Kommt die Versicherung bei schwerwiegenden Rissen in der Garage auf?
hallo, wir haben vor 10 jahren ein haus gekauft an dem eine doppelgarage angebaut ist. diese garage bekam nach und nach immer mehr risse. wir haben anfangs gedacht, dies käme von den sprengungen des benachbarten steinbruchs, bis gestern ein bekannter durch zufall den schaden begutachtet hat. er ist zwar nur zimmermann und arbeitet nun im tiefbau, aber seiner meinung nach, drückt die erde, die hintere garagenwand nach vorne. ich versuche mal dies zu erklären. unser grundstück liegt auf einem naja berg, eher hügel. das grundstück ist auf zwei etagen aufgeteilt. hofzufahrt unten mit direktem eingang in den keller und garage. vom hof kommt man durch eine steintreppe in den oberen garten, dort wo die garage anschliesst ist eine steinterasse ebenerdig mit dem garagendach. diese erde, welche sich unter der steinterasse befindet drückt nun gegen die garagenwand. mittlerweile besteht innerhalb der garage (rückwand) eine 1 cm dicke kante. die risse gehen rundherum knapp unter dem dachaufbau. kommt unsere versicherung für diesen schaden auf, oder kann man den vorbesitzer hierfür noch haftbar machen? wie es ausschaut, hat er damals die garage selbst gebaut!
10 Antworten
Eine Wohngebäude Versicherung versichert nur die Gefahren: Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruch Diebstahl, und falls Elementarschäden mit versichert sind zusätzlich Erdbeben, Vulkanausbruch, und rückstau. Falls eine der gefahren zu dem Schaden geführt hat ist es ein Versicherungsfall. Da aber ein Steinbruch in der.Nähe sprengungen ausführt könnte das der Grund für die Schäden sein. Erster Ansprechpartner sollte vielleicht die zuständige Markscheiderei sein, die ist zuständig für den Abbau von Bodenschätzen und deren Folgen. Vlt Kommt auch ein Erdbeben als Ursache in Frage. Einfach mal Googlen, in Deutschland sind leichtere Erdbeben nicht selten.
das war mal eine richtig gute info !!! vielen dank, vielleicht bekomme ich ja noch solche super antworten
Warum sollte der Bergbau nicht schuldig sein ?
Es mehren sich die Folgeschäden auch in NRW über still gelegten Kohleflötzen ; ganze Gebäude sind umz.T. 15 cm abgesackt andere verschoben.
Der Steinbruch war schon da , bevor gebaut wurde , ist dann das Gegenargument . Es sollte dem Erbauer und nun dem Erwerber diese Option bekannt sein .
also mal angenommen ein gutachten bestätigt, der steinbruch ist schuld, dann muss ich mich an die zuständige markscheiderei wenden, ok. ich hab das mal im internet eingegeben. da werde ich nicht schlau, wer nun für uns zuständig ist. und wie muss ich da überhaupt vorgehen. selbst einen gutachter bestellen, oder erst bei der markscheiderei vorstellig werden mit einem antrag???? ganz ehrlich, das wort markscheiderei höre ich auch zum ersten mal. komm mir langsam echt dumm vor. bestellt die markscheiderei selbst einen gutachter?
ok, also das haus ist von 1948 müsste mich mal schlau machen was zuerst da war. aber fakt ist, dass die risse beim kauf des hauses noch nicht da waren!! und da gab es schon den steinbruch. die garage ist 1993 gebaut worden. tja, sollte es wirklich am steinbruch liegen, werden wir da so gut wie keine aussichten haben, schadensersatz zu bekommen. gegen solch eine firma kommt man nicht an. risse in hauswänden haben alle hier in der nachbarschaft. der eine mehr, der andere weniger. das wird hier so hingenommen, da jeder meint, dass man keine aussichten auf erfolg hat, den steinbruch zu verklagen.
Alles Spekulation! Ich verstehe nicht, dass bei so vielen Betroffenen man sich nicht zu einer Interessengemeinschaft zusammenschließt und ein Gutachten über den gravierensten Fall erstellen lässt. Dann halten sich die Kosten für den Einzelnen in Grenzen, man hat eine Basis für eine Klage und im Erfolgsfalle können sich alle anderen Beteiligten mit ihren Forderungen auf das Urteil berufen. Sprich mal mit einem Fachanwalt für Baurecht.- Navajo
hallo navajo, wie schon erwähnt, was diese sache betrifft, risse in hauswänden, garagen, nimmt jeder hier so hin. das ist halt das oberbergische volk. das war schon immer so mit den rissen, da macht man nichts, hat man keine chance also unternimmt man auch nichts, da ja angeblich von der stadt regelmässige messungen vorgenommen werden. tja ich komme gebürtig aus dem münsterland, und mir stinkt diese einstellung zum himmel. eine interessengemeinschaft war auch schon meine idee, nur schliesst sich dem hier niemand an. ich werde morgen bei der dekra anrufen und mich erkundigen, was ein gutachter kosten wird. bevor ich bei der versicherung anklingel. gegen erdrutsch sind wir nicht versichert, so steht es in unserer police. unser garagendach wird wohl offengelegt, um zu sehen, ob die ankerhaken zur hauswand vorhanden sind. sollte dies nicht der fall sein, ist es fusch am bau und wir werden uns dann den kaufvertrag genauer ansehen.
Die Versicherung zahlt nur im schadensfall aber nicht preventiv und auch hier nur meistens bei Feuer.. . Auch must du überhaupt mal schauen ob Nebengebäude überhaupt dabei sind. Schau dir mal die Versicherungspolize der Versicherung an.
Auch muss man bedenken z.b. für eine Deckelung von z.b. 400 euro Prämie im Jahr kann man nicht erwarten noch preventiv alle voraussichtilichen schäden zu deckeln.. dann müsstest du z.b. 4.000 euro oder mehr im Jahr zahlen.
Auch nach 10 jahren ist es schlecht jemand haftbar zu machen, das ist verjährt. Auch selbst wenn die beweispflicht ist ein problem.
Hallo Odenwald69,
deine Antwort ist für mich nicht nachvollziehbar:
Die Versicherung zahlt nur im Schadensfall
Du bist also der Meinung, dass "schwerwiegende Risse in der Garage" keine Schäden sind ?
Auch must du überhaupt mal schauen ob Nebengebäude überhaupt dabei sind
Seit wann versichert man in einer Wohngebäudeversicherung nur das Wohnhaus und nicht die Garagen, bzw. sonstige Nebenhäuser ?
Gruß Apolon
das habe ich mich allerdings auch gefragt
muss nicht zwangsläufig dabei sein. Daher sollte man den Versicherungstand überprüfen.
Ich würde in diesem fall einfach mal die versicherung anrufen und das klären .
eine gute antwort, auch wenn sich das nicht wirklich gut anhört
... aber natürlich. Warum denn auch nicht, wenn so etwas vereinbart wurde? Viel Glück.
Ich selbst wohne im Abbaugebiet der RAG früher Preussag. Die zuständige Markscheiderei regelt sehr großzügig alle Gebäudeschäden die evtl dadurch entstanden sein könnten. Wer zuerst da war spielt nach dem bergbaugesetz keine Rolle da alles ersetzt werden muss was nach den jeweiligen zusätzlichen bauauflagen für Abbaugebiete errichtet wurde. Bei uns sind das schwimmende Fundamente und 2 cm mindestabstand zwischen Gebäuden (auch bei anbauten) die zusätzlichen Kosten werden dabei schon von der Markscheiderei übernommen.