Ich soll einen Antrag auf Erwerbminderungsrente stellen.

9 Antworten

Ja, dazu dürfen sie Dich auffordern. Du musst dem allerdings nicht nachkommen.

Erst wenn das Krankengeld ausläuft, musst Du was tun.

Deine Chancen auf Rente sind vom Krankheitsbild abhängig. Zuerst gibt es sowieso nur eine zeitlich befristete Rente.

Dürfen oder nicht: Die wollen bloß nichts mehr zahlen und den "Ballast" auf jemand anderen ( Papa Staat ) abwälzen! Solange Du krank geschrieben bist, müssen die blechen. Die Krankenkasse kann lediglich von Dir verlangen, beim Sozialmedizinischen Dienst einen Termin wahrzunehmen! Die können Dir nahelegen oder raten, einen Rentenantrag zu stellen, aber auffordern? Das wäre mir neu. Was ist, wenn Du keinen stellst?

Wenn Du ohnehin nur noch weniger als 3 Stunden / Tag arbeiten kannst, stehen die Chancen recht gut, eine Erwerbsminderungsrente durch zu bekommen. Die muß aber alle 2 Jahre wieder neu beantragt werden.Weil diese wahrscheinlich nicht für Deinen Lebensunterhalt ausreichen wird, wirst Du wohl oder übel zusätzlich Wohngeld und / oder erweiternde Sozialhilfe beantragen müssen! Auf Deutsch: HARTZ IV....

Sorry, aber so sieht´s leider aus....

Hallo alukanz,

Sie schreiben:

Ich soll einen Antrag auf Erwerbminderungsrente stellen.

Antwort:

Der Gesetzgeber hat in die Sozialversicherungsgesetzgebung die sogenannten Mitwirkungspflichten integriert!

Siehe hierzu bitte unter folgendem Link:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/sid_0C658701FC02B05EFED5B95DF5324DDC.cae02/Allgemein/de/Inhalt/3_Fachbereiche/01_sozialmedizin_forschung/01_sozialmedizin/08_sozmed_glossar/M/mitwirkung.html

Ich bin seit ca.1 Jahr krankgeschrieben, habe 2 Reha Maßnahmen,der DRV, hinter mir. Im letzten Entlassungsbericht der Reha steht, das ich weniger als 3Std., auf dem gesamten Arbeitsmarkt, arbeiten darf.<

Antwort:

In diesem Fall kommt die gesetzliche Krankenversicherung/Krankenkasse Ihrer Pflicht ziemlich spät nach, Ihnen einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente nahezulegen.

Bitte bedenken Sie, daß die Krankengeldzahlungen einschließlich 6 Wochen Lohnfortzahlung seitens des Arbeitgebers auf maximal 78 Wochen befristet sind und rechtzeitig vor deren Ablauf ALG 1 zu beantragen ist!

Auch das ALG 1 ist je nach Geburtsjahrgang zwischen 6 Monate und 24 Monate zeitlich befristet und dann bleibt ja nur noch ALG 2 (Hartz4) bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, wobei es hier erst recht zur Sache geht bezüglich Haushaltseinkommen usw.

Es ist also in Ihrem Sinne, den Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente schnellstmöglich voranzutreiben, weil Ihnen sonst die Zeit davon läuft.

Außerdem müßen Sie nach Antragseingang bei der DRV immer noch mindestens 6 Monate bis zur ersten Rentenzahlung abwarten, weil die erste Rentenzahlung frühestens ab dem 7-ten Kalendermonat nach Antragsstellung erfolgt!

Im letzten Entlassungsbericht der Reha steht, das ich weniger als 3Std., auf dem gesamten Arbeitsmarkt, arbeiten darf.<

Antwort:

Wenn dies tatsächlich so dort geschrieben ist, dann ist es zu Ihren Gunsten, denn die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente setzt voraus, daß Ihre noch verbliebene Restleistungsfähigkeit auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag inenrhalb einer 5-Tage-Woche, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!

Jetzt hat mich die Krankenkasse aufgefordert einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Dürfen die das überhaupt,<

Antwort:

Ja, siehe weiter oben und die Mitwirkungspflichten!

und wie stehen meine Chancen auf eine Rente?<

Antwort:

Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen müßen in jedem Fall erfüllt sein, das sind:

In den letzten 5 Jahren müßen mindestens 36 Monate mit Pflichtbeiträgen in Ihr Rentenkonto abgeführt worden sein.

