Reichen orthopädische Erkrankungen nie für eine Erwerbsminderungsrente?
Es geht hier mal um eine Bekannte. Die hatte schon zwei Wirbelsäulen Operationen. Ok, das ist ganz gut geworden, aber sie hat schon dauerhafte Einschränkungen. Dann bekam sie irgendwann ein neues Kniegelenk. Das ist überhaupt nicht gut geworden. Richtig schlimm. Macht große Schmerzen. Zu guter letzt brauchte sie beide Hüften neu. Jedesmal hat sie das Krankengeld bis zum Schluss gebraucht. Zwischendurch mal arbeitslos gewesen ( hätte sich auch nicht gelohnt, wieder anzufangen, da die nächste Operation schon geplant war). Jedesmal würde sie aufgefordert einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, der Abgelehnt wurde. War für sie nicht so schlimm, sie war ja durch das Krankengeld abgesichert. Jetzt jedoch nach 6 Jahren krank und große Schmerzen kann die nicht mehr. Ihre Ärzte sagte, jetzt müsse sie noch in eine psychosomatische Reha um dann vermutlich Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Ist das üblich? Natürlich ist sie fertig und down wegen der Dauerschmerzen aber eigentlich ist die Psyche ganz in Ordnung noch. Ihre Ärztin meinte jedoch: orthopädisches reicht nie für die Erwerbsminderungsrente. Sie muss sich jetzt noch quasi auf der psychosomatischen Reha bestätigen lassen, das ihre Psyche durch die ganzen Operationen im Eimer ist. Ist das ein üblicher Vorgang? Sie war ja schon 4 mal zur orthopädische Reha.
7 Antworten
HAllo,
die Frage lässt sich so nicht beantworten, ich kenne Versicherte die ein Bein verloren haben, auf dem Bau gearbeitet und sich umschulen lassen haben und nun in einer Baufirma im Büro für die Beschaffung und so weiter für die Baustellen arbeitet. Nein, in Widerspruchsausschüßen habe ich bis zu 8 orthopädische Erkrankungen gehabt, davon waren 6 altersbedingt (die Versicherte , Einzelhandelskauffrau) ist 42 und 2 die das Leistungsvermögen nicht soweit einschränken, auch nicht in der SUmme, das sie wenige als 6 Stunden irgendeine Tätigkeit machen kann.
Wenn Sie psychisch krank ist, dann kann es dazu kommen, das sie erwerbsgemindert ist, dazu muss aber ein langwieriger Therapeutenweg gegangen worden sein, oder die Diagnose ist so heftig, dass dies eine Erwerbsminderung begründet.
Beste Grüße
Dickie59
Ja ich hab ihr das alles soweit erzählt. Sie sagte, im Prinzip ist die Erwerbsminderungsrente ja nicht so wichtig, da Sie jedesmal ja durch Krankengeld und Alg1 auch super gut abgesichert ist ( ist ja auch finanziell mehr). Deswegen betreibt sie jetzt halt auch nicht soooooo viel Aufwand, um tatsächlich Erwerbsminderungsrente zu bekommen. Die Frage bezog sich mehr darauf, dass sie sich halt nur wundert.
vielen Dank für den Stern und alles Gute.
Hallo Paulina42,
Sie schreiben unter anderem:
Reichen orthopädische Erkrankungen nie für eine Erwerbsminderungsrente?
Es geht hier mal um eine Bekannte.
Antwort:
Ihre Zeilen deuten darauf hin, daß die medizinischen Nachweise in der eigenen Krankenakte nicht ausreichen bzw. zuwenig Fakten beinhalten!
Die reine Aufzählung von OP`s und REHA´s sagt gar nichts aus!
Sie schreiben leider nicht, ob Ihre Bekannte vor dem 2.1.1961 oder nach dem 1.1.1961 geboren ist!
====
Wer nach dem 1.1.1961 geboren ist,
hat in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit!
Für die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente
muß an Hand der eigenen Krankenakte glasklar
und sehr detailliert nachgewiesen werden,
daß die Leistungsfähigkeit auch für leichte Tätigkeiten
am allgemeinen Arbeitsmarkt
dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag,
(Leichte Tätigkeiten
= zum Beispiel Pförtner, Museumswärter, Nachtportier, usw.)
====
Die Diagnosen sind weitestgehend zweitrangig, es kommt im Grunde genommen immer auf die Auswirkungen der gesundheitlichen Beschwerden auf die Leistungsfähigkeit an!
Diese Auswirkungen müßen in der eigenen Krankenakte glasklar und sehr detailliert an Hand von Arzt- und Entlassungsberichten beschrieben werden!
Jedesmal würde sie aufgefordert einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, der Abgelehnt wurde.
Antwort:
Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer und ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente bedeutet noch lange nicht, daß dem Antrag dann auch tatsächlich statt gegeben wird!
