Erwerbsminderungsrente Minijob bei Rententräger melden?
Hallo liebes Forum,
2015 wurde Erwerbsminderungsrente beantragt, nebenbei ist man einem Minijob nachgegangen, der Rententräger hat gleich den Arbeitgeber angeschrieben und um Mitteilung gebeten, wie und in welchem Umfang man beschäftigt ist! Die Rente wurde nun 2016 bewilligt. Muss nun bei einem neuen Minijob der Rententräger über den Minijob in Kenntnis gesetzt werden oder schreibt der dieser wieder den Arbeitgeber an ?
Vielen Dank.
Viele Grüße Susette
6 Antworten
Mit Aufnahme des Minijobs wird man bei der Minijobzentrale angemeldet. Diese schickt dem zuständigen RV Träger automatisch eine Mitteilung.
Ja, der RV Träger wird den neuen AG wieder anschreiben um die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze zu kontrollieren.
Manche DRVen überprüfen das sofort, andere erst Ende des Jahres, aber es wird überprüft
du kannst und darfst zu deiner Rente hinzuverdienen und deshalb wird sie auch nicht eingeschränkt. Es gibt aber einen Grenzwert sprich pro Tag maximal 3 Stunden
Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist bereits
berücksichtigt, dass Sie im Rahmen Ihres Leistungsvermögens noch
berufstätig sind. Das kann beispielsweise eine Teilzeitbeschäftigung
sein. Erhalten Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, dürfen Sie
nur in sehr begrenztem Umfang etwas zu Ihrer Rente hinzuverdienen. Ob
und wie sich Ihr Verdienst aus einer Beschäftigung auf Ihre Rente
auswirkt, können Sie in diesem Faltblatt nachlesen.
Der Arbeitgeber muss dich bei der Knappschaft als Minijobber anmelden.
Bitte Höhe aus dem Rentenbescheid entnehmen und beachten.
Auch ob du für den Minijob Rentenbeiträge zahlen willst.
Raus kann man nur bei Arbeitnehmerwechsel. Rentennummer beachten.
Mit gruß
Bley 1914
Du musst dem Rententräger den Minijob melden,die Anfrage bezog sich suf die Leistungsfähigkeit btr.Deinen Rentenantrag.
Hallo SusetteSusette,
Sie schreiben:
Erwerbsminderungsrente Minijob bei Rententräger melden?
Antwort:
Bitte schauen Sie genau nach in Ihrem DRV-Rentenbewilligungsbescheid, demzufolge sind Sie ausdrücklich gesetzlich dazu verpflichtet, jegliche Änderung in Ihren persönlichen Verhältnissen (dazu zählt selbstverständlich auch ein Minijob) unverzüglich bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt anzuzeigen!
Tun Sie dies nicht, gefährden Sie ganz klar Ihre Erwerbsminderungsrente!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad