Meint Ihr, ich darf einen Gartenschrank auf dem Balkon aufstellen?
Ich wohne in einer Eigentumswohnung und habe einen Balkon. Auf dem Balkon stehen bisher Balkonmöbel und ein paar Pflanzkübel. Ich würde gern noch einen Gartenschrank dort aufstellen, in dem ich Sachen für die Balkonpflanzen aufbewahren kann (sowas wie Blumenkästen, Erde, Dünger usw.). Der von mir favorisierte Schrank würde sich farblich gut in die Fassade einfügen, wäre aber von der Straße aus zu sehen. Laut Teilungsvertrag darf nichts auf dem Balkon aufgestellt werden, das das äußere Erscheinungsbild des Hauses beeinträchtigt. Meint Ihr, die Eigentümerversammlung würde diesen Schrank als Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes sehen? Zum Vergleich: Manche Bewohner der Wohnanlage haben auf ihren Balkonen deutlich sichtbare Satellitenschüsseln angebracht oder einen weiteren Sichtschutz, der über die Balkonbrüstung hinausragt. Solche Sachen gelten also anscheinend nicht als Problem.
14 Antworten
diskutiere das thema doch auf der nächsten eigentümerversammlung. ein erfahrener verwalter sollte zumindest die zulässigen oder unzulässigen sachen kennen, die man dauerhaft auf dem balkon einer wohnanlage aufstellen darf.
andererseits verfügt aber die eigentümergemeinschaft über keine durchsetzbaren mittel, die benutzung solcher sachen bei einem widerspenstigen eigentümer zu unterbinden. der schutz der wohnung ist dabei das höherwertige rechtsgut als eine frei vereinbarte nutzungsordnung.
er ist schließlich eigentümer und den kann man nicht kündigen oder rauswerfen.
Wenn Du Eigentümerin bist, dann müsste es darüber einen Beschluss geben. Immerhin wurde ja schon mal - lt. Deiner Aussage - dahingehend bereits schon einmal darüber gesprochen. Da Du die Protokolle der Eigentümerversammlungen hast, musst Du halt nachlesen. Natürlich kann es sein, dass die Miteigentümer mit dem Aufstellen des Schrankes nicht einverstanden sind.
Bist Du Mieterin, dann erkundige Dich vorsichtshalber bei Deiner Hausverwaltung oder dem Vermieter. Sonst musst Du, wenn Du Pech hast, den Schrank wieder abbauen.
Wenn die anderen Parteien der Eigentümer sich über die selbst gesetzten und beschlossenen Nutzungsregeln hinwegsetzen,
die häßliche Sattellitenschüssel auf dem Balkon haben ,einmal unabhängig davon,ob Kabelfernsehen überhaupt zur Verfügung steht,die Balkonbrüstung / Sichtschutz erhöht haben,um etwas zu verdecken,
dann ist es sehr unwahrscheinlich,das ein Schrank,der dazu in Fassadenähnlicher Farbe,bemängelt wird.
Denn,derjenige der das bemängelt müßte dann,seinen eigenen Balkon so nutzen,wie es die Beschlüsse hierzu vorgeben.
Dazu wäre derjenige,der Anstoß für alle anderen,das Du verlangst,das die Regeln für alle gelten.^^Wer ohne Sünde ist,der werfe den 1,Stein.
In diesem Sinne,stelle Deinen Schrank auf.
Ich gehe davon aus,das es sich um einen massiven Balkon handelt,und nicht etwa um eine Holzveranda,etc.Dann könnte in der Tat das Gewicht ein Problem sein.Hier kann auch Alterung / Trägerbalken morsch vorkommen.
Ja, es ist schon ein massiver Balkon, der von einer Stahlkonstruktion, die senkrecht vom Erdgeschoss bis zum Dachgeschoss läuft, getragen wird. In unserem Haus haben die Erdgeschossbewohner eine Terrasse und darüber befinden sich übereinander die Balkone der anderen.
Außerdem sind meine Sachen nicht sooo schwer. Der Balkontisch ist nur 80cm x 80cm groß. Dazu gibt es zwei Klappstühle. Die Pflanzkübel sind aus Kunststoff und auch nicht besonders riesig. Der gewünschte Schrank ist ebenfalls aus Kunststoff und ich möchte da auch nicht sonstwas bunkern.
Manche Nachbarn haben da viel größere Balkonmöbel und sitzen mit der ganzen Familie auf dem Balkon. Ich wohne allein und es sitzt allenfalls mal ein Gast dabei (Ich habe ja eh nur zwei Stühle.). Ich gehe davon aus, dass der Schrank inklusive Inhalt weniger wiegen würde als eine durchschnittliche erwachsene Person.
Der Balkon gehört zum Sondereigentum. Dort darfst Du Balkonmöbel aufstellen , warum nicht auch einen Schrank ? Ich glaube nicht, dass da jemand meckern kann...
Mach es einfach und warte die Reaktionen ab, so denn welche kommen sollten.
Ich habe auch 2 solcher Schränke auf dem Balkon (Eigentumswohnung). Das ist gar kein Problem. Ich denke damit ist eher gemeint, dass du z.B. von außen deine Fassade nicht rot streichen darfst wenn alle anderen Balkone weiß sind usw. Wir haben auch einen Zusatz, dass der Balkon kein Abstellraum ist, aber damit ist nicht gemeint, dass man keinen Schrank dort haben darf, sondern, dass man z.B. nicht seinen Sperrmüll da draußen lagert oder ihn wie ein Keller benutzt. Das würde dann sehr ungepflegt aussehen.