Gehört in meiner Eigentumswohung das Fenster-Dichtungsgummi zum Gemeinschaftseigentum?
In Einer ETW-Anlage mit 6 Einheiten besitze ich eine ETW. Dort müssen an allen Fenster u. Balkontür nach 20 Jahren die Dichtungsgummis erneuert werden. Das gilt bald auch für die anderen ETW. Ob das wohl die Gemeinschaft tragen muß?
8 Antworten
Die Dichtungen gehören grundsätzlich zum Gemeinschaftseigentum, da Fenster nicht zum Sondereigentum erklärt werden können; daher sind oft die Teilungsvereinbarungen unwirksam, die die Fenster zum Sondereigentum erklären.
Durch Vereinbarung können die Wohnungseigentümer abweichend vom Gesetz die Pflicht zur Instandsetzung und Instandhaltung von Teilen des
gemeinschaftlichen Eigentums und zur Tragung der damit verbundenen
Kosten durch eine klare und eindeutige Regelung einzelnen Sondereigentümern auferlegen.
Ob es eine wirksame Vereinbarung gibt, kann aus der Ferne nicht beurteilt werden.
Korrekte Antwort.
... diese Dinger gehören zum Fenster und die gehören der WEG, so lese ich die vielen Urteile.
Wer bezahlt, ergibt sich aus den Beschlüssen für die Reparatur.
Nur die Dichtungen von gemeinsam genutzten Räumen müssen dabei von der Gemeinschaft gezahlt werden. Die Dichtungen deiner Fenster gehen die Gemeinschaft nichts an und die musst du selbst zahlen.
Irrtum. Fenster sind grundsätzlich gemeinschaftliches Eigentum.
quatsch das gehört dir und die kannst du auswechseln wann du es willst, es sei denn es ist vermietet, dann kann der vermieter dir das vorschreiben. oder in der eigentümerversammlung wurde etwas anderes beschlossen
Es fragt der EIGENTÜMER !
Das dürfte Kostenaufgabe der Gemeinschaft sein, soweit die Teilungserklärung dazu nicht anderes abweichend bestimmt!