Muß Wohnung nach Tod des Mieters vom Erben renoviert werden?
Nach dem Tod meiner Mutter muß ich noch 3 Monate Miete zahlen und die Wohnung malern und alle Löcher zuschmieren. Also so übergeben, wie übernommen wurde.
Der Vermieter sagt, als Erbe übernehme ich auch den Mietvertrag und muß mich daran halten. So schreibt es auch das Gesetz vor.
Was ist das für ein Gesetz, dass das Geld noch von den Toten nimmt ?
Ich weiß doch gar nicht, wie die Wohnung bei Einzug übernommen wurde. Der Vermieter kann mich ja viel erzählen.
Muß ich mich an den Mietvertrag halten? Muß ich wirklich noch renovieren?
Wer kommt denn für die Kosten auf ?
Wer hat schon damit Erfahrungen gemacht?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Gruß Troedelfritze
10 Antworten
Derjenige oder diejenigen, die deine Mutter beerben, sind auch Erben der Mietwohnung.
Gem. BGB § 580 ff. kann der Mietvertrag von diesen mit der gesetzl. Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Sofern im Mietvertrag gültige Klauseln für die Schönheitsreparaturen stehen und auch Renovierungsbedarf besteht, haben die Erben diese Pflichten zu übernehmen.
Ich verstehe schon, dass du da verbittert bist, aber wenn man erbt, hat man auch die Verpflichtungen die noch bestehen zu übernehmen und aus dem Erbe zu bestreiten.
Was anderes ist, wenn das Erbe ausgeschlagen wird. Aber auf der anderen Seite kann nicht alles zu Lasten des Vermieters gehen. Es bleibt hier zu prüfen (vor allem wenn es sich um einen älteren Mietvertrag handelt) ob im Mietvertrag überhaupt gültige Klauseln bezüglich der Schönheitsreparaturen vereinbart wurden! Wenn nicht, musst du überhaupt nichts machen - außer natürlich die Wohnung kündigen.
Es tut mir leid, wenn du nach so einem schmerzlichen Verlust dich auch noch mit solchen Dingen rumschlagen musst. Ich wünsche dir viel Kraft und alles Gute!
Korrekt ... DH
So leid es mir für dich tut, der Vermieter hat Recht. So sieht es das Gesetz vor.
Schau mal in Google unter: Mietrecht - Tod des Mieters. Da kannst du das nachlesen.
Was ist das für ein Gesetz, dass das Geld noch von den Toten nimmt
Das Erbrecht bzw. BGB. Man erbt eben nicht nur das Geld, sondern auch alle Schulden. Dazu gehören auch Dauerschuldverhältnisse, wie z.B. Mietverträge und alle daraus resultierenden Pflichten. Das hat nichts mit den Toten zu tun, es nimmt es auch nicht von diesen, sondern von den Erben. Es soll nur verhindern, dass die Erben sich als Einzige an den Toten bereichern und alle anderen dafür auf der Strecke bleiben. Ich halte das für äußerst logisch, warum sollten sich die Erben das Vermögen einverleiben und alle anderen auf den Schulden sitzen bleiben???
Ich weiß doch gar nicht, wie die Wohnung bei Einzug übernommen wurde. Der Vermieter kann mich ja viel erzählen.
Dafür sollten alte Unterlagen vorhanden sein. Im Zweifel muss der Vermieter dies nachweisen können...
Muß ich mich an den Mietvertrag halten? Muß ich wirklich noch renovieren?
Wenn dies vertraglich WIRKSAM vereinbart ist, ja...
Wer kommt denn für die Kosten auf ?
In diesem Fall die Erben...
Entweder du nimmst das Erbe an ohne Wenn und Aber oder du schlägst das Erbe aus und v verzichtest auf alles. Nur die guten Brocken rausholen und den Rest fremden Leuten überlassen geht nicht.
der vermieter lügt, mit dem tod endet der mietvertrag, er kann dir nicht vorschreiben, was du zu erben hast.
und wie du die wohnung übergeben musst richtet sich nach dem vertrag, den deine mutter mit dem vermieter hatte.
Achtung - falsche Antwort!
der vermieter lügt, mit dem tod endet der mietvertrag,
Nein er geht auf die Erben über. Natürlich können die Erben das Erbe ausschlagen. Was hier aber der Fall zu seien scheint.
Ich bin kein "Klugscheisser", sondern habe im Gegensatz zu dir Ahnung vom Mietrecht, Du kannst gern meine Antwort nachlesen und dich auch diesbezüglich im Internet informieren - würde dir bestimmt nicht schaden!
Das schreibt nicht der Vermieter vor, sondern das Gesetz.