Wer ist für Winterdienst zuständig und wer hat diesen zu zahlen?
Ich bin Eigentümer eines Grundstückes mit Haus. Ich selbst wohne jedoch nicht da, sondern nur mein Opa, der im Haus Nießbrauch hat (kann bis zum Ableben dort wohnen).
1) Bin ich als Eigentümer oder mein Opa als Nießbraucher für den Winterdienst zuständig?
2) Es müsste eine Firma für den Winterdienst organisiert werden. Wer muss die Kosten tragen? Opa oder ich als Eigentümer?
4 Antworten
wenn der Opa Nießbraucher ist, muss er auch für die Kosten aufkommen, denn der Nießbraucher ist der "wirtschaftliche Eigentümer"
Der Eigentümer ist zuständig und verantwortlich. Er muss den Winterdienst organisieren, z.B. im Mietvertrag oder gesondert regeln.
Ergänzend dazu noch ein paar Tips und weitere Richtlinien in einer schönen Übersicht:
http://www.absperrtechnik24.de/blog/winterdienst-eigentumer-stehen-der-pflicht/
So kann in der "Pflichtwahrnehmung" bestimmt nichts mehr schiefgehen ;)
lg
schau mal, vllt. wirst du hier fündig: http://www.iww.de/ee/archiv/niessbrauch-eigentuemer-oder-niessbraucher-wer-traegt-welche-kosten-der-immobilie-f9032