Bordsteinabsenkung
Hallo,
wir haben eine Altbauwohnung angemietet auf dem grundstück stehen zwei Garagen (nicht im Mietvertrag), und zu diesen Garagen haben wir natürlich auch eine Zufahrt und genau diese Zufahrt ist das problem , denn sie geht von der Straße über den Bürgerstein auf unseren Hof , nur ist die Bordsteinkante nicht breitgenug und viel zu wenig abgesenkt, ich bin letztens mit meinem Auto hängen geblieben und habe mir meine Front vorne weggerissen !!! Als ich beim Tiefbauamt angerufen habe sagte mir die zuständige Sachbearbeitern das dafür der Eigentümer zuständig wäre , nur dieser zeigt da kein interesse !!! Was sollen wir denn nun tun , schließlich möchte ich ja meine Einfahrt zu meiner Garage auch nutzen !!!
MfG Yvonne
6 Antworten
Ihr habt keinen Mietvertrag über die Garagen??? Wenn es auch keine mündliche Abrede darüber gibt, sind es nicht Eure Garagen. Etwas anderes ergibt sich nur aus den Einzelumständen. Diese solltest Du vortragen, wenn Du schon schreibst, es gibt darüber keinen Mietvertrag.
Außerdem: Du hattest Gelegenheit Dir vorher darüber Gedanken zu machen, ob Du mit deinem Auto in die Garage kommst. Du kannst nicht im Nachhinein monieren, dass Du mit Deinem Auto nicht in die Garage kommst.
Wenn Ihr dort renoviert, dann habt Ihr mit 99,9-prozentiger Sicherheit den Mietvertrag unterschrieben. Und darauf kommt es an, und nicht, ob ihr da schon wohnt.
Ob die Vormieter die Garagen da hingestellt haben, spielt keine Rolle. Diese sind nun das Eigentum des Grundstückeigentümers.
Es bleibt dabei: Wenn die Garagen nicht Teil Eures Mietvertrages sind oder kein separater Mietvertrag darüber besteht, dürft Ihr sie sowieso nicht nutzen.
Wenn du ein tiefer gelegtes Auto bzw eine sehr tiefe Frontschurze hast, ist es so zu sagen dein Problem. Ich empfehle dir ein paar Bretter zusammen zu basteln, die du als Mini-Rampe benutzt. Ist lästig, hilft aber. Wie so kleines Dreiecke (Keil- kurze Seite und zwei lange Seiten/ ein mal 90° Winkel und dann deinen vielleicht mit 40° und einen ganz spitzen), die an die Kante ran gelegt werden, so das du zeitiger und somit langsamer über die Erhöhung fährst. Wir sind auch eine Zeit lang mit solchen Dingern durch die Gegend gefahren und haben sie auch Unterwegs benutzt.
Ich kann den Eigentümer verstehen, er kann die Bordsteinkante kostenpflichtig absenken lassen (Kostenfrage), sprich mit dem Eigentümer und bote ihm die kostenübernahme der Bordsteinkantenabsenkung, allerdings hast du rechtlich keine handhabe.
ist doch normal, daß es den eigentümer nicht interessiert, da er die garage nicht nutzen will!! würdest du auch nicht machen.. frag ihn doch, ob du den bordstein absenken darfst!! so teuer ist das ja nun auch wieder nicht!
das mit der Rampe hört sich gut an , darf ich das denn einfach so ?? Haben leider direkt die Bushaltestelle vor der Einfahrt ?! Aber wenn es den Bus nicht behindert , wäre dann eine Minirampe ok ???
Die garagen wurden irgendwann mal von den Vormietern dahin gesetzt !!!Und wieso im nach hinein !!! Wir wohnen dort ja noch nicht haben angefangen zu renovieren , und da ist uns dann die Bordsteinkante erstmals aufgefallen , als wir mit Material auf den Hof gefahren sind !!!