Nachdem Tod Wohnung ausräumen? Erbe annehmen?
Hallo.
Meine Oma ist letzte Woche verstorben. Nun wollen wir das Erbe ablehnen, da auch schulden vorhanden sind. Der Vermieter meiner Oma, sagte uns nun, das wir doch bitte die Wohnung putzen sollen, bevor sich der Nachlassverwalter um die Wohnung kümmert! Nun meine frage, wir haben das Erbe noch nicht ausgeschlagen, wenn wir jetzt in die Wohnung gehen, nehmen wir dann damit automatisch das Erbe an?
Weiß das Jemand? Danke.
14 Antworten
Wenn in der Wohnung keine Wertsachen vorhanden sind (Die gehören zur Erbmasse), hat der Vermieter einen Anspruch darauf, dass die Wohnung besenrein übergeben wird.Meine Geschwister und ich haben auch einmal ein Erbe ausgeschlagen und trotzdem den Haushalt aufgelöst.
Die 3 Monatsmieten für die Kündigungsfrist haben wir auch noch bezahlt.
Da würde ich ganz vorsichtig sein!!! Sollte Deine Oma vom Amt her Unterstützung bekommen haben (keine Rente), dann müßtet ihr dieses auch dem Amt mitteilen. Denn die machen gleich die Wohnung dicht, um alle Wertsachen zu sichern. Der Vermieter möchte selbstverständlich, daß ihr die Wohnung räumt, da er, sofern ihr das Erbe ablehnt auf den Kosten sitzen bleibt. Ich würde da nicht reingehen, sonst wird Euch noch vorgeworfen, Ihr hättet kostbare Gegenstände entwendet, und und und. Denk bitte an die Frist von 6 Wochen, die Ihr nach dem Tot Eurer Oma habt, um das Erbe beim Nachlassgericht auszuschlagen!!!!
EINZIGE richtige Antwort!!! DH!!!
Sobald ihr das Erbe abgelehnt habt dürft und müsst ihr in der Wohnung nichts mehr machen. Wenn ihr jetzt in die Wohnung geht und was drinnen macht, nehmt ihr unwillkürlich das Erbe an, also Finger weg davon, auch wenn der Vermieter das so haben will.
Das einzige was ihr machen dürft: ihr dürft euere persönlichen Sachen aus der Wohnung herausnehmen falls ihr welche drinnen habt.
Übrigens, mein Beileid :-(((
Übrigens, ich hatte auch vor kurzem einen Todesfall in der Familie. Bei interesse, einfach melden.
Man nimmt nie ein Erbe an, man kann ein Erbe höchstens ausschlagen. Erbe wird man durch testamentarische Verfügung oder durch die gesetzliche Erbfolge!
du warst noch nie bei einem Notaren, stimmts? Sobald du die Deklaration für den Ausschlag beim Notaren abgegeben hast, darfst du in der Wohnung keinen Finger mehr rühren. Denn, wenn man merkt dass du was gemacht hast was dir nicht mehr zusteht kann es böse Folgen für dich haben!
Wenn Du es nicht ausschlägst, dann nimmst Du es an. Hatte selber gerade einen Todesfall, und hätte nie gedacht, was für Kosten auf einen zukommen. 3 Monatsmieten, Strom, Wasser, Beerdigung, Räumung, Renovierung und und und. In dem Moment, als ich die Habseligkeiten aus dem Krankenhaus abgeholt hatte, hatte ich das Erbe angenommen. Jeder Gläubiger des Erblassers wird versuchen, sich mit allen Mitteln seine Forderungen zu holen.
Flitzpiepje genau so ist es. Aber wer keine Ahnung hat brüllt halt gerne. Schade dass man dann gerade auf solche reinfällt.
Och schon öfter und stell Dir vor, ich war auch schon in Anwaltskanzleien, sehr oft sogar, denn schließlich bin ich gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte
Was meinst Du damit, er schreibt doch genau das richtige, wenn man nicht ausschlägt nimmt man an
ach Kätzchen, hast es auch schon bemerkt? Faaabelhaft :-)))
Umgangssprachlich heißt es zwar, man nimmt ein Erbe an, faktisch wird man es aber automatisch.
Die Antwort auf die Frage, wie man denn ein Erbe annimmt, bist Du mir ja schuldig geblieben...
die Antwort habe ich dir bei gewissen Kommentaren schon längst gegeben. Lies dich durch.
Seit wann kann jemand einfach behaupten, da hing ein Picasso, und dann bin ich dran? So einfach ist das nicht.
Ich würde so vorgehen:
Schreiben an das Nachlassgericht ( eine Abteilung des Amtsgerichts) mit der Ankündigung der Absicht, das Erbe evtl. ausschlagen zu wollen und die Wohnung zwecks Sichtung der Unterlagen zur Feststellung der genauen Vermögensverhältnisse zu betreten. Hinzufüge, dass Du um Mitteilung bittest, falls etwas zu beachten ist. Schreib ein wenig auf die hilflose Tour, dann wird man Dir im Normalfall auch helfen. Und dann in die Wohnung und gucken.
In die Wohnung gehen, einen oder zwei "Zeugen" mitnehmen und einen Überblick verschaffen. Wenn ich ein Erbe ausschlagen will, muss ich mir einen Überblick verschaffen können, und da die Unterlagen des Erblassers sich nunmal meist in der Wohnung desselben befinden, muss ich Einsicht nehmen.
Wenn bei dieser Gelegenheit dann ein paar Fotos in der Handtasche eines "Zeugen" verschwinden, wird das niemanden stören. Bei der Entfernung von Wertsachen wäre ich allerdings sehr vorsichtig.
Durch die Ankündigung, dass ihr das Erbe evtl ausschlagen wollt, kannst du später, sollte es zu Problemen kommen, sagen: "Herr Richter, ich wußte nicht, dass man das nicht darf. Immerhin habe ich doch von Anfang an gesagt, das wir uns nur einen Überblick verschaffen wollten."
Wenn es durch eine Handlung dazu kommen könnte, dass man das Erbe annimmt (. z.B. Abholung von Sachen aus dem Krankenhaus oder so, immer schriftlich bestätigen lassen, was und wieviel man geholt hat und dass man lediglich in Vertretung des Erblassers handelt)
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!!!!
Nur der Erbe darf die Wohnung betreten und Sachen heraus nehmen. Ihr müßt euch schnell entscheiden.
auch richtig! Und sobald man das Erbe ausgeschlagen hat, gehört dieses dem Staat und DER darf dann in die Wohnung rein, und niemand sonst :-)))
Dann wird erst einmal geprüft, wer sonst noch Erbe werden könnte, das können Geschwister der Erblasserin, Cousinen etc. sein.
Wenn keine Verwandten mehr vorhanden sind oder alle das Erbe ausschlugen, erst dann fällt es an den Staat.
überlass du das den Ämtern, die werden dass sowieso tun. Mach dir keinen Kopf darüber.
Nett, daß ihr das gemacht habt, aber eine Verpflichtung lag nicht vor.