Markise Reparatur und Markisenstoff erneuern, ist der Vermieter oder Mieter zuständig?
Hallo zusammen,
auf dei Balkon unserer Wohnung gibt eine Markise und die soll repariert werden und auch die markisenstoff ist teilweise zerrissen und voll geschimmelt.
Wir sind vor 3 und 1/2 Jahren in dei Wohnung eingezogen und dei Markise war schon da .
Beim Einzug würde keine Übergabeprotokol dürsch geführt und in der Mietvertrag ist dei Markise nicht als Eigentüme der Vormieter eingetragen .
Der Vermieter will die Markise nicht reparieren weil die Vormieter oder Vorvormieter eingebracht hatt.
Wenn er von den Vormieter Sei geschenkt bekommen hat, bedeutet dass er ist schon die Eigentümer von dei Markise , und in diese fall er Sei zu mich untervermieten hat. Ohne mich in Kenntnis zu setzen dass die Markise ist von Vormieter engenracht .
Wer ist in diesem Fall für die Markise Reparatur zuständig ?
MfG
3 Antworten
Grundsätzlich ist der Vermieter für Instandhaltung/-setzung und ggf. Ersatz zuständig.
Wer ist in diesem Fall für die Markise Reparatur zuständig ?
Das kommt darauf an:
- Zählt die Markise ohne weitere Erklärung des VM bei Besichtigung und Mietvertragsunterschrift als bei Mietbeginn vorhanden zur Austattung der Mietwohnung?
- Oder hat der VM erklärt, dass dein Vormieter sie auf seine Kosten hat anbringen dürfen und wurde sie damit von dir übernommen?
- Sind die Schimmelflecken nachweislich zeitnah bei Mietbeginn reklamiert worden?
Kannst du Austattung n. Punkt 1. auch ohne gesonderte Mietvertragsbestimmung beweisen, zahlt der VM Ersatzbeschaffung.
Kannt du es nicht, hast du einen neuen Bezug der von dir übernommenen Markise (Punkt 2.) sebst zu bezahlen oder die Markise zu entsorgen bzw. den durch unsachgemäßen Gebrauch, z. B. Einrollen regennassen Tuchs, Punkt 3., erst verschimmelten Stoff aus eigener Tasche zu ersetzen.
G imager761
Wenn die Markise nicht im Vertrag steht, ist der Mieter dafür verantwortlich. Entweder selbst heil machen, oder entfernen.
Ach, was es alles geben kann, aber anitari hat schon recht und der Obelix nicht.
Wenn die Markise bei Besichtigung der Wohnung und bei Übergabe vorhanden war, hast Du sie mit gemietet. Die "Vorgeschichte" braucht Dich nicht zu interessieren. Hat sie ein Vormieter angeschafft und dann zurück gelassen, ist sie schon deswegen in das Eigentum des Vermieters übergegangen, weil sie fest mit dem Haus verbunden ist.
Um hier vorzubeugen, hätte der Vermieter in den Mietvertrag aufnehmen müssen, dass die Markise nicht zum gemieteten Inventar gehört und je nach Deinem Wunsch entweder entfernt wird oder belassen wird. Immer mit der Maßgabe, dass es Deine Sache ist, Funktionsfähigkeit und gutes Aussehen zu erhalten. Das ist aber nicht geschehen und der "schwarze" Peter ist nun beim Vermieter.
Allenfalls könnte der Vermieter behaupten, dass Ihr zu wenig auf die Markise geachtet habt und sie nicht geschützt habt, nass aufgerollt habt usw. usw. Der Vermieter hat natürlich Anspruch darauf, dass Mieter pfleglich mit der Mietsache umgehen. Dazu müsste aber wiederum klar sein, in welchem Zustand Du die Markise übernommen hast.
Fazit: Hier hat der Vermieter wohl schlechte Karten, aber an Dir liegt es, ihn zu überzeugen, dass sie neu bespannt und repariert werden muss.
Übrigens: 10 - 15 Jahre ist nicht unbedingt alt für eine gute Markise. Bei guter Pflege, also Reinigung und Imprägnierung des Stoffs und ein wenig Pflege des Gestänges kann eine solche Markise auch nach so langer Zeit noch sehr gut aussehen und top funktionieren.
Falsch
Es kann nicht sein dass ich als neu Mieter ( 3 und 1/2 jahre Miete Zeit) die 10-15 Jahre alte Markise reparieren muss !!