darf man eine Doppelgarage duch einen Zaun trennen?
Hallo an Alle! Herr A und Herr B, haben 1996 zusammen eine Garage gebaut.Beide auf ihren eigenen Grundstücken nebeneinander als Doppelgarage. (Herr A wohnt rechts und Herr B links, in der Mitte ist die Doppelgarage) Jetzt 2014 trennt er die Garagen durch einen Zaun und ich kann nicht mehr in meine Garage ,weil die Einfahrt durch den Zaun zu eng für mich ist und oft gegenüber auf der anderen Straßenseite ein Auto parkt.(ist eine öffentliche enge Strasse) PS: ich hffe man kann meine Frage nachvollziehen,kann aber sonst auch ein Bild hochladen! Herzlichen Dank
6 Antworten
Hallo, kläre das mit dem zuständigen Bauamt , denn wenn deine
Mobilität eingeschränkt ist ,durch senen Zaun , könnte man ihm schon
veranlassen den Zaun zurückzubauen, oder soweit zu erlauben, dass
du dadurch nicht behindert wirst in deine Garage zu gelangen.
Ich würde erst mal mit dem Nachbarn reden, aber so wie es ausschaut
hat das eine Vorgeschichte, die wahrscheinlich eine andere Instanz regeln muss.
VG pw
Der Nachbar muß keine Erleichterungen gewähren, wenn er sein Grundstück ordnungsgemäß befriedet! Nur auf dem Bild sieht das eher, da man den tatsächlichen Grenzverlauf nicht kennt, sondern lediglich eine vorhandene geschaffene bauliche Stituation sieht, so aus , als stünden die Befestigungspfähle zu 1/2-anteil auf den belasteten Nachbargrundstück und der Zaun selbst rage vollständig darüber hinweg.
Sollten die Garagen im Inneren nicht nachträglich durch eine Zaun, wie dies vor der Garage der Fall ist, getrennt worden sein, wäre davon auszugehen, dass Sie lediglich die Zufahrt zu den Garagen und nicht die Garagen selbst meinen. Hier wäre nur eine gegenseitige Wegerechtsvereinbarung bindend, die das teilweise Befahren und Begehen des jeweilgen Nachbargrundstückes zur Nutzung/Erreichbarkeit der Garagen zuläßt, ohne dass dort dauerhaft Fahrzeuge, den jeweils anderen behindernd abgestellt werden dürften. Ohne Kenntnis einer solchen dinglich gesicherten oder privatrechtlichen Vereinbarung sind Antworten reine Spekulation. Falls Sie sicher sind, das eine solche Vereinbarung nicht existiert, kann der Nachbar sein Grundstück auch an der Grenze so befrieden, dass der Zaun nicht über die nachbargrenze hinaus ragt.. Dabei, und das geht aus dem Bild eher negativ hervor - Einschränkung: der Grenzverlauf ist nicht eingezeichnet! - stehen die Zaunpfosten auf der Grenze, ragen in deren Querschnitt folglich zu 1/2 -Anteil auf das Nachbargrundstück, während der daran befestigte Zaun selber vollständig über das Nachbargrundstück, vermutlich Ihr Grundstück!?!, ragt. Insoweit, falls die Grenzüberschreitung mit anteiligem Pfosten und Zaun zutrifft, haben Sie einen Beseitigungsanspruch und können für die Dauer der entgehenden oder erschwerten Nutzung Ihrer Garage Schadenersatz bis zur Beseitigung der Störung fordern. Teilen Sie das dem Nachbarn schriftlich unter enger Fristsetzung zur Entfernung der Zaunanlage mit. Folgt er Ihnen nicht und Sie sind sich über den Grenzverlauf absolut sicher, dann klagen Sie vor Gericht auf die Entfernung des Zauns. Ein Grenzattest gibt Ihnen im Streitfall Rechtssicherheit hinsichtlich des Grenzverlaufes und evtl. vorhandener Überbauten!
Die Antwort dürfte Ihnen nur die gemeinschaftliche Vereinbarung geben, die beide Bauherren vor der Einreichung der Baugenehmigung miteinander hinsichtlich der Besonderheit einer gemeinschaftlichen Garage die über zwei Grundstücke ohne innere Trennung vom Bauamt genehmigt wurde, getroffen haben. Nur wer diese Vereinbarung und Genehmigung vom Inhalt her kennt, kann ihre Frage gut beantworten. Alles andere wäre reine Spekulation und hilft zunächst einmal nicht weiter.
Wenn der Zaum auf SEINEM Grundstück steht, ist das erlaubt. Es kann aber sein, das auf der Gegenüberliegenden Seite nicht geparkt werden darf, falls mindestabstände nicht eingehalten werden.
Kennen sie die Vereinbarung, die beide Bauherren vor der Einreichung der Baugenehmigung miteinander hinsichtlich der Besonderheit einer gemeinschaftlichen Garage die über zwei Grundstücke ohne innere Trennung vom Bauamt genehmigt wurde, getroffen haben. Nur wer diese Vereinbarung und Genehmigung vom Inhalt her kennt, kann ihre Frage gut beantworten. Was Sie da schreiben kann folglich nur reine Spekulation sein, die dem Fragesteller nicht wirklich weiterhilft! Der muß sich mit der Historie der Garagenbebauung vertraut machen!
Ich verstehe den Sinn des Zaunes nicht, aber ich verstehe auch nicht, warum er im Weg ist. Auf dem Foto kann man das nicht so richtig erkennen. Man müsste schon frontal auf die Garagentore gucken.
Achja. Herr A ist links, Herr B rechts... aber: wer ist nun wer?