teilweise Erwerbsminderungsrente in volle Erwerbsminderungsrente umwandeln?

1 Antwort

Hallo Paulina64,

Sie schreiben:

teilweise Erwerbsminderungsrente in volle Erwerbsminderungsrente umwandeln?

Seit 1993 beziehe ich eine Teilerwerbsminderungsrente, mein Gesundheitszustand hat sich weiterhin verschlechtert, so dass ich in Erwägung ziehe einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente zu stellen, die bisherige Rente umzuwandeln.

Antwort:

Bis zum Stichtag 31.12.2000 gab es in der DRV die Berufsunfähigkeits- und die Erwerbsunfähigkeitsrente!

Somit muß hier ein Fehler in der Bezeichnung vorliegen!

Die Erwerbsminderungsrente gibt es erst seit 1.1.2001!

Erwerbsunfähigkeitsrente und Erwerbsminderungsrente sind zwei verschiedene paar Stiefel mit unterschiedlichen Zugangs- und Leistungskriterien!

Leider schreiben Sie nicht, ob Sie vor dem 2.1.1961 oder nach dem 1.1.1961 geboren sind!

Von wenigen Ausnahmen abgesehen, müßen Sie für die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente an Hand Ihrer eigenen Krankenakte glasklar und sehr detailliert nachweisen, daß Ihre Leistungsfähigkeit auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, innerhalb einer 5-Tage-Woche, abgesunken ist!

In der Regel wird die Erwerbsminderung ab Antragsdatum zuerkannt, Ausnahmen bestätigen die Regel!

Die Frage nach Ihrer individuellen Rentenbesteuerung sollten Sie mit einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein klären!

Wie wird die volle Erwerbsminderungsrente berechnet, da ich seit 1995 nicht mehr gearbeitet habe, bisherige Rente 615,-Euro

Antwort:

Diese Frage kann Ihnen nur Ihre zuständige DRV-Rentenanstalt auf der Basis Ihrer eigenen Rentenakte zuverlässig beantworten!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad