Wie kann ich das Baujahr meines Hauses ermitteln?
Hallo,
ich bin seit letztem Jahr Eigentümer eines Hauses in Fallersleben (Wolfsburg) und benötige für meine EkSt-Erklärung das Baujahr des Hauses (aufgrund Vermietung). Unterlagen des Vorbesitzers gibt es nicht, nur eine Auskunft über das Baujahr 1917. Das Finanzamt hat diese Auskunft nicht akzeptiert und das Baujahr auf 1928 festgesetzt. (ein Baujahr vor 1924 hat eine vorteilhafte Abschreibung zur Folge).
Ich habe nun versucht, das Baujahr über Bauarchiv in Wolfsburg und Landkreis Gifhorn (Fallersleben gehörte vor dem Krieg wohl zu Gifhorn) sowie im jeweiligen Amtsgericht ermitteln zu lassen. Leider ohne Erfolg. Es liegen keine Daten vor.
Hat jemand eine Idee, wie ich das Baujahr bestimmen kann und auch ggü. dem FA bestehen kann?
Vielen Dank für den Tipp.
9 Antworten
Hallo,
du kannst zu dem zuständigen Katasteramt gehen. Ggf. kann man aus dem Datum der Gebäudeeinmessung feststellen, wann das Haus bereits bestanden hat.
Leider fehlen bei den Fragen oft die Details, die für die Antwort wichtig sind. Hier: die Angabe des betroffenen Bundeslandes.
Im Landkreis Kataster ist alles aufgezeichnet -- nicht abwimmeln lassen ! Kostet zwar , aber ist vorhanden . [ Ausser bei nachweisbarem Brand ]
Andere Option sind die Gebäude Versicherer des Hauses .
Wo sehen sie den Vorteil eines 11 Jahre älteren Hauses , das während des Ersten Weltkrieg gebaut worden wäre !? Wo alle Männer an der Front waren?
Im Katasteramt ist das Baujahr nicht ermittelbar. Oder kannst du mir was beibringen?
Bisher habe ich Bürgeramt, Bauarchiv und Amtsgericht sowohl in Wolfsburg als auch Landkreis Gifhorn versucht. Bisher vergeblich. Das Katasteramt in beiden Städten werde ich jetzt noch kontaktieren.
Du musst überhaupt nicht gegenüber dem Finanzamt bestehen, was für eine komische Ausdrucksweise....
Relevant ist nur, ob das Haus vor 1925 oder nach 1924 erbaut wurde, das ist wichtig für die Höhe der Abschreibung.
Die Bewertungsstelle des Finanzamts weiß außerdem das Baujahr des Hauses.
Kebab:
Eine hochinteressante Frage. Lösungsversuche:
1) Bauamt, da das Bauvorhaben seinerzeit genehmigt hat.
2) Katasteramt: Wann wurde das Grundstück in "Hof- und
Gebäudefläche" berichtigt?
3) Altes Grundbuchblatt, vor der EDV-Umstellung. Wann wurde der
Objektbeschrieb (siehe 2) im Grundbuch korrigiert?
4) Altes Grundbuch: Wann wurden erstmals Hypotheken, die zum Bau
üblicherweise aufgenommen werden, eingetragen?
Zugegeben, ein aufwendiges, kostenträchtiges, langwieriges
und leider nicht immer erfolgreiches Vorhaben. Vielleicht triffst du
einen älteren Beamten/Angestellten, der für dein Anliegen
Verständnis aufbringt und sich die Zeit nimmt. Später gilt es, auch
den Finanzbeamten zu überzeugen.
du hast Auskunft 1917. Nun hat das Finanzamt 1928 FESTgelegt. Dann brauchst du doch gar nichts mehr - spar dir die Zeit und Kosten. Ach so: in dem kaufvertrag müsste theoretisch auch was drinnen stehen.
Ja, das Baujahr vor 1924 hat eine vorteilhafte Abschreibung zur Folge. Daher meine Bestrebung
Dann müsste man gegenrechnen, denn ein Gutachter kostet auch ein Haufen Geld.
Gebäudeeinmessungspflicht besteht bei uns erst seit 1992. alles davor ist freiwillig und purer Zufall. Und selbst dann weiß man nicht wann das Gebäude errichtet wurde. Wir haben aktuell einmesdungen von Häusern die schon 10 Jahre stehen.