Wer bezahlt Unterbringung in stationärer Jugendhilfe?

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Den Unterhalt den du für eine Unterbringung in einer Jugendeinrichtung leisten müsstest, richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Nachdem du alleinerziehend bist und 2 weitere unterhaltspflichtige Kinder betreust, müsstest du schon GUT verdienen um zur Zahlung herangezogen werden.

Ich verurteile dich nicht. Mein Lebensgefährte hat den gleichen Kampf durch mit seiner (jetzt zum Glück erwachsenen Tochter). Als er sich (nach Scheidung alleinerziehend mit pubertierender Tochter) hilfesuchend ans JA wendete, ging die Abwärtsspirale richtig los. Kindeswille und Kindeswohl wurden regelmäßig verwechselt, und die Tochter geht seit sie 14 ist (und unter Betreuung des JA stand) nicht mehr zur Schule. Heute ist sie 19... jetzt wird sie langsam wach, aber der Zug ist schon lange abgefahren.

Ich wünsch dir alles Gute mit deiner Entscheidung!

Hallo,

ich würde mal sagen das es zuerst einmal auf das Kindeswohl ankommt.

Dir sollte als Mutter alles dran gelegen sein, das es Deinen Kindern gut ergeht.

So wie ich das verstehe, fühlt Sie sich nicht gut in eurer Familie.

Wenn Du nicht willst, das Sie in der Gosse landet, würde ich sagen sofort zum Jugendamt, und hilfe beantragen. Dort wird sich schon ein Weg finden.

Viel Erfolg,

Faval

Metamorfosa 
Beitragsersteller
 05.04.2014, 11:40

Ich bin beim Jugendamt seit 6 Jahren ! Und die Hilfe kann auch mit meiner Tochter nichts anfangen ! Sie will nicht reden, wenn es nicht nach ihrem Wunsch läuft... Sie hält auch die vereinbarten Regeln mit JA nicht...

Faval  05.04.2014, 11:49
@Metamorfosa

Sie sollen dort hingehen und den Mitarbeitern vom Jugendamt sagen, das Sie eine Unterbringung Ihrer Tochter wünschen bzw. verlangen.

Das Sie sich am Ende Ihrer Kräfte befinden, und nicht weiter wüssten mit Ihr.

Das muss das Jugendamt ernst nehmen.

Ansonsten fallen mir noch Beratungsstellen Profamlia ein.

Lassen Sie sich nicht abwimmeln.. Machen Sie denen klar, das es um das Leben Ihrer Tochter geht.

Viel Erfolg,

Faval