Aussage gegen Aussage - Einstellung?

6 Antworten

Bei Aussage gegen Aussage wird nicht automatisch eingestellt. Es kommt darauf an, welcher Aussage der Richter mehr Glauben schenkt, denn eine Aussage ist gelogen. Richter haben ein feines Gefühl dafür, was wahr ist und was nicht. Nur, wenn Zweifel an der Schuld bestehen, wird eingestellt..

Der Irrtum hierbei ist, dass eine Einstellung des Verfahrens keine Konsequenzen beinhaltet.

Die Einstellung eines Verfahrens kann auch bedeuten, dass es keine Hauptverhandlung gibt, weil die Sachlage klar ist. Es ist kein Indiz für Unschuld oder gar Unlust des Richters.

Verfahren werden meistens gegen Auflagen eingestellt. Das sind dann Geldstrafen oder Sozialstunden.

Wenn Verfahren ohne Auflagen eingestellt werden, dann meist wegen Geringfügigkeit. Aussage gegen Aussage ist nicht automatisch ein Grund dafür. Das hat man ja auch viel zu häufig. Das wäre wohl kaum im Sinne eines Rechtsstaates!

Gruß S.

Es geht um die Belastbarkeit der Beweise/Indizien. Eine Beleidigung z.B. kann grundsätzlich selten bewiesen werden. Also steht Aussage gegen Aussage.

Wenn einer ein blaues Auge hat und der andere sagt: "Ne, war ich nicht" dann ist das offensichtlich eine Schutzbehauptung und entsprechend wird er trotz "Aussage gegen Aussage" verurteilt.

Die meisten Verfahren bekommt der Richter gar nicht auf den Tisch. Die Staatsanwaltschaft entscheidet über Einstellung oder Erhebung der Anklage.

Aussage gegen Aussage, wird dann meist eingestellt, wenn nicht genügend oder sogar keine Zeugen dabei waren, um eine Aussage zu bekräftigen und nicht genügend Beweise gesammelt werden konnten.

A41997 
Beitragsersteller
 14.08.2021, 05:23

Okey beim Kollegen war es so er wurde angezeigt aber die den ihm angezeigt haben waren zu 2. Trotzdem eingestellt

Sirius66  14.08.2021, 08:11
@A41997

Eine Anzeige bedeutet ja nichts und eine Anzeige wird auch nicht eingestellt.

Wenn aufgrund einer Anzeige ein Strafantrag erfolgt und ein Verfahren eröffnet wird, wird auch ermittelt.

Der Einstellungsgrund ist im Bescheid übrigens angegeben.