Mietminderung wegen Baugerüst auf dem Balkon?

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Ich habe vor 4 Tagen ein Schreiben vom Vermieter erhalten. Darin stand, dass ab ende Mai notwendige Dacharbeiter Arbeiten für ca. 2 Wochen durchgeführt werden müssen wegen Reparatur des Daches. Heute den 18.05.2016 wurde schon ein Gerüst auf meinen Balkon ohne meine Zustimmung aufgestellt. 

Die Arbeiten können nicht ohne Gerüst gemacht werden, deswegen muss es vor den eigentlichen Dacharbeiten durchgeführt werden, aber es wäre besser gewesen, wenn der Vermieter es rechtzeitiger angekündigt hätte.


Kann ich eine Mietminderung verlangen?

Man verlangt oder bittet nicht um eine Mietminderung sondern man man sie Ab Kentnisssetzung an den Vermieter.

Dazu schreibt man dem Vermieter, dass ab Tag ... die Miete um... gekürzt wird, weil der Balkon nicht nutzbar ist.

Es gibt diverse Urteile zu Mietminderung, aber es sind Einzelfallentscheidungen.

Ich habe Urteile gelesen, wo 4, 14 und 15 % für angemessen betrachtet wurden.

Ein Fachmann sollte die Mietminderungshöhe festlegen, weil eine ungerechtfertigte Mietminderung zur Kündigung führen kann.

Bei z.B. 600 € Warmmiete und 3 % Mietkürzung für 14 Tage, wäre eine Mietminderung gerade mal 8,40 €.

Ich gebe mal zu bedenken:

Ist das Dach undicht oder nicht isoliert, kürzen manche Mieter die Miete. Wird dann was gemacht, dann wird auch noch die Miete gekürzt.

Ich würde lieber froh sein, dass der Vermieter was macht.

Huggy2016 
Beitragsersteller
 21.05.2016, 12:44

Hallo,

danke für die schnelle Antwort.

Ich wohne im 1. Stockwerk und nicht ich sondern bei meinen Nachbar im Dachgeschoss kommt Wasser von der Decke.

Jetzt hätte ich noch gerne gewusst ob das Gerüst auf meinen Balkonboden ohne meine Zustimmung aufgestellt werden durfte? Davon stand nichts im Schreiben meines Vermieters. Leider war ich nicht zu Hause als das Gerüst aufgebaut wurde. Die Gerüstbauer haben einfach ohne Ankündigung bei mir geklingelt und verlangt das meine Frau den Balkon frei macht um das Gerüst aufzustellen. Der Balkon gehört doch zu meiner Wohnung wofür ich zum Teil auch Miete zahlen. Es kann ja auch nicht jemand kommen und etwas in meine Wohnung stellen. Hätte meine Frau die Aufstellung verweigern können?

johnnymcmuff  21.05.2016, 16:01
@Huggy2016

Hätte meine Frau die Aufstellung verweigern können?

Wahrscheinlich war/ist es erforderlich gewesen.

die Frist von 4 Tagen ist schlicht zu Kurz. lt. Gesetz sind das so 3 Monate vorher, mit Beginn - Dauer und Grund der Sanierung. 

Das ist vom Mieter hinzunehmen; anders werden die Arbeiter nicht ans Dach kommen; Schutzgerüst.

Darf er das einfach so mit mir machen?

Ja. Die Reparatur des Daches bedarf nicht deiner "Zustimmung" und liegt letztendlich auch in deinem Interesse.

Kann ich eine Mietminderung verlangen?

Du kannst froh sein, dass der Hausbesitzer sich kümmert.

Huggy2016 
Beitragsersteller
 21.05.2016, 12:50

Hallo,

danke für die schnelle Antwort.

Ich wohne im 1. Stockwerk und nicht ich sondern bei meinen Nachbar im Dachgeschoss kommt Wasser von der Decke. Aber nicht plötzlich sondern schon über mehrere Monate.

Jetzt hätte ich noch gerne gewusst ob das Gerüst auf meinen Balkonboden ohne meine Zustimmung aufgestellt werden durfte? Davon stand nichts im Schreiben meines Vermieters. Leider war ich nicht zu Hause als das Gerüst aufgebaut wurde. Die Gerüstbauer haben einfach ohne Ankündigung bei mir geklingelt und verlangt das meine Frau den Balkon frei macht um das Gerüst aufzustellen. Der Balkon gehört doch zu meiner Wohnung wofür ich zum Teil auch Miete zahlen. Es kann ja auch nicht jemand kommen und etwas in meine Wohnung stellen. Hätte meine Frau die Aufstellung verweigern können?

Notwendige Reparaturen musst du dulden. Natürlich darf das Baugerüst nicht monatelang dort stehen.

Übrigens musst du das dann auch deiner Hausratversicherung als Gefahrerhöhung melden. Das kostet nicht mehr, aber wenn über das Gerüst ein Einbruch erfolgt, hast du ohne diese Meldung keinen Versicherungsschutz