Notfrist von 2 Wochen beim Familiengericht versäumt wegen Urlaub, was nun?
Hallo, ich hoffe mir kann jemand behilflich sein bei einer momentan kniffligen Situation.
Mitte August 2016 bekam ich einen Beschluss vom Familiengericht zugeschickt, dort ist aufgeführt, das ich binnen 4 Wochen Zeit habe Beschwerde einzulegen beim OLG.
Mitte September kam ich dann aus meinem Urlaub zurück und fand dann erst den Brief mit dem Beschluss vor. Ich reichte wie in der Belehrung aufgeführten 4 Wochen Frist, die Beschwerde beim Oberlandesgericht ein. Ich wusste das die 4 Wochen Frist falsch ist und es tatsächlich nur 2 Wochen sind.
Bei meiner Beschwerde beim Oberlandesgericht erwähnte ich, das ich im Urlaub war und deswegen die Frist nicht einhalten konnte,
Das Verfahren lief jetzt knapp 8 Monate und so wie das Verfahren lief, muss meine ehemalige Lebensgefährtin und Mutter meines Kindes, wegen fernbleiben der Umgänge ein hohes Ordnungsgeld zahlen.
Heute dann bekam ich Post vom OLG mit diesem Vermerk: ,,Der Senat weist darauf hin, dass ihre Beschwerde verspätet ist. Die in dem Beschluss aufgeführte Rechtsbelehrung ist zwar fehlerhaft, dies ändert jedoch nicht die gesetzliche zwingend vorgegebene Voraussetzung einer Beschwerde ab."
,,Nach jetzigem Stand muss ihre Beschwerde daher als unzulässig verworfen werden".
Und die Kosten des Verfahrens habe ich zu tragen!
Das ist doch ein Witz!?
Gibt es da irgendwelche rechtliche Grundlagen, womit das OLG damit nicht durchkommt und das Verfahren zulässig bleibt?
Ich war damals im Urlaub und konnte nicht antworten und zudem war die Belehrung fehlerhaft, wie das OLG es selbst zugibt.
Auch hätte des OLG mich gleich im September nach einreichen meiner Beschwerde darauf hinweisen können. Anstatt das ganze so zu verschleppen, damit ich am ende sogar hohe Anwaltskosten von der Gegenseite tragen muss.
Also gibt es irgendwelche Möglichkeiten für mich.?
Danke schon mal im voraus.
8 Antworten
Vor dem Familiengericht sollte dies gelten:
Zivilprozessordnung
Hier bitte weiterlesen bis § 238--> https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/index.html#BJNR005330950BJNE027504308
Mehr dazu und zu anderen Gerichten findet man hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Wiedereinsetzung_in_den_vorigen_Stand
Gruß aus Berlin, Gerd
das bringt nix mehr. er war ja nicht ohne verschulden verhindert. er hat die frist verpennt und nicht dafür gesorgt, dass sein briefkasten überwacht wird durch familie oder freunde. die wiedereinsetzung in den vorherigen ist somit nicht mgl.
Wenn Du in urlaub bist und weißt das wichtige Post für Dich kommt, musst Du dafür sorgen, dass jemand die Post sichtet und Dich notfalls anruft, das Schreiben faxt etc. pp.
es hilft auch einen Anwalt zu haben ... brauchst du vor dem OLG ohnehin ...
Entschuldige bitte, aber du hast ein laufendes Familiengerichtsverfahren und fährst 4 Wochen in Urlaub, ohne das jemand sich um deine Post kümmert und dich anrufen kann?!?!
Ja? = Setzen ungenügend.
Na der Schuss ging wohl nach hinten los ....
Es ging um Ordnungsgeld und nicht um Sorge bzw. Umgangsrecht Da steckt die Priorität einzig und alleine darin, meiner Ex eins (zurecht) reinzudrücken...
Naja mittlerweile bin ich es gewohnt, das die Familiengerichtlichen Verfahren sich schleppen, alle 3 Monate kommt mal ein Brief.
Selbst, wenn jemand da gewesen ist und die Post angenommen hätte, komme ich bestimmt nicht aus den USA (Wo ich war), früher zurückgeflogen!!!
Dann hatte das Verfahren vor dem Familiengericht nicht oberste Priorität bei dir? OK, Muss ich aber nicht verstehen. Somit hast du vom Gericht, für deine Prioritäten die Quittung erhalten.
Das OLG hat doch auch einen Beschluss gemacht. Dort steht auch entweder eine Rechtsmittelbelehrung oder dass eben kein Rechtsmittel mehr möglich ist.
Dein Problem ist, mit dem Urlaub hast du dir ein ziemliches Ei gelegt.
Für Fristversäumnisse aufgrund von Urlaub bist du alleine verantwortlich.
Der falsche Bescheid hätte dir geholfen, wenn du vorlegen hättest können, dass du bei einem richtigen Bescheid rechtzeitig geantwortet hättest. Jetzt hast du aber der Gegenseite das Argument in die Hand gegeben, nämlich, dass es nicht auf den Bescheid angekommen ist, sondern du so oder so die Frist versäumt hättest.
Daher fürchte ich, sieht es da nicht gut aus.
Du hättest die Beschwerde auch von den USA aus einreichen können - da gibt es genug Mittel und Wege!