Nachbarschaftsrecht bei Efeuschaden an Garagenwand
Hallo,
unsere Doppelgarage (Fertiggarage aus Beton) steht seit 35 Jahren genau auf der Grundstücksgrenze zum Nachbarn. Im Grenzbereich des Nachbarn zu unserem Grundstück haben sich in den Jahren Efeupflanzen derart ausgebreitet, dass diese Pflanzen die gesamte Rückwand der Garage bedecken. Seit einiger Zeit bilden sich auf der Innenseite der Garagenwand feuchte Flecke. Nach dem vorsichtigen Abziehen der Efeupflanzen im oberen Bereich der Garagenaußenwand (vom Dach aus) wurde festgestellt, dass die Triebe der Pflanzen sich - zunächst unbemerkt - fest in den Schutzanstrich (Dickschicht-Dispersion) gegraben haben. Das hat bereits an einigen Stellen die Schutzschicht aufgesprengt, so dass Regenwasser von außen in die Wand eindringen kann. Die Wand ist an einigen Stellen durchfeuchtet und müsste von der Außenseite her komplett saniert werden.
Nun unsere Fragen. Wer kommt für die entstehenden Kosten auf. Dürfen wir, als Eigentümer der Garage - und somit auch als Eigentümer der Garagenrückwand - das Nachbargrundstück betreten? Wer darf (kann oder muss) die Pflanzen zurückschneiden oder entfernen? Wie ist da die Rechtslage?
Danke schon mal im Voraus für die Antworten!
3 Antworten
Erkundigt euch nur genau im Vorfeld, womöglich kommt das dicke Ende noch aus einer Richtung, die ihr nicht bedacht habt: habt ihr eine Genehmigung gehabt, direkt auf der Grenze zu bauen?
Hallo Obich, Die Garage wurde als Grenzbebauung genehmigt! Gruß wakna
Nachbarschaftsrecht >>>Leiterrecht >> Betreten des Nachbargrundstückes (Landesrecht) bitte informieren.
Schadensverursacher ist vermutlich der Nachbar, der das Wachstum des Efeus an der Wand nicht unterbunden hat. Haftpflichtversicherung des Grundstückes?
Im eigentlichen Sinne handelt es sich um einen Wurzelschaden, den die Pflanzen verursacht haben. Die Rechtslage ist hier nicht eindeutig. Ggf. trifft Sie auch ein Mitverschulden am aktuellen Schaden, weil Sie nicht schon früher den Nachbarn auf die Gefährdung hingewiesen haben.
Ich würde nach Möglichkeit einen Nachbarschaftsstreit vermeiden. Lassen Sie durch den Nachbarn den Efeu entfernen und streichen Sie die Garage neu. Nach dem Hammerschlagsrecht dürfen Sie das Grundstück nach Ankündigung betreten.