Wie kann man freiwillig gestellten Antrag auf LTA in Antrag auf Erwerbsminderungsrente umwandeln?
LTA Antrag im Juni 2017 gestellt (damals gesundheitlich eingeschränkt), Bescheid dem Grunde nach erhalten August 2017, es folgten weitere Erkrankungen und Verschlechterungen. Gutachten Mai 2018, bescheinigte nur noch Belastbarkeit von 3-6 Std. Weitere Verschlechterung seit August 2018. GdB 70. Nun Bescheid zur medizinischen Reha, berufliche Rehabilitation Phase II, Belastungserprobung erhalten.
Die Maßnahme soll erst im Juli 2019 starten frühester Aufnahmetermin.
Gesundheitlich sehe ich mich nicht mehr in der Lage dazu.
3 Antworten
Hallo Adventsgesteck,
Sie schreiben:
Wie kann man freiwillig gestellten Antrag auf LTA in Antrag auf Erwerbsminderungsrente umwandeln?
Antwort:
Eigentlich geht das relativ einfach und in etwa so:
Sie stellen bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente und liefern zusammen mit Ihrem Antrag (in der Kopie Ihrer eigenen Krankenakte) den klaren und detaillierten Nachweis (an Hand Ihrer beigefügten Arzt-/Entlassungsberichte), daß Ihre Leistungsfähigkeit dauerhaft auf unter 3 Stunden, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!
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Gesundheitlich sehe ich mich nicht mehr in der Lage dazu.
Antwort:
Diese Aussage ist ohne schriftliche Nachweise in Form von aussagefähigen Arzt-/Entlassungsberichten nichts wert und nicht verwertbar!
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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Hallo,
ja, du kannst jetzt den Antrag auf volle Erwerbsminderung stellen und mit Angabe aller dich behandelnder Ärzte und den dortigen Diagnosen stellen.
Dieser wird dann zwar ruhen bis die Reha vorbei ist und der Rehaentlassungsbericht vorliegt, muss dann aber auch gearbeitet werden.
Es kann sein, das die Rehaeinrichtung zu dem gleichen Ergebnis kommt, muss aber nicht zwingend.
Insofern sind nochmals alle Diagnosen und Behandlungen zu prüfen.
Beste Grüße
Dickie59
in der Reha beurteilen die Ärzte vor Ort deine Erwerbsfähigkeit.
wenn die sagen, dass du nicht mehr erwerbsfähig bist, ob voll oder teilweise, dann wird der Reha-Antrag automatisch in einen Rentenantrag umgewandelt.
die Reha im Vorfeld ist aber wichtig. generell gilt Reha vor Rente. und in deinem Fall auch zur Beurteilung deines "Zustandes".
Es gibt druchaus Gefälligkeitsgutachten von Rehaeinrichtungen, aktuell beklagt eine Frau mit 4 kaputten Ledenswirbeln die DRV Nord, wobei alle Fachärzte und auch die ersten Gutachter sagen, das sie erwerbsunfähig ist. Nur ein haken, das ganze dauert jetzt 3 Jahre