Wasserablauf Balkon: Zuständigkeit Mieter oder Vermieter?
Hallo zusammen,
ich wohne seit neuestem in einer Wohnung, das einen Balkon hat. Dieser hat aber leider keinen Wasserablauf und das Wasser, egal ob beim Balkon putzen, Wäsche aufhängen, Regen etc., tropft direkt auf den Balkon des Mieters darunter. Wir haben bereits mit dem Vermieter darüber gesprochen und er meinte das wir als Mieter dafür zuständig wären, dort einen Wasseablauf einzubauen. Leider konnte ich nach eigener Recherche nichts genaues darüber im Internet finden, außer das man einen bereits vorhandenen Abfluss sauber halten muss. Wollte mich nun bei euch erkundigen, ob jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht hat und ob dies in unser Zuständigkeitsbereich fällt oder des Vermieters? Ich bedanke mich schonmal für die Rückantworten!
5 Antworten
Kurz, knapp und bündig: Das ist Aufgabe des Vermieters, ihr dürft nicht mal in der Art in die Bausubstanz eingreifen. Sollte es sich hierbei u eine WEG handeln, wäre es Aufgabe der WEG hier einen Beschluss zu fassen.
Der Mangel betrifft nun aber nicht eure Wohnung, insoweit habt ihr da auch keinen Anspruch, wenn denn der Bewohner unter euch.
Vielen Dank für die schnelle Rückantwort. Dann können wir schonmal aufaufatmen. Wir werden nochmal das Gespräch mit dem Vermieter auffsuchen, sowie den Anwalt um Rat bitten und hoffen das da keine komischen Geschichten wieder aufgetischt werden ;D LG Medre
Wir haben bereits mit dem Vermieter darüber gesprochen und er meinte das wir als Mieter dafür zuständig wären, dort einen Wasseablauf einzubauen.
Das nun mit Garantie nicht.
Aber gemeinsam ist man stark / stärker - holt Euch Rat beim Mieterbund bzw. bei einem Anwalt ob Ihr Anspruch auf eie entsprechende Nachrüstung habt. Von hier aus kann niemand beurteilen inwieweit dieser fehlende Ablauf die Nutzung der Balkone jeweils beeinträchtigt.
Dankeschön für die fixe Antwort. Werde auch mal nachhaken und auf Nummer sicher gehen. LG Medre
Klarer Zuständigkeitsbereich des Vermieters. Stimmt euch mit dem Mieter unter euch ab, dass ihr den Mangel so weitergegeben habt und euch bemüht, möglichst vorsichtig zu sein.
Vlt. stimmt ihr euch bei einer Feuchreinigung ab, dass der untere Mieter nicht gerade weiße Wasche trocknet.
So ein Wasserablauf ist ganz klar Sache des Vermieters.
das wir als Mieter dafür zuständig wären, dort einen Wasseablauf einzubauen.
Bullshit xD du wirst auch nix finden
ihr seid so eingezogen - der Mieter unter euch darf den Wasserschieber in Betrieb setzen. Es besteht keine Nachrüstpflicht. das muss er hinnehmen. War beim Vormieter genauso
Danke für die Antwort! :) Ja, ich war auch erstmal stutzig und wollte mal nachschauen. Zumindest muss man schonmal selber nicht dafür gerade stehen, vor allem bei Schäden! LG Medre