Tod des Mieters was ist wenn die Erben das Erbe ausschlagen?
Tod des Mieters, was ist wenn die Erben das Erbe ausschlagen? Wer zahlt die offenen kosten (Miete / Nebenkostenabrechnungen) ?
8 Antworten
dann wird ein Nachlassverwalter eingesetzt und die Forderungen werden entsprechend der noch vorhandenen Guthaben und des vorhandenen verwertbaren Vermögens aufgeteilt. In vielen Fällen geschieht es allerdings, dass Forderungen nur teilweise oder überhaupt nicht bedient werden können und dann bleiben die Gläubiger auf ihren Forderungen sitzen.
Auf diesen Kosten bleibt der Vermieter sitzen.
Sollte Guthaben auf dem Konto sein und alle Erben schlagen das Erbe aus dann fällt es dem Nachlassgericht zu und das muss das natürlich bezahlen
Ganz einfach, der Vermieter bleibt ggf. auf seiner Forderung sitzen, ausser, das was in der WOhnung ist, deckt seine Forderungen "Vermieterpfandrecht."
Wenn die Einrichtung nichts verwertbares enthält un die Schulden höher sind als Bankguthaben, dann ist leider Ende.
Wenn Erben das erbe ausschlagen, fällt das Erbe an die öffentliche Hand. Hier also höchst wahrscheinlich das Sozialamt.
Nahe Verwandte werden zur "Bestattungspflicht" herangezogen. Mietschulden und offene Nebenkosten fallen dann ans Sozialamt.