Wenn ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stelle, kommen Arztberichte dazu?
Die KK forderte mich auf einen Antrag auf Rehabilitation zu stellen, das habe ich gemacht. Ist auch bewilligt. Gleich danach möchte ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Kommen Arztberichte gleich und sofort dazu oder bekomme ich später eine Aufforderung? Und welche Arzberichte alle, über welchen Zeitraum?
9 Antworten
HAllo,
ich antworte kurz:
die medizinische Reha wird ein Grad der Bemessung deines Leistungsvermögen sein, es gibt dort ein Entlassungsbericht . Lass dir eine Kopie geben und prüfe, welche Erkrankungen nicht berücksichtigt sind. Diese ergänzt du in deinem Rentenantrag und fügst, wenn vorhanden Atteste dazu oder verweist namentlich auf die behandelnde Ärzte. Die DRV hat den Rehaentlassungsbericht vorliegen.
Es interessieren nur noch Erkrsnkungen, bei denen aktiv eine Behandlung vorliegt.
Beste Grüße
Dickie59
vielen Dank für den Stern und alles Gute.
Bei dem Antrag der EM Rente wird nach deinen behandelten Ärzten gefragt wo du Adresse und TelNr angibst u wegen was die dich behandlen und von wann bis wann du dort warst/ bist.
die Schreiben dann alle die genannten Ärzte an u fordern die Unterlagen über dich an.
Musst du also nicht tun.
Wenn du Glück hast wird nach Aktenlage entschieden und wenn nicht wenns schwankt muss du zu nem entsprechenden Gutachter der DRV....
Hallo Paulina42,
Sie schreiben:
Wenn ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stelle, kommen Arztberichte dazu?
Antwort:
Was würde ein ausgefülltes Antragsformular auf Erwerbsminderungsrente (bei der DRV eingereicht) ohne eigene Krankenakte, ohne die unverzichtbaren medizinischen Nachweise (ohne Arzt-/Entlassungsbrichte) in der Praxis bewirken?
Nichts!
Woher sollen die Mitarbeiter der DRV wissen, wie es um Ihre Leistungsfähigkeit wirklich bestellt ist, wenn Sie keine Nachweise vorlegen?
Die KK forderte mich auf einen Antrag auf Rehabilitation zu stellen, das habe ich gemacht. Ist auch bewilligt.
Antwort:
Mit dem Antrag auf REHA signalisieren Sie der DRV, daß Sie als die betroffene Person davon ausgehen, daß sich durch eine REHA Ihre Leistungsfähigkeit wieder dauerhaft stabilisieren läßt!
Gleich danach möchte ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.
Antwort:
Diese Vorgehensweise ergibt in der Praxis keinen Sinn!
Die grundsätzliche Frage muß doch lauten, was wollen Sie als die betroffene Person wirklich und was können Sie aus Ihrer Sicht wirklich noch leisten!
Was ist Ihr wirkliches Ziel?
Wenn Sie bei der DRV einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente einreichen, dann signalisieren Sie zumindest, daß Sie als die betroffene Person nicht davon ausgehen, daß sich Ihre Leistungsfähigkeit durch eine REHA dauerhaft stabilisieren läßt!
Beides zusammen, ein Antrag auf REHA und ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente, das ist der totale Widerspruch in sich!
Beides zusammen kann nicht funktionieren!
Wenn Sie bei der DRV einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente einreichen, dann erfüllen Sie auf der einen Seite Ihre Mitwirkungspflicht gegenüber Ihrer Krankenkasse bzw. Agentur für Arbeit und auf der anderen Seite wird dann die DRV an Hand Ihrer eingereichten Krankenakte prüfen, ob eine REHA in Anbetracht der vorgelegten Akten überhaupt einen Sinn macht!
Denn es gilt ja ohnehin: "REHA geht vor Rente!"
Kommen Arztberichte gleich und sofort dazu oder bekomme ich später eine Aufforderung? Und welche Arzberichte alle, über welchen Zeitraum?
Antwort:
Eine ordentlich geführte/gepflegte Krankenakte enthält den gesamten Gesundheits-/Krankheitsverlauf/Tätigkeitsverlauf seit der Geburt, ansonsten können sich außenstehende Betrachter keinen umfassenden Überblick über Ihre Situation verschaffen!
Stichwort: Anamnese!"
https://de.wikipedia.org/wiki/Anamnese
Als medizinischer/juristischer Laie können Sie ohnehin nicht abschätzen, welche Dinge nun wirklich relevant oder nicht relevant sind, das sollten Sie besser den Fachleuten überlassen, welche Tag für Tag mit diesen Dingen konfrontiert sind!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Eine dicke Akte heisst nie, das das Leistungsvermögen nicht mehr ausreichend ist.
Antwort:
Es geht nicht darum, ob man den Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen kann!
Selbstverständlich kann man den Antrag jederzeit stellen!
Es geht grundsätzlich darum, daß beide Anträge zur selben Zeit, REHA- und Erwerbsminderungsrente-Antrag parallel, keinen Sinn ergeben!
Betroffene sollten sich vor der Antragsstellung ganz genau überlegen, welches Ziel sie eigentlich anstreben und wie es um die eigene Leistungsfähigkeit tatsächlich bestellt ist!
Es geht auch nicht um die Dicke (nicht um die Masse) und nicht um das Gewicht der eigenen Krankenakte, es geht grundsätzlich um die Qualität und um die Aussagekraft des Inhalts der eigenen Krankenakte!
Was Sie persönlich in Widerspruchssitzungen mit modifizierten Attesten erlebt haben, das hat mit einer sorgfältig gepflegten, eigenen Krankenakte nichts zu tun!