Die medizinischen Voraussetzungen sind ebenfalls unabdingbar mit "unter 3 Stunden usw.................siehe oben. Ganz wichtig ist der Passus, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt!

Sie müßen an Hand von aktuellen, glasklaren Artberichten Ihrer behandelnden Ärzte nachweisen, daß Sie auch für leichte Tätigkeiten nur noch unter 3 Stunden belastbar sind, sofern Sie nach dem 1.1.1961 geboren wurden und dadurch keinen Vertrauensschutz mehr bei Berufsunfähigkeit haben.

Leichte Tätigkeiten sind z.B. Pförtner, Museumswärter, Nachtportier und viel weitere wie z.B. unter folgendem Link:

google>>deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_240ANL2

Siehe auch unter foldendem Link:

google>>deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrentedasnetzfueralle_faelle.pdf

Befolgen Sie auch die Hausaufgaben unter dem Link:

google>>erwerbsminderungsrente.biz

sowie die Videoanleitungen auf Youtube unter dem Stichwort:

"Erwerbsminderungsrente beantragen-Hausaufgaben!"

Wenn weitere Fragen auftreten, bitte einfach wieder melden!

Und, ganz wichtig:

Verzichten Sie auf keinen Fall auf die Hinzuziehung eines kompetenten Rechtsbeistandes, wie z. B. VDK mit Sozialrechtsschutz, denn ohne Rechtsbeistand spielen Sie buchstäblich russisches Roulette.

Auch der Bund der Versicherten und die Verbraucherschutzverbände empfehlen dies immer wieder, weil die Versicherten mit der komplexen Materie meist total überfodert sind!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

alukanz 
Beitragsersteller
 25.04.2013, 16:38

Hallo,

Ich habe mir den Entlassungsbericht noch mal zu Gemüte geführt.

Mit den 3 STD hatte ich ja schon geschrieben. Weiter steht dort :Zumutbar sind körperlich leichte Arbeiten,zeitweise im Gehen,zeitweise im Stehen, überwiegend im Sitzen, in Tagschicht. Zeitlicher Umfang gemäß positivem und negativem Leistungsbild:weniger als 3 Std. Dann werde ich mal den Antrag in Angriff nehmen.

Danke

Andreas

Konrad Huber  25.04.2013, 16:43
@alukanz

Zumutbar sind körperlich leichte Arbeiten,zeitweise im Gehen,zeitweise im Stehen, überwiegend im Sitzen, in Tagschicht.<

Antwort:

Stellen Sie durch aktuelle, glasklare, aussagefähige Arztberichte sicher, daß auch leichte Tätigkeiten nur noch unter 3 Stunden ausgeführt werden können, sonst besteht die Gefahr, daß Ihr Antrag zurückgewiesen wird.

Beste Grüße

Konrad

§ 51 SGB V gibt der Kasse das Recht, dich zur Reha-Antragstellung aufzufordern, wenn die Erwerbsminderung erheblich gefährdet ist. Dieser Antrag ist innerhalb von 10 Wochen zu stellen, ansonsten kann die Kasse das KG einstellen..

Die Rente steht dir zu, wenn die versicherungsrechtlichen und medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Die medizinischen voraussetzungen sind anscheinend bei Dir da.

alukanz 
Beitragsersteller
 24.06.2013, 12:46

Hallo, eine kleine Rückmeldung,ich habe den Rentenantrag am 26.04 direkt bei der Deutschen Rentenversicherung gesteltt. Heute habe ich Bescheid bekommen, das der Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente genehmigt ist. Vielen Dank für die Antworten

Wenn du nur noch weniger als 3 Stunden arbeiten kannst, steht dir die Rente ja zu. Dann fällt die Lohnersatzleuistung (Krankengeld) weg. Dieses erhältst du jetzt nur noch übergangsweise und das wird auf jeden Fall mit der Rentennachzahlung verrechnet. Dabei ist es jetzt gleichgültig ob du den Rentenantrag jetzt stellst, oder abwartest, bist du ausgesteuert wirst. Dabei würdest du Gefahr laufen in die Sozialhilfe abzugleiten.

Wenn die RV selbst dir sagt, dass du nur noch weniger als 3 Stunden arbeiten kannst, ist das ja praktisch die Rentenzusage.

Mucki007xyz  16.02.2018, 20:09

aber diese Sozialhilfe, also diese Grundsicherung ist doch gleich hoch und gleich gut wie ALG II, oder nicht?