Hausverwaltung wird unverschämt und stellt Forderungen?
Hallo,
ich wohne seit knapp 17 Jahren in einer Mietwohnung, Haus Baujahr 1970. In diesem Haus wurde seit meinem Einzug noch nie vom Vermieter saniert oder renoviert, dh alles ist im Zustand von 1970. Vor einiger Zeit wurde nun eine Hausverwaltung zuständig für das Haus und stellt seitdem unverschämte Forderungen wie : das Treppenhaus muss leer sein, es dürfen keine Bänke, Kommoden, Schuhschränke... dort stehen und im Falle eines Nichtnachkommens der Forderung würde alles kostenpflichtig entsorgt. Die ganzen Jahre seit ich hier wohne, hat das niemanden gestört und es wurde nie etwas gesagt! Eine Begründung für diese Forderungen gibt die Hausverwaltung auch nicht.
Zum anderen habe ich undichte Fenster, (die Fenster sind wie gesagt von 1970), die im Winter Schimmel auf den Leisten tragen! Es zieht einfach unglaublich. Der Garten wird seit 3 Jahren regelmäßig auf meine Kosten von Gärtnern geschnitten, gemäht,... aber jedesmal so, dass die ganze Straße dann Einblick in mein Wohnzimmer hat! Gefragt werde ich nie, ob es so passt, wie kurz es geschnitten wird,.... hauptsache ich zahle!!! Das Badezimmer sieht aus wie im 18. Jahrhundert, es riecht oft nach Abwasser. Die Klingel klingt grauenvoll, die Sprechanlage besteht noch aus einem "Telefonhörer" in den man reinsprechen muss - grausam.
Dafür ist die Miete extrem hoch. Die Wohnung über mir stand schon mehrmals monatelang leer.
Habe ich Anspruch auf Verbesserungen dieser Mängel und kann ich meinen Schrank und meine Holzbank im Treppenhaus stehen lassen ?
Viele Grüße
13 Antworten
Kannst Du nicht. Treppenhaus ist Fluchtweg, muß sogar aus gesetzlichen Gründen frei bleiben und es gehört nicht zu Deiner Wohnung. Wenn Dir die anderen Umstände nicht zusagen: ausziehen. Es zwingt Dich niemand, dort zu wohnen.
Die Hausverwaltung hat Recht,im Treppenhaus dürfen keine Möbel usw.stehen.
Es ist ein Fluchtweg.
Bezüglich der Mängel gilt folgendes:
Mangel Mietwohnung
- Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einschreiben)
2.Setze ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.
Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].
- Wenn die Frist abgelaufen ist,setzen sie ihm eine kurze Nachfrist und kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie Die Miete kürzen werden.
4.Reagiert der Vermieter wieder nicht,mindern sie die Miete gemäß Tabelle:
www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderungstabelle.html.
Dasieht man mal wieder, daß es Vorteile hat einen Profi zu beauftragen.
Der Vermieter weiß nicht was er verbieten darf (Gerümpel im Flur - sieht sicherklasse aus) und worum er sich kümmern muss (Fenster). Aber wahrscheinlich weiß er von dem Mangel nichts - weil er (wie wir auch) keine Glaskugel hat.
Wie der Fragesteller an den Antworten der Wohnungswirtschaftsprofis sieht ist seine Meinung nicht ganz richtig. Also tut ein bsichen Bescheidenheit gut und sachliche Mitteilung über die Mängel, dann ist die Aussicht, diese beseitigt zu bekommen - hoch.
Lies dir deinen Mietvertrag durch, beschäftige dich mit dem Mietrecht (www.mietrecht-einfach.de), zeige Mängel schriftlich beim Vermieter (Verwalter) an und setze angemessene Fristen zur Beseitigung.
Das Treppenhaus MUSS für die Feuerwehr im Falle eines Brandes leergeräumt sein. Da man nie weiß, wann es brennt,hat es also IMMER frei zu sein. Das es bisher geduldet wurde, heißt nicht, dass es erlaubt ist.
Da nun ein Hausverwalter das Sagen hat, zeigt ja nur, dass der eigentliche Vermieter die Verantwortung abgegeben hat. Jetzt weht halt ein anderer Wind! Das wiederrum läßt die Chancen auf Mängelbeseitigung steigen...
Also, ran an der Kugelschreiber und eine Mängelbeseitigung schreiben.
Wenn es alles so schlimm ist und für dich nicht mehr erträglich, schreibe eine Kündigung und suche dir eine andere Wohnung. Kein Vermieter muß einen Mieter fragen, wie lang er den Rasen schneidet. Wenn du Mitbestimmungsrechte haben willst, kaufe dir ein Haus oder eine Eigentumswohnung...
das Treppenhaus muss leer sein, es dürfen keine Bänke, Kommoden, Schuhschränke... dort stehen
Das Treppenhaus gehört nicht zur Mietsache und ist außerdem Fluchtweg. Und Flucht-/Rettungswege müssen frei sein. Das dies bisher den Vermieter nicht gestört hat heißt noch lange nicht das die Mieter das Recht haben das Treppenhaus als zusätzliche Wohnfläche zu nutzen.
Zum anderen habe ich undichte Fenster, (die Fenster sind wie gesagt von 1970), die im Winter Schimmel auf den Leisten tragen! Es zieht einfach unglaublich.
Wurde der Vermieter bzw. die Verwaltung schriftlich darüber informiert und Beseitigung des Mangels gefordert? Zumindest den VM über Mängel zu informieren ist der Mieter verpflichtet.
Der Garten wird seit 3 Jahren regelmäßig auf meine Kosten von Gärtnern geschnitten, gemäht,... aber jedesmal so, dass die ganze Straße dann Einblick in mein Wohnzimmer hat! Gefragt werde ich nie, ...
Dazu ist der VM bzw. die HV auch nicht verpflichtet.
Das Badezimmer sieht aus wie im 18. Jahrhundert,
Solange alles funktionstüchtig ist muß der VM daran nichts ändern, auch wenn es wie anno dunnemals aussieht.
es riecht oft nach Abwasser.
Abfluß hin und wieder reinigen wirkt Wunder. Wenn es dann immer noch richt VM informieren.
Die Klingel klingt grauenvoll,
Kauf Dir einen Gong mit Big-Ben- oder einem anderen Bimmelton.
die Sprechanlage besteht noch aus einem "Telefonhörer" in den man reinsprechen muss - grausam
Ja nicht. Grenzt faßt an mittelalterliche Zustände.
Habe ich Anspruch auf Verbesserungen dieser Mängel
Bei den wirklichen Mängeln, Fenster und evtl. dem Abfluß, ja.
Alles andere was Du aufzählst sind keine Mängel.
und kann ich meinen Schrank und meine Holzbank im Treppenhaus stehen lassen ?
Nein. Das Treppenhaus gehört nicht zur Wohnung.