Widerspruchssitzungen sind nur die eine Seite der Medaille, solange das Verfahren noch in Händen der DRV ist und solange die DRV Ihre einseitigen Vorteile mit vertragsabhängigen Einrichtungen und Ärzten/Gutachtern voll ausspielen kann!
Erst wenn das Verfahren vor dem Sozialgericht landet und dort ausgetragen wird, werden die Karten neu gemischt, denn dann wird vom Sozialgericht eine neutrale Bewertung der vorliegenden Akten veranlaßt und nicht selten zieht dann die DRV den Kürzeren!
Zu guter Letzt bleibt dann noch das Gutachten nach § 109 SGG, wo Betroffene Ihre eigene medizinische Beweisführung nochmals voll zur Geltung bringen können!
Wie sollte eine solche Beweisführung ohne eine komplette, eigene Krankenakte in der Praxis gelingen!
DRV-REHA-Entlassungsberichte sind oft das Papier nicht wert, mit dem diese bedruckt werden!
Nicht selten finden sich Betroffene samt Ihrer tatsächlichen gsundheitlichen Situation in diesen Entlassungsbrichten nicht mehr wieder!
Das ist die wahre, die echte Realität!
Ein Schelm, der Böses dabei denkt!
====
Fazit:
Wer sich ernsthaft darauf verläßt, daß sich die DRV darum bemüht, eine versichertenfreundliche Unterlagensammlung zusammenzustellen, der glaubt auch noch an den Weihnachtsmann und an den Osterhasen!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Vielen Dank!
Die grundsätzliche Frage muß doch lauten, was wollen Sie als die betroffene Person wirklich und was können Sie aus Ihrer Sicht wirklich noch leisten!
Was ist Ihr wirkliches Ziel?
Wenn Sie bei der DRV einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente einreichen, dann signalisieren Sie zumindest, daß Sie als die betroffene Person nicht davon ausgehen, daß sich Ihre Leistungsfähigkeit durch eine REHA dauerhaft stabilisieren läßt!
Beides zusammen, ein Antrag auf REHA und ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente, das ist der totale Widerspruch in sich!
Beides zusammen kann nicht funktionieren!
Hallo Konrad, vielen Dank für die Antwort. Den Antrag wollte ich erst nach der Reha absenden. Die Reha ist psychosomatische, meine Hauptbefunde sind jedoch neurologisch, onkologisch, orthopädisch uä. Ich wollte den Antrag aber schon mal vorbereiten. Die Psychosomatische Reha wird mir sicher gut tun, bringt aber die anderen Krankheiten nicht weg.
Hab ich das also richtig verstanden, die ganze Akte soll in ihrer ganzen Vollständigkeit also mit? Das ergibt aber ein ganze Paket ( Leitz Ordner dick und schwer). Macht das nichts?
Der Konrad liegt da etwas falsch, was die medizinischen Befunde angeht.
Du kannst - empfehlenswert nach der Reha - einen EM-Rentenantrag stellen, ohne irgendwelche Befunde beizufügen. Deshalb wirst du im Antrag nach den behandelnden Ärzten gefragt, die vom Gutachter kontaktiert werden - falls er das für nötig hält. Wichtig für die Beurteilung ist natürlich auch der Reha-Abschlussbericht.
Du musst die Rentenversicherung nicht mit medizinischen Berichten "zuschmeißen", der Gutachter kümmert sich darum. Alle Befunde, die älter als ca 1 Jahr sind, sind ohnehin umrelevant für den aktuellen Gesundheitszustand. Natürlich kannst du aktuelle Befunde dem Antrag beifügen, verlangt wird das aber nicht.
Die Rehaeinrichtung hat eine Sozialberatung. Da kannst du einen Antrag stellen. Die könne auch schon sagen, ob der Antrag aussicht auf Erfolg hat.
Schicke unbedingt die Arztberichte mit, die relevant sind. Wenn du nicht mehr arbeiten kannst, lege die relevanten Arztbriefe bei, die die Krankheit betreffen aufgrund dessen du nicht mehr arbeiten kannst.
Ich würde alle beifügen die Relevant sind. Auch wenn es z.B. 12 sind. Es wird ja auch von der Rentenversicherung entschieden, wie lange deine Rente bewilligt wird.
Entweder unbefristete Rente oder befristete Rente. Befristung: dann musst du nach Ablauf des Rentenbescheides ggf. einen neuen Antrag stellen. Wenn du wiedererwartend nicht arbeiten kannst.
Je mehr Info die Rentenversicherung von dir erhält, desto besser ist es. Und du musst eine Stellungnahme abgeben. Nimm dir die Zeit und schreibe es so ausführlich wie möglich (kannst ja auf Papier schreiben, warum du gerade Rente beantragst). Im Antrag ist nur eine halbe Seite Platz zum Begründen glaube ich.
Danke für die positive Bewertung und alles Gute!
Hallo Konrad,
selbstverständlich kann man den Antrag auf Erwerbsminderung schon stellen, dieser ruht, bis der Entlassungsbericht vorliegt.
Es ist auch leider unsinnig zu propagandieren, das nun die Krankenakte dazu gefügt werden muss.
Eine dicke Akte heisst nie, das das Leistungsvermögen nicht mehr ausreichend ist.
Die Anträge sehen die Bennenung von Erkrankungen und behandelnden Ärzten vor. Sollten Atteste vorliegen, kann man die beifügen, ich würde allerdings nur darauf vertrauen, das die dann von der DRV abeforderten Anamesen ausschlaggende sind.
Ich habe immer wieder in den Widerspruchsitzungen erlebt, das diese Atteste von den behandelnden Ärzten modifiziert wurden...