Hilfe! Nachbar setzt unserer Grundstück unter Wasser! Wer kann uns weiterhelfen?
Vor 2 Jahren haben wir ein Haus gekauft. Hier in unserem Gebiet ist der Grundwasserspiegel immer hoch. Marsch- und Geest-Landschaft. Damit die Grundstücke , Häuser und Keller trocken bleiben, gibt es Gräben. Diese Gräben sind Verschiedenen Ordnungen unterstellt. Für die Gräben 1ter und 2ter Ordnung sind die Gemeinden zuständig. Für die Gräben 3ter Ordnung die Anlieger selbst. Wenn ein Anlieger diesen Graben zuschüttet, muss er ein Drainagerohr legen und das Wasser an einen Graben 2ter Ordnung abführen. So weit so gut. unser Nachbar hat nicht nur ringsherum sein Grundstück erhöht, sondern alle Gräben dicht gemacht. Die Drainage enden auf unseren Grundstück! ( Entdeckt bei Gartenarbeiten!) Er einwässert auf unserem Grundstück das vollläuft wie eine Badewanne!!! Und dann durch unseren Keller rauscht! Wir können mit unserem Nachbarn nicht reden. Die machen wegen vielen anderen Sachen Stress. Fahren mit Absicht durch Beete und fahren Begrenzungspfähle um. Die Nachbarn haben ein 3 Meter Wegerecht. Wir gewähren ihnen 3,7 meter. Das ist ihnen nicht genug! Außerdem haben die Nachbarn sich reichlich "vermessen". Auf der anderen Grundstücksseite steht uns vielmehr Grundstück zu. Ein Streifen von 24 Meter länge und 2 Meter Breite! Jetzt müssen wir auf unsere Kosten das Grundstück neu vermessen lassen um unserer Grundstück zurück zu bekommen! Achso ... um auf das Wasser zurückzukommen - keiner fühlt sich dafür zuständig. -> Anliegersache.
6 Antworten
Melden Sie diese Angelegnheit dem zuständigen Bauordnungsamt, das dann für die Wiederherstellung der ordungsgemäßen Niderschlags- und Grundwassserbewirtschftung des Nachbar sorgen wird.
Die Neuvermessung des Grundstücks sollten Sie nach vorheriger Abmahnung des Nachbarn wegen dessen Nutzugnsüberschreitung vornehmen lassen. Weigert dieser sich oder reagiert er nicht auf Schreiben Ihrerseits, kann eine Grenzfesststellung getroffen werden. die daraus folgernden Kosten trägt der, der den Grenzverstoß verschuldet, Sie müssen allerdings mit diesen Kosten zunächst in vorlage treten.
Die Dienstbarkeit sollten Sie exakt auf die Breite, z.B. durch schwere Steine beschränken, die mit 3 m auch zugestanden wurde. Beschädigt der nachbar Ihre Wege- oder Abgrenzeinrichtugnen, so ist er zur Wiederherstellung und ggfs. Schadenersatz verpflichtet. - Auch hier empfiehlt der Einsatz von Fahrzeuunterschwelligen Findlingen, die dann erheberlichen Schaden beim Schädiger selbst verursachen, wenn er diese durcvh überfahren der Grundstücksgrenze berührt.
Hallo,
ich würde mich zunächst an die Untere Wasserbehörde wenden (in der Regel beim Kreis oder der kreisfreien Stadt. Dort bekommt man meist gute Hinweise.
Ich würde einen Anwalt einschalten und gegen den Nachbarn vorgehen. Der dürfte sich auch bei der zuständigen Behörde für Deine Rechte und die vom Nachbarn verschlossenen Entwässerungsgräben starkmachen. Es geht ja nicht nur um irgendwelche nachbarschaftlichen Kinkerlitzchen, sondern darum, dass dieser Mensch Euch massiven (finanziellen) Schaden zufügt.
Also wenn mir jemand mein Grundstück unter Wasser setzt und sich weigert das zu ändern, würde ich auf seine Kosten die Polizei und wenn sich das nicht regeln lässt die Feuerwehr rufen.
Naja - entsteht ein Sachschaden?
Wenn ja, dann ist es eine mutwillige Sachbeschädigung. Da müsste die Polizei eigentlich sehr wohl einschreiten.
Wenn natürlich aktuell nur ein kleiner Sumpf entsteht, muss der gerichtliche Weg gegangen werden...
Zwischen Nachbarn sollte man so nicht miteinander umgehen. Die Frage ist aber, wo das Wasser hinfließen soll. Wasser fließt ja immer nach unten. Habt ihr keine Möglichkeit euer Grundstück wieder zu entwässern ?
Polizei fühlt sich nicht zuständig