Balkondach undicht, wer ist zuständig?

8 Antworten

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Grundsätzlich ist für solche Angelegenheiten Dein Vermieter zuständig.

Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass Du ohne Vorbehalte Deine Wohneinheit nutzen kannst.

 - (Balkon, Dach)

Drohe ihm mit Mietminderung. Du hast den Balkon ja mit gemietet und zahlst auch für diesen monatlich Miete. Kannst du ihn nun nicht mehr oder nur eingeschränkt nutzen weil dein Vermieter nichts unternimmt, darfst du die Miete kürzen.

Auf alle Fälle ist das Sache des Eigentümers der Wohnung, muss und ist nicht immer auch gleichzeitig der Vermieter! Schau im Mietvertrag. Mieterschutzverein o.ä. hilft Dir weiter

Bonkee 
Beitragsersteller
 31.05.2016, 11:26

Danke, der Eigentümer ist auch gleichzeitig der Vermieter.

Klar ist der Vermieter verpflichtet

Das ist im Normalfall eindeutig Sache des Vermieters, da ein keine "kleinere Reparatur" ist. 

(Ausser in deinem Mietvertrag steht dass der Mieter für alle Reparaturen aufkommen muss, dann gilt dies natürlich. Nur; welcher Mieter unterschreibt schon so einen Mitervertrag ;-)

Bonkee 
Beitragsersteller
 31.05.2016, 11:31

Nein, so einen Mietvertrag habe ich natürlich nicht unterschrieben.

Ich weiss halt  nur nicht, ob schon mal jemand da war, das Dach anzuschauen. Es war mal weniger mit dem Wasser. Ich bekomme aber keine Antwort auf meine Frage vom Vermieter.

jowena  31.05.2016, 11:33
@Bonkee

Sei energisch und geh an seiner Haustür klingeln und lass dich nicht abwimmeln. Er MUSS etwas tun.

Wünsche dir alles Gute.

Bonkee 
Beitragsersteller
 31.05.2016, 11:38
@jowena

Das würde ich gerne tun, leider ist der in München.