Sturmschaden - wer zahlt?

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Ihr Zweifel, ob die Ablehnungen der Versicherungen zutreffen, ist aus meiner Sicht gerechtfertigt. Haftpflichtversicherungen haben die vornehmliche Aufgabe, Ansprüche, die sich gegen ihren VN richten, abzuwehren. Das kann durch Regulierung, Teilregulierung  oder durch Ablehnung geschehen. Insofern sollte man Ablehnungen durch Haftpflichtversicherer immer hinterfragen.

Als Anspruchsgrundlage kommen §§838,836,837 BGB in Betracht. Wenn der Carport nicht als Gebäude angesehen wird, so ist er zumindest Gebäudebestandteil oder Gebäudezubehör, sodass der Nachbar als Gebäudebesitzer anzusehen ist.

Nach den zitierten Bestimmungen gilt der Anscheinsbeweis, also dass der Gebäudezustand ursächlich für den Schaden war. Das dürfte unstreitig sein.

Nun kehrt sich die Beweislast um. Jetzt muss der Nachbar beweisen, dass die Sicherungen vollständig, fachmännisch und ein Sturmereignis nicht voraussehbar war. Insoweit ist der Wortlaut von §836, Abs.1 BGB meines Erachtens eindeutig.

Eine Übersicht über diese Ansicht stützende Rspr. finden Sie in Palandt, BGB Kommentar, 73 Auflage zu §§836,838



Dragut63 
Beitragsersteller
 21.04.2015, 14:27

Meine TK erkennt den Schaden an, aber ich sehe nicht ein, warum ich auf der SB sitzen bleiben soll. Habe an meine Anwältin übergeben und hoffe, dass die RSV mitspielt. Werde dann berichten.

Vielen Dank! :-) 

Buerger41  21.04.2015, 21:05
@Dragut63

Vielen Dank für Ihr Lob.

Vielleicht versuchen Sie Ihren Versicherer für einen Regress zu interessieren. Dabei könnte man auch den Eigenbehalt geltend machen. Das wäre die preiswerteste Kostenvariante für Sie.

Das ist nicht richtig. Dein Nachbar hat einen Fehler gemacht. Ob eine Versicherung vom Nachbarn zahlt, kann Dir in erster Linie egal sein. Dann muss halt der Nachbar persönlich ran.

Die Argumentation mit der Kaskoversicherung halte ich für falsch. Hätte ja auch sein können, dass Du überhaupt keine Kaskoversicherung hast. Du kannst der Vollständigkeit halber aber Deine Kaskoversicherung anrufen. Dann werden die Dir schon sagen, dass Sie kein Interesse haben, den Schaden zu übernehmen.

DerHans  20.04.2015, 14:11

Falls eine Kaskoversicherung besteht, ist diese vorrangig. Diese kann dann den Nachbarn in Regress nehmen.

Apolon  20.04.2015, 17:29

Ob eine Versicherung vom Nachbarn zahlt, kann Dir in erster Linie egal sein. Dann muss halt der Nachbar persönlich ran.

Dies ist völlig falsch, denn wenn eine Haftpflichtversicherung einen Schaden ablehnt, dann muss dieser auch nicht vom Versicherungsnehmer bezahlt werden.

Die Argumentation mit der Kaskoversicherung halte ich für falsch.

Nein - dies ist die einzigste Möglichkeit den Schaden ersetzt zu bekommen.

Wenn man doch überhaupt keine Ahnung hat, sollte man auch nicht schreiben.

MoechteAWissen  20.04.2015, 18:08
@Apolon

denn wenn eine Haftpflichtversicherung einen Schaden ablehnt, dann muss dieser auch nicht vom Versicherungsnehmer bezahlt werden.

Wie kommst Du denn auf diese Aussage?

Denke doch nur mal an die 1000 Ausschlüsse einer PHV….

Der 823er spricht eine klare Spare. Nur weil eine PHV nicht zur Regulierung verpflichtet ist, heißt das noch lange nicht, dass vorhanden Schadenersatzansprüche nicht zu befriedigen sind.

schleudermaxe  20.04.2015, 14:44

...wenn denn der Halter Beiträge spart, muß er doch (zum Arzt und) zum Rathaus. Die Damen und Herren  Bürgermeister lassen doch für solche Typen immer sammeln, lese ich jedenfalls regelmäßig.

Nein die Haftpflichtversicherung ist hier nicht zuständig, denn der Nachbar konnte den Sturm weder vorausahnen, noch erkennen, dass die Befestigung der Plane nicht ausreicht.

Melde diesen Schaden der Teilkaskoversicherung deines Fahrzeugs und schon wird dir geholfen !

Dragut63 
Beitragsersteller
 21.04.2015, 14:06

Den Sturm musste er nicht vorausahnen, davor war von den Medien bereits Tage zuvor gewarnt worden. ES BESTAND STURMWARNUNG VOM DEUTSCHEN WETTERDIENST!

Apolon  21.04.2015, 14:20
@Dragut63

nicht jeder hört täglich die Nachrichten oder schaut jeden Abend fern.

Aber selbst dann kann man nicht eindeutig erkennen, in welchen Teilen von Deutschland der Sturm an welchem Tag zuschlägt.

Dragut63 
Beitragsersteller
 21.04.2015, 14:31
@Apolon

Die Sturmwarnung war für ganz Deutschland in Radio, TV, und allen Medien ausgegeben. Ein Blick aus dem Fenster hätte übrigens auch genügt... 

Apolon  21.04.2015, 19:19
@Dragut63

Auch ich wurde von dem Sturm überrascht, denn ich war an dem 31.03.2015 auf einer Tagung - konnte also auch kein Radio hören, geschweige denn Fernsehen.

Und wenn man den Sturm erst mitbekommt, wenn man aus dem Fenster schaut ist es eh zu spät.

Eine weitere Diskussion ist nicht sinnvoll, denn es zahlt eh nur die Teilkasko-Versicherung.

Grundsätzlich geht Eigenversicherung vor Fremdversicherung. Es ist also ein klassischer Teilkaskoschaden.

Wenn du keine Teilkasko hast, kannst du nur den Schaden gerichtlich einklagen. Hoffentlich hast du wenigstens eine Rechtsschutzversicherung.

Ein Anwalt wird eine Vorschusszahlung verlangen

Wenn dem so ist, kann das doch sicherlich von Dir und auch gerichtsfest belegt werden, oder? Also ran. ... aber genau für solche Fälle leistet sich doch jeder PKW-Halter eine TK und warum soll diese denn den Streit nicht führen, wenn sie denn will, die Versicherung!