Website veröffentlichten ohne Steuernummer?
Guten Tag sehr verehrte Damen und Herren, ich würde sehr gerne wissen ob ich meine Webseite veröffentlichen darf ohne Umsatzsteuer Identifikationsnummer und dem dazugehörigen Amtsgericht, da diese Aspekte noch nicht zu 100 % abgeschlossen sind. Darf ich trotzdem meine Webseite veröffentlichen und teilen, aber natürlich noch nichts verkaufen bzw. anbieten?
Was ist das für eine Website? Pauschal kann man das nämlich nicht beantworten
Es sind handwerkliche Dienstleistungen, ich möchte lediglich die Bekanntheit erheben.
4 Antworten
Die Umsatzsteuer-ID ist nicht notwendig um ein Gewerbe zu betreiben. Die brauchst du nur, wenn du im europäischen Ausland handeln möchtest.
Wenn deine Webseite ein korrektes Impressum hat, kannst du sie veröffentlichen. Wie ein korrektes Impressum aussieht, kannst du auf z.B. auf eRecht24 nachlesen.
Im Impressum muss weder Steuer-ID noch Steuer-Nummer stehen, wenn du aber eine USt-ID zugewiesen bekommen hast, musst du sie angeben. Bitte nicht USt-ID mit Steuer-ID verwechseln.
Register und Registernummer müssen drin stehen, die müsstest du aber nach deiner Gewerbeanmeldung schon haben.
Dann prüfe, ob dein Impressum sonst soweit korrekt ist, dann kannst du sie online stellen, aber noch keine Waren oder Dienstleistungen anbieten.
Du meinst eine gewerbliche?
Die ID einfach mit "noch in Zuweisung, wird nachgetragen"
Steuernummer bloß weglassen, damit kann man zu viel Schindluder treiben
Danke, also ist es an sich kein Problem, wenn man stattdessen schreibt “wird noch eingetragen” ?
Nein, keineswegs
Hätte ich bei der GmbH auch so gemacht
Komplett alles rein und.bei der ID "wird nachgeliefert" oder so ähnlich...
Wie sieht es aus mit der dem Register und der Registernummer? den Termin mit dem Notar werde ich erst noch wahrnehmen.
Schreib einfach den Firmennamen mit GmbH und dann "i.G." oder "in Gründung" hin
Dann weiß man Bescheid
ID und alles schon Mal so hinschreiben und dahinter "wird nachgereicht"
Wenn keine Dienste gegen Entgelt auf dieser Website vertrieben werden, greift nach meiner Auffassung nicht die Auskunftspflicht nach §5 Telemediengesetz, sondern lediglich nach §18 Medienstaatsvertag. Demnach muss Du keine UStID angeben.
Hallo,
Wenn keine Geschäfte drüber laufen machts ja noch keinen Sinn
MFG
Harry
Doch, man würde das Unternehmen etwas bekannt machen, ist es rein theoretisch möglich?
Natürlich kannst du da so ziemlich alles hinschreiben. Wer was zu meckern hat muss sich erst mal melden und hat noch lange nicht sofort recht.
Ich hatte öfter Ärger wegen Bildern aus dem Internet. Dann habe ich sofort eingelenkt und ein ähnliches genommen
Vielen Dank, das heißt die USt-ID eintragen, sobald ich sie bekommen. Die Registernumemr habe ich noch nicht, da der Termin mit dem Notar nächste Woche noch ansteht, die Website ist schon fertig. Ich habe zwar in der Gemeinde eine Gewerbeanmeldung als Einzelunternehmer eingetragen, aber noch hab ich leider nichts..