ich mir die Baugenehmigungen vorlegen lassen. Teilweise gibt es hier Bestandsschutz für bereits vorhandene Gebäude. Die Hütten könnten evtl. genehmigungsfrei sein. Sämtliche Bauunterlagen sollten mit einem Kauf an euch übergeben werden.
Ebenso würde ich mich informieren, welche Auflagen an dieses Landschaftsschutzgebiet gestellt sind. Darf ich hier pflanzen und gärtnern wie ich will? Im Landschaftsschutzgebiet noch etwas Neues zu bauen ohne Genehmigung, davon würde ich dringend abraten. Wasserschutz und Landschaftsschutz wird zunehmend stärker kontrolliert und sanktioniert.
Gebäude, die evtl. ohne Genehmigung errichtet wurden:
Im Preis verhandeln, aber nicht im Kaufvertrag erwähnen und der Dinge abwarten; oder mit dem Risiko, dass Sauna und Garagen dann entfernt werden müssen,> die Richtigkeit beim Bauamt überprüfen lassen.
ja. wenn sie das ohne genehmigung gebaut haben, muss es auf eure kosten abgerissen werden. gleiches mit den beiden hütten und der sauna.
ich würde gar nicht die jetzigen besitzer fragen, sondern auf dem grundbuchamt, welche bebauung dort auf dem grundstücksplan eingetragen ist.
ähm... du schreibst in der frage "haus"... ja - was steht denn nun alles auf dem grundstück. wenn man alles zusammenzählt, was du aufgelistet hast, ist das grundstück aber ganz schön zugepflastert...
und wenn es auch nur die GERINGSTEN zweifel gibt - nicht kaufen.
Ein Teil meines Grundstücks ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen, weil da 4 besondere Bäume draufstehen, darunter eine kleinblättrige Ulme, 150 Jahre alt, nach dem großen Ulmensterben einer der wenigen überlebenden gar, kann man ja sogar verstehen.
Ich will mich auch nicht beschweren, ich wusste das vorher, mir gefällt auch das kleine Wäldchen, echt traumhaft im Sommer.
Aber, zu dem Aussagen "man muss da nachfragen aber vermutlich kein Problem....", ich darf auf diesen Grundstücksteil nicht einmal eine Gartenhütte stellen, ohne vorher um Erlaubnis zu fragen.
Nunja, ich habe gefragt, weil irgndwann wollte ich das halt doch mal in einem Eck, das wurde von der Umweltschutzbehörde jedoch untersagt.
Man hat mir zuvor bei der Übernahme des Grundstückes gar explizit vorgeschrieben, welche Gehöze ich dort als einfriedende Hecke verwenden darf, da erschien gar extra einer von der Umweltbehörde vor Ort.
Zunächst machte der einen eher wortkargen, langsamen, bedächtigen und phlegmatischen Eindruck, bei der Nennung der von mir gewünschten Pflanzenart Kirschlorbeer wurde der jedoch aus dem Kaltstart heraus ohne jegliche Vorwarnung urplötzlich putzmunter und brach für mich fast erschreckend in hektische Betriebsamkeit aus.
Zunächst fast in Schnappatmung verfallend, dann nahezu in Tränen ausgebrechend, gefolgt von einem längeren, eifrigst und eindringlichst mit ausschweifender Gestik, zitternder Unterlippe und beeindruckender Beinarbeit vorgetragenen Monolog hat der mir eindringlichst klarmachen wollen, warum er nur 4 einheimische Gehölze zulassen wird, wegen der Insekten und Käfer und des Lebensraumes, des Ökosystems, etc..... pipapo (.... in einheimischen Hecken leben bis zu 104 verschiedene Insekten, in Kirschlorbeer nur 4, ja und die Vögel gar usw).
Ich wäre also extremst vorsichtig, solchen Aussagen wie "...... vermutlich kein Problem....." Glauben zu schenken.
Wenn die zuständigen Herrschaften schon bei Kirschlorbeer in hektische Betriebsamkeit verfallen und in Tränen ausbrechen, dann haben die bei einem Pool unter Umständen einen Herzstillstand.
An eurer Stelle würde ich also zuerst schriftlich anfragen (auf braungrauem Recyclingpapier mit Umweltengel und Biotinte, nicht dass da jemand in der Behörde nachhaltig und dauerhaft gesundheitlich geschädigt wird......)
😂 Die Beschreibung deines Landschaftsbeauftragten gefällt mir, die Wesensbeschreibung kommt mir seeehr bekannt vor, ob das doch mit dem Beruf zusammenhängt? 🙊
Hupps, ich habe was vergessen.
Doppelgarage.
Je nach Bundesland darf man eine Garege bis zu einer gewissen Größe und Höhe ohne Genehmigung erstellen.
Das gilt jedoch nicht für ein Landschaftsschutzgebiet, sondern nur für normalen Baugund.
Und auch dort gibt es Ausnahmen, Neubagebiete z.B. in denen für einige (unter Umständen viele) Jahre strengere Regeln festgelegt wurden (auch davon kann ich ein Lied singen).
Auf einem Landschaftsschutzgebiet bedürfte dies zwingend einer Genehmigung.
Sollten die da was einfach so hingestellt haben, bist Du bei Erwerb auch hinterher nicht mit der begründung draußen, das war schon so.
Also nochmals, an eurer Stelle alles komplett anfragen. Welcher Teil ist Landschaftsschutzgebiet, welcher nicht, wo steht da was und darf das da stehen.
Zu groß ist der Ärger, wenn da ein paar Jahre hinterher rauskommt, da war was faul. Dann hättet ihr den Salat.
dass wenn man was vor hat, soll man es einfach machen den es würde keiner bemerken
Keinefalls. Da sind Bußgelder in astronomischer Höhe drin und zudem Rückbauanordungen möglich.
Ein weiterer Fall aus meiner Erfahrung, ein Bekannter baute einfach mal so seine Garage größer als erlaubt.
Der hatte ein Baugrundstück mit Haus drauf und dahinter den Acker erworben und zog die Garage einfach weiter auf den Acker hinten raus - also auf einen Bereich, der eben kein Bauland war und noch ist.
Einige Jahre ging das gut, bis eines Tages ein Bußgeldbescheid kam und eine Rückbauanordnung. Auch Gertichtsverfahren brachte nichts, der musste abreißen.
Als er dasd jedoch nicht unternahm, wurde letztmalig angedroht, auch gegen seinen willen dies durchführen zu lassen.
Ich wäre da demnach etremst vorsichtig, mal einfach irgendwas hinzubauen, weil ja eh keiner kuckt.
Im schlimmsten Fall kann die Bau behörde einen Rückbau auf eure Kosten anordnen. Du solltest dir also für alles die Genehmigungen vorlegen lassen. Uns so leicht wie die jetzigen Eigentümer es nehmen solltest du die Sache mit dem Pool auch nicht nehmen. Die werden sicher froh sein, einen Käufer zu finden, den Ärger hast aber nachher du.