Wem gehört die Balkontür?

12 Antworten

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Ich habe alerdings gelesen das diese Teilungserklärungen bezüglich fenster und balkontüren nichtig seien.

Dann nenne uns doch bitte einmal die Quelle. Die Nichtigkeit kann ja nur ein Gericht festgestellt haben!

Kraseno 
Beitragsersteller
 25.10.2011, 23:21
LonoMisa  25.10.2011, 23:37
@Kraseno

Hab da mal reingeschaut. da steht: Zwingend zum Gemeinschaftseigentum zählen:

die Balkontür. Es steht aber nicht, daß darüber gerichtlich befunden wurde, wie es bei anderen Beispielen steht. Schreib den Verwalter an, du mußt ja nicht gleich zum Gericht rennen. Und wenn er sagt, das sei Sondereigentum, dann sagst du du würdest sie jetzt rot anstreichen.

Kraseno 
Beitragsersteller
 25.10.2011, 23:43
@LonoMisa

Das is eine geile idea :D Das mach ich !!!!!

LonoMisa  25.10.2011, 23:50
@Kraseno

Danke für den Stern Und wenn du sonst mal "geile" Ideen brauchst!...

Die Zuordnung zum Sondereigentum von Fenstern und Balkontüren in der Teilungserklärung ist als Verstoß gegen § 5 (2) WEG nichtig, dies wird stets und ständig durch die lfd. u. gefestigte Rechtsprechung immer wieder bestätigt.

Aus der Nichtigkeit der Zuweisung zum Sondereigentum ergibt sich jedoch nicht zwingend, daß die Instandhaltung und Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum allein der Gemeinschaft obliegt.

Grundsätzlich kann nämlich die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht für Teile des Gemeinschaftseigentums durch Vereinbarung auf einzelne Wohnungseigentümer zu deren alleinigen Lasten übertragen werden, vgl. hierzu OLG Karlsruhe, Beschluss v. 7.7.2010, 11 Wx 115/08.

Es kommt also ganz spitz auf die Formulierung der entsprechenden Passage in Eurer Gemeinschaftsordnung an. Stell doch bitte mal den kompletten Text hierzu ein, dann kann näher beurteilt werden.

Ich will nicht wissen wie ihr das seht sondern wie es ist !!!!! Es wird ja wohl ein gesetz geben in dem das geregt ist. Mutmassen kann ich selber.

guterwolf  25.10.2011, 23:13

ok, wir sind hier weder Rechtsanwälte noch Fachleute sondern Laien mit Erfahrung....rechtlich fundierte Sachen kannst du googeln, da gibt es jede Menge §, die man finden kann - stellt sich nur die Frage, wie du dann gegen eure Teilungserklärung vorgehen willst....

Kraseno 
Beitragsersteller
 25.10.2011, 23:15
@guterwolf

Wenn mein anwalt mir sagt das die erklärung nich rechtens ist verwalter hinweisen. Und wenn es nicht akzeptiert wird klagen.

das ist wie beim hausbesitzer, da mußt du alles selbst zahlen.

das monatliche hausgeld ist für reparaturen am haus, wie z.b. neuer außenputz oder fahrstuhlreparaturen

was steht denn in den Unterlagen...? Sind Türen und Fenster teils Sonder/teils Gemeinschaftseigentum oder nicht. Gibt es keinen Verwalter? Dann frag dort mal nach.

Kraseno 
Beitragsersteller
 25.10.2011, 23:09

Es gibt eine Teilungserklärung für die Balkontüren das sie zum sondereigentum gehören.Ich habe alerdings gelesen das diese Teilungserklärungen bezüglich fenster und balkontüren nichtig seien. Bitte nur antworten die belegt sind und keine mutmassungen.

guterwolf  25.10.2011, 23:11
@Kraseno

wenn du das gelesen hast muss das noch lange nicht stimmen und wenn du eine rechtlich fundierte Aussage willst - die man hier nicht geben kann und darf - solltest du einen Anwalt befragen, ganz einfach.

Kraseno 
Beitragsersteller
 25.10.2011, 23:12
@guterwolf

Na das is doch mal eine ausage. Damit bin ich doch zufrieden. Hätte ja sein können das jemand ein ähnliches problem hatte.