In der Tat ist es allerdings so, daß viele Rentenbewilligungen, gerade bei Frauen, im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen erteilt werden!
Ihre Ärzte sagte, jetzt müsse sie noch in eine psychosomatische Reha um dann vermutlich Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Ist das üblich? Natürlich ist sie fertig und down wegen der Dauerschmerzen aber eigentlich ist die Psyche ganz in Ordnung noch
Antwort:
In diesem Absatz steckt alleine schon der Widerspruch in sich, denn man geht nicht einfach in eine psychosomatische REHA und erhält automatisch die Absolution zur Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente!
>>>Ihre Ärztin meinte jedoch: orthopädisches reicht nie für die Erwerbsminderungsrente.<<<
Antwort:
Diese pauschale Aussage ist nicht stichhaltig, nicht nachweisbar, denn nach wie vor werden Erwerbsminderungsrenten auch auf der Basis von Beschwerden am Bewegungsapparat bewilligt!
Ist das ein üblicher Vorgang? Sie war ja schon 4 mal zur orthopädische Reha.
Antwort:
Üblich ist gar nichts, jeder Einzelfall ist grundsätzlich anders!
====
Fazit:
Aus Ihren Zeilen ist nicht ersichtlich, ob Ihre Bekannte bei den zurückliegenden Ablehnungen jemals den Rechtsweg beschritten und das eigentliche Widerspruchsverfahren konsequent durchgezogen hat!
Der beste Rechtsbeistand/Staranwalt kann nichts bewirken, wenn der Antragssteller seine Hausaufgaben nicht macht und wenn die eigene Krankenakte keine Fakten beinhaltet!
https://www.youtube.com/user/hubkon
https://youtube.com/watch?v=lT893J4l_Co
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Naja, dadurch das sie verschiedene Befunde hat, war das Krankengeld eben nicht zu Ende. Durch Krankengeld und Alg1 ist sie seit fast 8 Jahren lückenlos abgedeckt. Die einzigen Auflagen die sie bisher hatte sind eben die Anträge auf Erwerbsminderungsrente zu stellen und die Rehabilitation . Das hat sie auch gemacht.
dadurch das sie ja Krankengeld und Alg1 jedesmal bekommt, ist ihr Antrieb, jetzt sonstwas zu veranstalten um Erwerbsminderungsrente zu erhalten jetzt nicht soooooo hoch.
Antwort:
Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Krankenkasse bzw. Agentur für Arbeit Auflagen machen wird, denn diese Sozialversicherungsträger leisten nicht unbegrenzt!
Es ist also dringend zu empfehlen, rechtzeitig die eigene Krankenakte zu aktualisieren und zu optimieren!
Krankengeld maximal 78 Wochen!
ALG 1 ebenfalls zeitlich individuell!
Nach Beendigung der Krankengeldzahlung bleibt nur das ALG 1!
Die zeitliche Befristung des ALG 1 kann in der Regel nur im Zusammenhang mit einem Antragsverfahren auf Erwerbsminderungsrente für die Dauer des Antragsverfahrens ausgedehnt werden!
Stichwort:
"Nahtlosigkeitsreglung!"
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Deine Freundin sollte sofort beim Sozialverband eintreten.
Dort wird sie auch beraten, wenn es um Rente geht oder um Reha-Maßnahmen u.ä.
Außerdem wird man unterstützt bei Widersprüchen und ggf. bei eine Streit vor Gericht.
Es kostet nicht viel monatlich und es hilft auf jeden Fall.
Keine zwei Leute haben die "gleiche Erkrankung". Kein Gutachter entscheidet einfach pauschal.
Es gibt keine "rentenauslösende Krankheit" und auch nicht das Gegenteil.
Reichen orthopädische Erkrankungen nie für eine Erwerbsminderungsrente?
Es kommt bei der EM-Rente weniger auf den Gesundheitszustand an, sondern allein auf das Restleistungsvermögen des Antragstellers:
Nur noch unter 3 Stdn. täglicher Arbeit (egal in welcher Tätigkeit) sind möglich, dann erhält die Bekannte die volle EM-Rente.
Die halbe EM-Rente gibt es bei einer noch möglichen täglichen Arbeit zwischen 3 bis unter 6 Stdn.
Ab 6 Stdn. täglicher Arbeit geht die Bekannte leider leer aus...
Gruß siola55
Vielen Dank für deine Hilfe. Habe das gerade mit ihr durchgelesen. Sie sagte, dadurch das sie ja Krankengeld und Alg1 jedesmal bekommt, ist ihr Antrieb, jetzt sonstwas zu veranstalten um Erwerbsminderungsrente zu erhalten jetzt nicht soooooo hoch. Im Prinzip ist das Krankengeld höher und sie fühlt sich gut versorgt. Sie wundert sich halt nur, dass die Erwerbsminderungsrente jedesmal abgelehnt wurde. Unbedingt haben will sie die nicht.