Was ist ein erörterungstermin?
Hallo haben bald ein erörterungstermin beim Familie Gericht wegen Paragraph 8a.eine Verfahren beiständin hat der Richter beauftragt um mit uns und allen Kontakten zu reden. Sie soll mit wirken eine einvernehmliche Regelung zu finden.das Jugendamt möchte stationäre Unterbringung, ansonsten soll das Gericht es prüfen. Passiert schon was bei der Anhörung.?? Das Jugendamt möchte nach Paragraphen 157 ein erörterungstermin
2 Antworten
§ 157 Erörterung der Kindeswohlgefährdung; einstweilige Anordnung
(1) In Verfahren nach den §§ 1666 und 1666a des Bürgerlichen Gesetzbuchs soll das Gericht mit den Eltern und in geeigneten Fällen auch mit dem Kind erörtern, wie einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls, insbesondere durch öffentliche Hilfen, begegnet werden und welche Folgen die Nichtannahme notwendiger Hilfen haben kann.
(2) 1Das Gericht hat das persönliche Erscheinen der Eltern zu dem Termin nach Absatz 1 anzuordnen. 2Das Gericht führt die Erörterung in Abwesenheit eines Elternteils durch, wenn dies zum Schutz eines Beteiligten oder aus anderen Gründen erforderlich ist.
(3) In Verfahren nach den §§ 1666 und 1666a des Bürgerlichen Gesetzbuchs hat das Gericht unverzüglich den Erlass einer einstweiligen Anordnung zu prüfen.
Und der Verfahrensbeistand ist so oder so mit im Boot bzgl der Kinder, auch das kann man locker selbst Googlen https://www.anwalt-wille.de/2020/05/besuch-von-einem-verfahrensbeistand-was-macht-er-sie/#:~:text=Der%20Verfahrensbeistand%20hat%20das%20Interesse,den%20Verfahrensbeistand%20mit%20weiteren%20Aufgaben.
Ich frag mich langsam was ihr für einen Anwalt habt, redet der nicht mit euch? Eigentlich sollte er euch das erklären.
Die Story geht bei ihr leider schon ewig lang, sie hatte auch schon erwähnt das sie einen Anwalt haben, in solchen Sachen sollte man auch gar nicht erst allein hin, dann setzt man die Sache nur noch schneller in den Sand.
Ich wollte meinen Kommentar auch löschen, da ich den link nicht durchgelesen hatte....
Kein Problem :) lieber mal kurz nachfragen und ne Antwort erhalten als gar nichts sagen ;D
Wenn das Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung sieht, hat es unterschiedliche Möglichkeiten: z.B. Kooperation der Eltern gewinnen, Erörterungsgespräch bei Gericht, Sorgerechtsentzug bei Gericht anstoßen, Inobhutnahme.
Ein Erörterungsgespräch ist ein "warnender Zeigefinger" des Gericht, in der die Eltern zur Kooperation überredet werden sollen. In der Regel passiert direkt im Erörterungstermin nichts.
Auf die leichte Schulter sollte man den Erörterungstermin trotzdem nicht nehmen. Ich habe schon erlebt, dass das Gericht aus einem eigentlich harmlosen Erörterungsgesprächs ein neues Verfahren nach §1666 eröffnet hat und dann per einstweiliger Anordnung das Sorgerecht entzogen hat.
In der Frage steht nichts von Anwalt und im Gegensatz zu einer Scheidung weiss ich nicht, ob in diesem Fall eine Anwaltspflicht besteht?