Wer ist für die Aussenfassade an einem Balkon im 3.Stock zuständig?
Ich wohne im 3.Stock einer Eigentumswohnung. Gestern erhielt ich eine Mail von der Eigentümerin der unter mir liegenden Wohnung. Die Mieter dieser Wohnung haben sich an die Eigentümerin gewandt,weil es an der Aussenfassade , bei Regen, heftig in Ihren Balkon tropft. Vor Jahren wurde die gesamte Aussenfassade des Hauses renoviert. Das ganze erfolgte wie üblich mit Gerüsten , die an der Fassade befestigt wurden. Nach den Renovierungsarbeiten wurden Rückstände mancher Befestigungspunkte des Gerüstes mit Kappen abgedeckt. Nach Jahren ist nun eine solche Plastikkappe abgefallen und der darunterliegende Putz aufgeplatzt. Bei Regen wirkt sich dies nun sehr unangenehm aus, da sich Wasserstrudel bilden und dieses Wasser läuft dann unangenehm in den Balkon. Da es sich im 3.Stock befindet ist es für mich garnicht möglich , ohne Absturzgefahr , selbst eine Reparatur vorzunehmen.
Wer ist nun in diesem Fall für diese Reparatur zuständig?
7 Antworten
.... das ist aber selten, eine Wohnung über drei Stockwerke.
Ist aber auch nicht wichtig, das Haus gehört der WEG und die ist für solche Anwürfe/Reparaturen zuständig.
Schadenersatz droht ggf, wenn dieser Schaden nicht dem Verwalter bekannt gemacht wurde.
Bei Eigentumswohnungen gehört die Außenfassade zum Allgemeinbesitz. Das heißt, dass die Eigentümerversammlung beschließen muss, was unternommen werden soll.
In der Regel gibt es einen Hausverwalter, der für erste Maßnahmen zuständig ist.
Wer ist nun in diesem Fall für diese Reparatur zuständig?
Die Eigentümergemeinschaft bzw. die Verwaltung die für sie tätig ist.
Gemäß WEG ist die Außenfassade Gemeinschaftseigentum. Deshalb darfst du selbst keine Instandsetzung vornehmen. Informiere die Hausverwaltung über diese Angelegenheit. Der Eigentümerin der unteren Wohnung läßt du wissen, daß sie die Möglichkeit hat, bei der nächsten Eigentümerversammlung einen Antrag auf Reparatur zu stellen.
Das sollte kein Problem sein. Mit einem Beschluß bei der nächsten Eigentümerversammlung werden dann die Kosten dafür auf alle Miteigentümer prozentual aufgeteilt.
... wie geht das, Antrag und Beschluss an der Tagesordnung vorbei?
Die Eigentümerin der unteren Wohnung soll sich an die Hausverwaltung und/oder an den Eigentümer deiner Wohnung wenden. Du als Mieterin bist hier nicht zuständig. Allerdings kannst du die Mail auch direkt an die Zuständigen weiterleiten. Oder bist du selbst der Eigentümer? Dann ist es natürlich deine Aufgabe, dich darum zu kümmern.