Wenn ich nicht im Grundbuch stehe, haben meine Kinder aus erster Ehe einen Erbanspuch im Falle meines Todes. ?
8 Antworten
Zunächstmal sind, sofern sie kein Testament machen alle Ihre leiblichen oder adoptieren Kind und ihr Ehegatte erben. Sofern sie ein Testament machen oder ihr Vermögen lebzeitig verschenken, entstehen ggf. Pflichteilsansprüche.
Hierbei ist zu beachten, das Ehegatten sofern sie keinen Ehevertrag geschlossen haben, in Zugewinngemeinschaft leben. Das heißt die Ehegatten haben getrennte Vermögen und der Zugewinn wird am Ende der Ehe ausgeglichen. Im Fall des Endes durch den Tod wird der Zugewinn pauschal ausgeglichen, indem sich der gesetztliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um 1/4 erhöht.
Das Vermögen des überlebenden Ehegatten, insbesondere desses Immobilienvermögen, spielt hierbei keine Rolle. Was eine Rolle spielt sind allerdings Schenkungen des Erblassers. Wenn sie ihr Haus also an den Ehegatten verschenken, können sie den Pflichtteil der Kinder aus 1.Ehe damit nicht umgehen, allerdings u.U. reduzieren.
Du hast sehr wenig Angaben gemacht. Ist nachweislich festgehalten das du finanzielle Beteiligung hast. Ist ein Zugewinn nach Heirat anrechenbar, usw.
Die Kinder können gesetzlich nur Sie beerben, falls Sie z.B. vom Grundstückseigentümer vor Ihrem eigenen Tod was erben und so zum Erblasser gegenüber Ihren Erben werden.
Ich denke jetzt weiß ich auf was du raus willst. Du stehst nicht im Grundbuch als Eigentümer also erben die Kinder nichts von diesem Haus. Du bist wieder verheiratet und dieses Haus gehört allein deinem Mann, aber du steckst hier dein Geld auch rein. Bevor ich mir jetzt weiter den Kopf zerbreche: Willst du dass sie einen Teil vom Hauskuchen erhalten
oder willst du dir sicher sein, dass sie nichts erhalten. An dem Punkt stehst du jetzt, wenn es keinen Ehevertrag gibt.
Nein, wenn du nichts hast, können sie nichts erben.
Zumindest nicht ein Haus, wo du nicht mit im Grundbuch stehst.