Sanierung gemeinschaftlicher genutzter Abwasserrohre?

7 Antworten

Ist das zur Zeit eine stillschweigende Nutzung? Gibt es darüber irgendwelche Unterlagen?

Wenn es vertragliche Vereinbarungen über die Nutzung gibt, müßte da auch was über die Instandhaltung stehen.

Aber bevor Du einen Streit anfängst: sprich doch mal erst mit dem Nachbarn.

EGon42 
Beitragsersteller
 24.06.2009, 08:51

Nein, es gibt überhaupt keine Unterlagen.

Wenn daran etwas defekt sein sollte, so denke ich ist der Nachbar durch die jahrelange Mitnutzung auch zur Instandsetzung verpflichtet...

Es gibt 2 Dinge die geklärt werden müssen. Gibt es irgend ein Abkommen zwischen Dir und Deinen Nachbarn in schriftlicher Form das den Erhalter des Kanals definiert ? – wenn Ja dann gilt dieses Schreiben. Wenn es kein Abkommen ( Vertrag zwischen den beiden Besitzern ) gibt, verhält es sich normalerweise wie folgt. Die beiden Häuser haben jeweils Einzelleitungen die sich auf einem bestimmten Punkt treffen und in ein gemeinsames Rohr münden. Bis zu diesem Punkt gehören die Einzelleitungen jeweils dem Besitzer des Hauses, mit allen Rechten und Pflichten. Erhaltung, Instandhaltung Dichtheit etc. Ab dem gemeinsamen Rohr – gehört der Kanal in der Erhaltung zu geteilten Handen den beiden Hausbesitzern. Dann gibt es noch die Grenze zur Kommune/ Gemeinde / Magistrat / Abwasserverband / etc. Diese Grenze ist je nach Region unterschiedlich. Es ist möglich die Grundstücksgrenze, aber es ist auch möglich das das Abwasserrohr dem Hausbesitzer bis zur Einmündung in den öffentlichen Kanal gehört. Das kann vor allem im städtischen Bereich vorkommen. Z.b. Stadt, Kanal bricht ein und über der Grundleitung befindet sich eine mehrspurige Strasse, mit zusätzlicher Strassenbahn. Das kann für den Hausbesitzer dann auch sehr teuer werden. Weitere Fragen? www.DerKanal.at

Am besten erkundigst du dich da bei der verwaltung.ES sind ja bauliche Maßnahmen.Ich könnte mir allerdings vorstellen das wenn er die Kosten nicht mit tragen möchte,er eigene Rohre legen lassen kann.

sicherlich wird er das Durchleitungsrecht irgendwann an jemanden bezahlt haben, damit darf er auch durchleiten. Du darfst ihm sicherlich nicht den Zugang abschneiden.

Sprich doch erstmal mit ihm.