Wer bezahlt Unterbringung in stationärer Jugendhilfe?
Hallo, ich habe einige Probleme mit meiner Tochter (14,5 Jahre jungund ist sehr stur, agressiv:schlagen, beissen, kneifen...seit als sie klein Kind war und Pubertät kommt nur noch jetzt dazu) und aus diesem Grund habe ich fachliche Hilfe gesucht. Damit bin ich seit 6 Jahren bei verschiedenen Institutionen (auch u.a.Jugendamt und Psychologe). Die Lage in unserer Familie hat sich leider nicht verbessert, sonst noch verschlimmert. Mag sein, wenn meine Tochter mitarbeitet (besucht kontinuierlich die Schule), dass jugendamt ihrem Wunsch entspricht und unterbrigt sie in einer stationären Jugendhilfe. Meine Tochter will nicht zu Hause bleiben und mit keinem aus der Familie- auch Geschwister (14,5 und 22 Jahre jung) und Grosseltern - reden will, weil sie keine Argumente für ihr "Spass-Leben"ohne Schule vorstellen kann). Mit den anderen beiden Kinder habe ich keine Probleme...sie sind keine Engel, aber halten sich an die Regeln, eventuell an Konsequenzen (aber das kommt ganz selten vor). Ich will meine Tochter helfen, aber sie alles blokiert...Ich möchte sie schützen, aber kann ich auch nicht alles ihr erlauben, wie Schuleschwenzen, trinken, kiffen, um 1 Uhr in der Nacht täglich nach Hause kommen und alle wecken lassen... Ich weiß aber, dass so eine Einrichtung kostet Geld und nun meine frage: Muss ich das bezahlen, wenn ich seit einem Monat eine Arbeitssuchende bin (alleinerziehende Mutter - Vater ist seit Jahren Harz IV Empfenger) ? Kommen auf mich, die nun entstehende Kosten, in der Zukunft zurückzuzahlen oder erst mal seit diesem Punkt, wenn ich eine Arbeit habe und dann in welche Höhe ? Welche möglichkeiten habe ich, falls die Kosten für mich zu hoch werden sein ?
Bitte um rechtmäßige Antworte. Ich bedanke mich für Eure Hilfe im Voraus verzweifelte Mutter, die bis heute die Fragen nicht beantwortet bekommen hat.
2 Antworten
Den Unterhalt den du für eine Unterbringung in einer Jugendeinrichtung leisten müsstest, richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Nachdem du alleinerziehend bist und 2 weitere unterhaltspflichtige Kinder betreust, müsstest du schon GUT verdienen um zur Zahlung herangezogen werden.
Ich verurteile dich nicht. Mein Lebensgefährte hat den gleichen Kampf durch mit seiner (jetzt zum Glück erwachsenen Tochter). Als er sich (nach Scheidung alleinerziehend mit pubertierender Tochter) hilfesuchend ans JA wendete, ging die Abwärtsspirale richtig los. Kindeswille und Kindeswohl wurden regelmäßig verwechselt, und die Tochter geht seit sie 14 ist (und unter Betreuung des JA stand) nicht mehr zur Schule. Heute ist sie 19... jetzt wird sie langsam wach, aber der Zug ist schon lange abgefahren.
Ich wünsch dir alles Gute mit deiner Entscheidung!
Hallo,
ich würde mal sagen das es zuerst einmal auf das Kindeswohl ankommt.
Dir sollte als Mutter alles dran gelegen sein, das es Deinen Kindern gut ergeht.
So wie ich das verstehe, fühlt Sie sich nicht gut in eurer Familie.
Wenn Du nicht willst, das Sie in der Gosse landet, würde ich sagen sofort zum Jugendamt, und hilfe beantragen. Dort wird sich schon ein Weg finden.
Viel Erfolg,
Faval
Sie sollen dort hingehen und den Mitarbeitern vom Jugendamt sagen, das Sie eine Unterbringung Ihrer Tochter wünschen bzw. verlangen.
Das Sie sich am Ende Ihrer Kräfte befinden, und nicht weiter wüssten mit Ihr.
Das muss das Jugendamt ernst nehmen.
Ansonsten fallen mir noch Beratungsstellen Profamlia ein.
Lassen Sie sich nicht abwimmeln.. Machen Sie denen klar, das es um das Leben Ihrer Tochter geht.
Viel Erfolg,
Faval
Ich bin beim Jugendamt seit 6 Jahren ! Und die Hilfe kann auch mit meiner Tochter nichts anfangen ! Sie will nicht reden, wenn es nicht nach ihrem Wunsch läuft... Sie hält auch die vereinbarten Regeln mit JA nicht...