Wer ist nach Tod des Mieters für Wohnungsauflösung zuständig?
Ein Vermieter wurde vom Neffen des langjährigen Mieters (verwitwet, kinderlos) telefonisch über dessen Tod informiert. Er teilte dem Vermieter gleichzeitig mit, er würde die Wohnung bis Ende des Folgemonats durch ein Entrümpelungsunternehmen geräumt und besenrein übergeben. Persönliche Dinge (Wertgegenstände?) würde er die nächsten Tage aus der Wohnung entfernen. Die erbetene schriftliche Kündigung verschickte er jedoch erst in der Mitte des Folgemonats und bat um Kündigungsbestätigung.
Der Vermieter erklärte sich bereit den Neffen am Monatsende aus dem Mietvertrag zu entlassen, auf dreimonatiges Kündigungsrecht zu verzichten und zügig auf eigene Kosten die Renovierung zu übernehmen sofern Besichtigungsterminen mit Interessenten nichts im Wege steht. Der Neffe erwartet jedoch, dass die uralte Küche für 600.- EUR abgelöst wird, was der Vermieter verweigert. Daraufhin teilt der Neffe mit, dass er den Schlüssel im Anschluss an die Entrümpelung nur dann zurückgebe, wenn der Vermieter 600.- EUR auf das Konto des Verstorbenen überweise, da die Begräbniskosten und Entrümpelungskosten den Nachlass des Mieters übersteigen würden.
Falls der Vermieter damit nicht einverstanden sei, liefe das Mietverhältnis "nach Überprüfung der Rechtslage" drei Monate weiter und der Vermieter müsste die Wohnung auf eigene Kosten entrümpeln.
Muss sich der Vermieter darauf einlassen, zumal sich der Neffe durch sein Verhalten als Berechtigter bzw. Erbe ausgegeben hat und die Wohnung bereits nach Dokumenten und Wertgegenständen durchsucht hat?
Ist es nicht so, dass er durch sein Verhalten das Erbe angenommen hat, wodurch der Vermieter kein Pfandrecht aus dem Nachlass des Mieters geltend machen kann?
8 Antworten
Zunächst würde ich klären, wer denn Erbe ist. Denn nur der hat das Sagen. Wenn es der Neffe ist, dann hat er mit seinem Handeln, in der Wohnung schon Gegenstände an sich genommen zu haben, das Erbe angetreten.
Er kann nicht erst sich Sachen aussuchen und dann das Erbe ausschlagen- falls er Erbe ist. Mit dem "An-sich-nehmen" von Sachen hat er das Erbe (ist er der Erbe) angenommen und ist dann auch für alle Folgen finanziell zuständig- auch die Räumung der Wohnung.
Zudem ist, wenn er der nächste Verwandte ist, auch dann für die Übernahme der Bestattungskosten zuständig, wenn er das Erbe ausschlagen würde.
Grds ist der Erbe für die Kündigung der Wohnung verantwortlich. Dieser hat auch ein Sonderkündigungsrecht. Für die Wirksamkeit der Kündigung ist es auch erstmal unerheblich, ob nicht durch die Ermittlungen des Nachlassgerichts ein anderer Erbe ist. Dieser wurde dann durch den Neffen vertreten (analog zur Geschäftsführung ohne Auftrag).
Die Kündigung der Wohnung ist nicht immer automatisch eine konkludente Annahme der Erbschaft, kann aber als solche gesehen werden. Das ist aber im Endeffekt das Problem des Neffen wenn er einen überschuldeten Nachlass angenommen hat.
Das Mietverhältnis ist einvernehmlich beendet und der "Neffe" hat die Wohnung zu übergeben. Wenn ihr euch hinsichtlich der Küche nicht einig werdet, soll er diese entfernen. Macht er es auch nach Fristsetzung nicht, läßt du die entsorgen und entnimmst die Kosten der Kaution.
Kautionszahlungen waren damals noch nicht üblich.
Dann stell die Küche selbst auf den Sperrmüll.
Wenn er die Wertgegenstände entfernt ist der Neffe entweder der Erbe oder begeht Diebstahl. Er kann nicht die Rosinen rauspicken und den Müll dem Vermieter überlassen. Allerdings ist es fraglich warum es günstiger sein soll drei weitere Monatmieten zu bezahlen statt auf die 600 euro von der küche zu verzichten. Und warum lässt der Vernieter die Küche nicht mitnehmen wenn der Neffe die so wertvoll findet.
Der Neffe möchte noch Kapital aus der Küche schlagen.
Kann er aber nicht wenn der Vermieter nicht selbst möchte das die Küche bleibt. Die Überlassung von Möbeln und anderen gegenständen kann nur ein Angebot sein das bei Interesse der Gegenseite vereinbart wird, ansonsten ist die Wohnung so zurück zu geben wie sie einst übernommen wurde, in dem Fall also ohne die Küche.
Er kann die Küche ausbauen und weiter verkaufen.
Der Neffe erwartet jedoch, dass die uralte Küche für 600.- EUR abgelöst wird
Wie kommt er dazu?
da die Begräbniskosten und Entrümpelungskosten den Nachlass des Mieters übersteigen würden.
Das ist doch total unwichtig.
und der Vermieter müsste die Wohnung auf eigene Kosten entrümpeln.
Wie kommt er darauf?
Der Mieter ist vor ein paar Jahrzehnten eingezogen, hat daher sehr günstig gewohnt. Kautionszahlungen waren damals noch nicht üblich.