Was tun, wenn Miteigentümer Holzfenster verrotten lässt?
Juristen vor: ;o) Ein Miteigentümer einer Eigentümergemeinschaft hat sich jahrelang nicht um sein Holzfenster gekümmert, und möchte sein defektes Holzfenster nunmehr von der Eigentümergemeinschaft neu eingebaut - bezahlt bekommen. Fenster sind in der Teilungserklärung Allgemeineigentum daher müssen sie von allen bezahlt werden. Ist das Eurer Ansicht nach rechtens, was kann man tun - kann man sich wehren wenn ja wie ?
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8 Antworten
Ein Miteigentümer einer Eigentümergemeinschaft hat sich jahrelang nicht um sein Holzfenster gekümmert,
Das muss er auch nicht. Fenster sind zwingend Gemeinschaftseigentum; streng genommen darf das einzelne WEG Mitglied daran überhaupt nichts machen, ohne Beschluss der WEG Versammlung.
und möchte sein defektes Holzfenster nunmehr von der Eigentümergemeinschaft neu eingebaut - bezahlt bekommen.
Das ist sogar genau so gesetzlich Vorschrift.
Fenster sind in der Teilungserklärung Allgemeineigentum daher müssen sie von allen bezahlt werden.
Das muss gar nicht in die TE, weil es schon vor Jahren durch den BGH so entschieden wurde. Siehe Urteil vom 22.11.2013, AZ: V ZR 46/13.
Vorab als Lekture: https://www.jenanwalt.de/entscheidungen/entscheidungen-2012/bgh-erneuerung-der-fenster-im-zweifel-angelegenheit-der-weg
Generell muss das Fenster von allen Miteigentümern bezahlt werden.
Ich habe es deswegen nicht angekreuzt, da wir einen ähnlich gelagerten Fall hatten. In unserem Fall waren es Dachflächenfenster, die die ETG und die HV nicht hätten warten lassen können, da das Zutrittsrecht nicht möglich war (abweichend von Abs.4 https://dejure.org/gesetze/WEG/14.html)
Wir konnte allerdings argumentieren, dass
- der Schaden tatsächlich durch mangelnde Wartung/Pflege von Innen her entstand und von außen so nicht erkennbar war
- Der Eigentümer den Schaden zu spät gemeldet hat, so dass nur noch eine Erneuerung möglich war
- Er selbst offensichtlich bzgl. des Erhalts des Gemeinschaftseigentums seinen Verpflichtungen insgesamt nicht nachgekommen ist. Basis war dabei Absatz 3 von https://dejure.org/gesetze/WEG/15.html
Wir konnten uns final und gütlich darauf einigen, dass die Schäden im Bezug auf Innen/Außen-Anteil anteilig von der ETG und dem "Sondereigentümer" beglichen wurden.
Das Ganze passierte just ca. 2 Monate vor Umsetzung einer Gemeinschaftsordnung (mit Öffnungsklausel), die solche Fälle sogar geregelt hätte. Insofern ist eine GemO also zu empfehlen.
Was ist in diesem spezifischen Vertrag festgelegt? In der Regel ist jede Partei gleichermaßen zur Instandhaltung verpflichtet. In dem Fall hat aber anscheinend jeder das Fenster verwahrlosen lassen? Entweder es ist, wie du sagst, konkret sein Fenster oder es ist Teil des Gemeinschaftseigentums. In Letzterem Fall müsste jeder zahlen, dann hätte aber auch jeder seine Pflichten zur Instandhaltung vernachlässigt.
Ist eine Person maßgeblich für den Schaden verantwortlich, kann ein Schadensersatz geltend gemacht werden. Dann müsste aber nachgewiesen werden, dass eine erkennbar zu erwartende Verwahrlosung bewusst oder fahrlässig akzeptiert wurde. Das sehe ich hier nicht.
Auf welcher Basis soll dieser eine Mensch Schuld an dem Zustand sein? Wenn es Allgemeineigentum ist, dann sollte jeder eingreifen können, lange bevor hohe Kosten und/oder Schäden entstehen, die dann ohnehin der Gemeinschaft auferliegen.
So wie ich das sehe zahlt hier die Gemeinschaft, mit der Möglichkeit, im konkreten Nachweis gegen den einzelnen Verursacher, diesen heranzuziehen. Wie man das nachweist und welche Pflichten vertraglich erfasst sind, kann ich nicht wissen. Grundsätzlich würde ich aber empfehlen, da einen Anwalt zu Rate zu ziehen und diesem die dazugehörigen Dokumente vorzulegen.
Es steht eigentlich in der Teilungserklärung , mit dem Gemeinschaftseigentum ist pfleglich umzugehen , heist soviel , wenn er es nicht macht trägt er auch die Kosten !
Es müssen alle zahlen.
Selbst eine Gegenteilige Vereinbarung in der Wohnungseigentümergemeinschaft, nach der sich jeder um seine egenen Fenster kümmert kann gerichtlich außer Kraft gesetzt werden, da die Fenster zum Gemeinschaftseigentum zählen.
Wenn es diese Vereinbarung sowieso nicht gibt, dann muß die Gemeinschaft für die neuen Fenster grade stehen. Auch wenn sich einige, die auf eigene Rechnung Ihre Fester haben tauschen lassen, jetzt in den Popo beißen. Aber auch die hätten eigentlich vorab eine Genehmigung der Gemeinschaft gebraucht um die Fenster zu tauschen, selbst,wenn sie diese selber bezahlen.