Balkondach undicht, wer ist zuständig?
Ich wohne im obersten Stock und habe einen überdachten Balkon. Seit einigen Monaten läuft an der Hauswand das Wasser runter und es tropft massiv auf meine Balkon, so dass ich Eimer hinstellen muss. Ich habe es meinem Vermieter mitgeteilt, habe nur einmal eine Antwort erhalten, dass angeblich Jemand kommt, um sich das anzuschauen. Bis jetzt hat sich aber niemand bei mir gemeldet. Mittlerweile habe ich meinen Vermieter schon dreimal angeschrieben, aber er hält es nicht für nötig, mir zu antworten. Was kann ich tun? Ist der Vermieter verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen, oder muss ich jetzt mit dem Schaden leben. Ich kann den Balkon bei Regen nicht mehr nutzen, weil alles nass ist. Das war die ganzen Jahre nicht so.
8 Antworten
Grundsätzlich ist für solche Angelegenheiten Dein Vermieter zuständig.
Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass Du ohne Vorbehalte Deine Wohneinheit nutzen kannst.
Drohe ihm mit Mietminderung. Du hast den Balkon ja mit gemietet und zahlst auch für diesen monatlich Miete. Kannst du ihn nun nicht mehr oder nur eingeschränkt nutzen weil dein Vermieter nichts unternimmt, darfst du die Miete kürzen.
Auf alle Fälle ist das Sache des Eigentümers der Wohnung, muss und ist nicht immer auch gleichzeitig der Vermieter! Schau im Mietvertrag. Mieterschutzverein o.ä. hilft Dir weiter
Danke, der Eigentümer ist auch gleichzeitig der Vermieter.
Klar ist der Vermieter verpflichtet
Das ist im Normalfall eindeutig Sache des Vermieters, da ein keine "kleinere Reparatur" ist.
(Ausser in deinem Mietvertrag steht dass der Mieter für alle Reparaturen aufkommen muss, dann gilt dies natürlich. Nur; welcher Mieter unterschreibt schon so einen Mitervertrag ;-)
Nein, so einen Mietvertrag habe ich natürlich nicht unterschrieben.
Ich weiss halt nur nicht, ob schon mal jemand da war, das Dach anzuschauen. Es war mal weniger mit dem Wasser. Ich bekomme aber keine Antwort auf meine Frage vom Vermieter.