Reichen orthopädische Erkrankungen nie für eine Erwerbsminderungsrente?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

HAllo,

die Frage lässt sich so nicht beantworten, ich kenne Versicherte die ein Bein verloren haben, auf dem Bau gearbeitet  und sich umschulen lassen haben und nun in einer Baufirma im Büro für die Beschaffung und so weiter für die Baustellen arbeitet. Nein, in Widerspruchsausschüßen habe ich bis zu 8 orthopädische Erkrankungen gehabt, davon waren 6 altersbedingt (die Versicherte , Einzelhandelskauffrau) ist 42 und 2 die das Leistungsvermögen nicht soweit einschränken, auch nicht in der SUmme, das sie wenige als 6 Stunden irgendeine Tätigkeit machen kann.

Wenn Sie psychisch krank ist, dann kann es dazu kommen, das sie erwerbsgemindert ist, dazu muss aber ein langwieriger Therapeutenweg gegangen worden sein, oder die Diagnose ist so heftig, dass dies eine Erwerbsminderung begründet.

Beste Grüße

Dickie59

Paulina42 
Beitragsersteller
 11.07.2017, 14:26

Ja ich hab ihr das alles soweit erzählt. Sie sagte, im Prinzip ist die Erwerbsminderungsrente ja nicht so wichtig, da Sie jedesmal ja durch Krankengeld und Alg1 auch super gut abgesichert ist ( ist ja auch finanziell mehr). Deswegen betreibt sie jetzt halt auch nicht soooooo viel Aufwand,  um tatsächlich Erwerbsminderungsrente zu bekommen. Die Frage bezog sich mehr darauf, dass sie sich halt nur wundert.

Dickie59  29.06.2017, 18:31

vielen Dank für den Stern und alles Gute.

Hallo Paulina42,

Sie schreiben unter anderem:

Reichen orthopädische Erkrankungen nie für eine Erwerbsminderungsrente?



Es geht hier mal um eine Bekannte.

Antwort:

Ihre Zeilen deuten darauf hin, daß die medizinischen Nachweise in der eigenen Krankenakte nicht ausreichen bzw. zuwenig Fakten beinhalten!

Die reine Aufzählung von OP`s und REHA´s sagt gar nichts aus!

Sie schreiben leider nicht, ob Ihre Bekannte vor dem 2.1.1961 oder nach dem 1.1.1961 geboren ist!

====

Wer nach dem 1.1.1961 geboren ist,
hat in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit!

Für die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente
muß an Hand der eigenen Krankenakte glasklar
und sehr detailliert nachgewiesen werden,
daß die Leistungsfähigkeit auch für leichte Tätigkeiten
am allgemeinen Arbeitsmarkt
dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag,
(Leichte Tätigkeiten
= zum Beispiel Pförtner, Museumswärter, Nachtportier, usw.)

====

Die Diagnosen sind weitestgehend zweitrangig, es kommt im Grunde genommen immer auf die Auswirkungen der gesundheitlichen Beschwerden auf die Leistungsfähigkeit an!

Diese Auswirkungen müßen in der eigenen Krankenakte glasklar und sehr detailliert an Hand von Arzt- und Entlassungsberichten beschrieben werden!

Jedesmal würde sie aufgefordert einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, der Abgelehnt wurde.

Antwort:

Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer und ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente bedeutet noch lange nicht, daß dem Antrag dann auch tatsächlich statt gegeben wird!

In der Tat ist es allerdings so, daß viele Rentenbewilligungen, gerade bei Frauen, im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen erteilt werden!

Ihre Ärzte sagte, jetzt müsse sie noch in eine psychosomatische Reha um dann vermutlich Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Ist das üblich? Natürlich ist sie fertig und down wegen der Dauerschmerzen aber eigentlich ist die Psyche ganz in Ordnung noch

Antwort:

In diesem Absatz steckt alleine schon der Widerspruch in sich, denn man geht nicht einfach in eine psychosomatische REHA und erhält automatisch die Absolution zur Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente! 

>>>Ihre Ärztin meinte jedoch: orthopädisches reicht nie für die Erwerbsminderungsrente.<<<

Antwort:

Diese pauschale Aussage ist nicht stichhaltig, nicht nachweisbar, denn nach wie vor werden Erwerbsminderungsrenten auch auf der Basis von Beschwerden am Bewegungsapparat bewilligt!

