Lebenslanges Wohnrecht nach Tod?
Hilfe, wir haben vor 2 Jahren ein Haus von einem Bekannten gekauft. Er hat lebenslanges Wohnrecht. Nun ist er verstorben. Seine Schwester ist Erbin. Das Wohnrecht ist im Grundbuch eingetragen. Darf ich die Wohnung betreten? Er ist ja nun verstorben... Oder darf ich erst rein wenn das Wohnrecht ausgetragen ist. Es ist ja unser Haus!
6 Antworten
Das Wohnrecht ist mit dem Tode des Berechtigten erloschen. In der Regel gibt man den Erben 4-8 Wochen Zeit die Wohnung zu räumen. Nach Absprache sollte der Zugang sicherlich möglich sein.
Die Löschung eines Nießbrauchs- oder dinglichen Wohnrechtes aus dem Grundbuch nach einem Erbfall ist allerdings komplizierter, als man sich es vorstellt. Selbst wenn das Nießbrauchs- oder auch das Wohnrecht mit dem Tod des Erblassers erloschen ist, reicht es für eine Grundbuchänderung grundsätzlich nicht aus, gegenüber dem Grundbuchamt den Tod des berechtigten Erblassers nachzuweisen. § 23 GBO (Grundbuchordnung) schreibt vielmehr vor, dass regelmäßig die Bewilligung zur Löschung durch den Erben vorgelegt werden muss, „falls Rückstände von Leistungen (z.B. aus dem Nießbrauch) nicht ausgeschlossen sind“.
https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/berichtigung-grundbuch.html
An Deiner Stelle würde ich mit der Schwester Deines Bekannten Kontakt aufnehmen und das Anliegen freundlich (!) vortragen, sie wird ja wissen, wie es um ihren Bruder bestellt war...
Das mit der Geruchsnote seiner Wohnung solltest Du nicht erwähnen, das schafft nur böses Blut!
Hab sie angerufen, sie sagt es ist ok wenn ich rein gehe und den Flur sauber mache. Es war ja nicht das Problem das die ganze Wohnung verdreckt ist, aber ich musste ja die gammelnden Lebensmittel entsorgen und die Stelle an der er verschieden ist säubern. Er lag da etwas länger bis ich ihn gefunden hatte und da kamen natürlich einige Flüssigkeiten aus ihm heraus die den Geruch verursacht haben. Mit seinem Ableben war noch nicht zu rechnen, darauf war niemand vorbereitet
Das war sehr tapfer von Dir!
Es stinkt unwahrscheinlich und ich will eigentlich nur den Flur wischen wo er lag.
Das ist natürlich zulässig, soweit die Wohnung nicht polizeilich versiegelt wurde, da es der Schadensminimierung dient. Mit einmal drüberwischen wird das aber nicht getan sein. Vermutlich werden Sie eine Tatortreinigung beauftragen müssen.
Bei einem Wohnungsrecht sind Rückstände im Regelfall ausgeschlossen. Sollte dies mal nicht der Fall sein, weil dem Eigentümer z.B. weitergehende Pflichten, wie die Beheizung auferlegt wurden, dann wird in aller Regel ein Löschungserleichterungsvermerk in das Grundbuch eingetragen, womit die Löschung aufgrund Todesnachweis wiederum sofort möglich ist.
Auch wenn es dein Haus ist, sämtliche Gegenstände innerhalb des Wohnungsrechtes sind Eigentum der Erbin. Wenn die Erbin weiter entfernt wohnt, musst du hier auch etwas länger Zeit geben die Wohnung zu räumen. Diese Frist hängt auch nicht mit der Löschung des Wohnrechtes im Grundbuch zusammen.
Wenn du putzen willst, würde ich die Dame also zumindest um Erlaubnis bitten und selbst bei Zustimmung dir irgendjemand Neutrales mitnehmen, sonst fehlt später ausgerechnet das wertvollste Teil des Nachlasses. Erlauben muss sie es dir nicht!
Am besten wendest du dich an die Erben.
Kläre nach der Berdigung wie die Erben die Wohnung auflösen möchten. Jetzt deswegen Stress zu machen wäre unangebracht.
Und wenn das alles geregelt ist kannst du ja immer noch das Haus komplett übernehmen.
Ich will das Haus ja nicht übernehmen, nur die Stelle an der er verstarb reinigen. Durch das austreten der Körperflüssigkeiten und das Problem das er dort länger lag hat im ganze Haus einen starken Geruch verursacht
Lass der Schwester Zeit die Wohnung auszuräumen.
ich war mal in der Situation der Schwester. Hab mich beim Eigentümer gemeldet und gesagt, dass ich bis Datum xxx komplett raus wäre, sie aber schon ab dem yyy rein dürften.
Die sind aber erst ab xxx rein gegangen.
reden hilft
Hallo,
ich würde mal nach der Beerdigung des Herren auf die Schwester zugehen und Fragen, wie das mit dem o.g. Fall weitergeht.
Natürlich nicht unmittelbar nach der Beerdigung mit ihr reden, sondern eventuell 1-2 Wochen oder Monate später.
MfG und mein Beileid
Wir haben es ja nicht geerbt, wir haben es gekauft. Allerdings unter Wert und sein Wohnrecht wurde aufgerechnet. Ist auch alles notariell festgelegt. Meinst du das es da auch so kompliziert wird?
In die Wohnung möchte ich nur da die Schwester weiter weg wohnt und es für sie nicht möglich ist vor nächstem Wochenende her zu kommen. Es stinkt unwahrscheinlich und ich will eigentlich nur den Flur wischen wo er lag.
Leider hatte er kein gutes Verhältnis zu seiner Schwester aber hat es dank täglichem Alkoholkonsum nicht geschafft ein Testament aufzugeben.
Mit Verwaltung seiner Finanzen auch über den Tod hinaus hat er bekannte notariell eingesetzt