Ist das ein üblicher Vorgang? Sie war ja schon 4 mal zur orthopädische Reha.

Antwort:

Üblich ist gar nichts, jeder Einzelfall ist grundsätzlich anders!

====

Fazit:

Aus Ihren Zeilen ist nicht ersichtlich, ob Ihre Bekannte bei den zurückliegenden Ablehnungen jemals den Rechtsweg beschritten und das eigentliche Widerspruchsverfahren konsequent durchgezogen hat!

Der beste Rechtsbeistand/Staranwalt kann nichts bewirken, wenn der Antragssteller seine Hausaufgaben nicht macht und wenn die eigene Krankenakte keine Fakten beinhaltet!

https://www.youtube.com/user/hubkon

https://youtube.com/watch?v=lT893J4l_Co

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Paulina42 
Beitragsersteller
 12.07.2017, 07:15

Naja, dadurch das sie verschiedene Befunde hat, war das Krankengeld eben nicht zu Ende. Durch Krankengeld und Alg1 ist sie seit fast 8 Jahren lückenlos abgedeckt. Die einzigen Auflagen die sie bisher hatte sind eben die Anträge auf Erwerbsminderungsrente zu stellen und die Rehabilitation . Das hat sie auch gemacht.

Paulina42 
Beitragsersteller
 11.07.2017, 14:29

Vielen Dank für deine Hilfe. Habe das gerade mit ihr durchgelesen. Sie sagte, dadurch das sie ja Krankengeld und Alg1 jedesmal bekommt, ist ihr Antrieb, jetzt sonstwas zu veranstalten um Erwerbsminderungsrente zu erhalten jetzt nicht soooooo hoch. Im Prinzip ist das Krankengeld höher und sie fühlt sich gut versorgt. Sie wundert sich halt nur, dass die Erwerbsminderungsrente jedesmal abgelehnt wurde. Unbedingt haben will sie die nicht.

Konrad Huber  11.07.2017, 17:48
@Paulina42

dadurch das sie ja Krankengeld und Alg1 jedesmal bekommt, ist ihr Antrieb, jetzt sonstwas zu veranstalten um Erwerbsminderungsrente zu erhalten jetzt nicht soooooo hoch.

Antwort:

Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Krankenkasse bzw. Agentur für Arbeit Auflagen machen wird, denn diese Sozialversicherungsträger leisten nicht unbegrenzt!

Es ist also dringend zu empfehlen, rechtzeitig die eigene Krankenakte zu aktualisieren und zu optimieren!

Krankengeld maximal 78 Wochen!

ALG 1 ebenfalls zeitlich individuell!

Nach Beendigung der Krankengeldzahlung bleibt nur das ALG 1!

Die zeitliche Befristung des ALG 1 kann in der Regel nur im Zusammenhang mit einem Antragsverfahren auf Erwerbsminderungsrente für die Dauer des Antragsverfahrens ausgedehnt werden!

Stichwort:

"Nahtlosigkeitsreglung!"

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Deine Freundin sollte sofort beim Sozialverband eintreten.

Dort wird sie auch beraten, wenn es um Rente geht oder um Reha-Maßnahmen u.ä. 

Außerdem wird man unterstützt  bei Widersprüchen und ggf. bei eine Streit vor Gericht.

Es kostet nicht viel  monatlich und es hilft auf jeden Fall.

Keine zwei Leute haben die "gleiche Erkrankung". Kein Gutachter entscheidet einfach pauschal.

Es gibt keine "rentenauslösende Krankheit" und auch nicht das Gegenteil.

Reichen orthopädische Erkrankungen nie für eine Erwerbsminderungsrente?

Es kommt bei der EM-Rente weniger auf den Gesundheitszustand an, sondern allein auf das Restleistungsvermögen des Antragstellers:

Nur noch unter 3 Stdn. täglicher Arbeit (egal in welcher Tätigkeit) sind möglich, dann erhält die Bekannte die volle EM-Rente.

Die halbe EM-Rente gibt es bei einer noch möglichen täglichen Arbeit zwischen 3 bis unter 6 Stdn.

Ab 6 Stdn. täglicher Arbeit geht die Bekannte leider leer aus...

Gruß siola55