Ärztliche Begutachtung wegen Rentenantrag

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Du solltest Dir eine Begleitperson mitnehmen,die dann auch bei der Begutachtung dabei ist,einen Beistand darf der Gutachter nicht ablehnen.Lasse Dir die genaue Untersuchungszeit bestätigen,das kann noch wichtig werden wenn es zu einer Ablehnung kommt.Wenn das Gutachten dann 30 Seiten hat aber die Untersuchungszeit nur 30 Minuten betrag dann kann im Widerspruch belegt werden das die Untersuchungszeit diese Umpfang des Gutachtens nicht entsprechen kann.Bei Deinen Psychischen Problemen ist die kurze Untersuchungszeit vorab schon problematisch,und es kann in so kurzer Zeit nicht umpfangreich auf alle Deine Probleme eingegangen werden,das sehen Sozialgerichte genauso,da gibt es Urteile.Lasse Dich nicht verunsichern und antworte ehrlich,es werden Fangfragen kommen,darauf musst Du dich einstellen.Eine Bekannte von mir hat sich bei solch einer Begutachtung geschämt über ihre Krankheiten und hat erzählt was sie alles noch macht ,was nicht gestimmt hat,abgelehnt!Das darf Dir nicht passieren,wenn Du nicht weggehst,und keine Freunde hast,was Deiner Krankheit entsprechen würde,dann sage es genau so,auch wenn Dich vieles überfordert,nicht übertreiben aber bei der Sache bleiben.Nicht wundern wenn völlig bescheuerte Fragen kommen,das ist Absicht um zu sehen wie Du reagierst.Fahre nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln dahin,das widerspricht der Agoraphobie,die Frage wird kommen wie Du dort hin gekommen bist.Lasse Dich nicht durch kumpelhaftes Verhalten des Gutachters einlullen,da macht man schnell Angaben die man besser für sich behalten hätte.Dir muss klar sein der Gutachter will der Rentenkasse kosten ersparen,also musst Du alles vorbringen was Dich betrifft und wenn am Ende noch einiges nicht angesprochen wurde dann spreche Du das an und lasse die Begutachtung erst enden wenn alles angesprochen wurde.Bei einer Ablehnung solltest Du zu einem Fachanwalt für Sozialrecht gehen,der Widerspruch einlegt.Wenn Du Sozialleistungen oder Krankengeld bekommst dann kannst Du beim Amtsgericht einen Kostenübernahmeschein für eine Anwaltsberatung bekommen,dann kostet der Anwalt für Dich 10 Euro,und bei einer Klage kann Prozesskostenhilfe beantragt werden,ich hoffe das es ohne geht und das Du deine Rente sofort bekommst,viel Glück wünscht andie.

Andrea1964 
Beitragsersteller
 18.04.2013, 19:46

Danke für deine Tipps! Bei der Untersuchung geht es um meine Tochter. Von der Psychiaterin haben wir ein Attest, dass die Befragung meiner Tochter wegen deren Angstsymptomatik nur im Beisein einer Begleitperson (ich) erfolgen kann. Weggehen und Freunde - Fehlanzeige, da hast du vollkommen Recht. Die einzigen Bezugspersonen sind wir Eltern. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln, das ist sowieso unmöglich. Ich habe bei der Rentenversicherung angerufen und dies geschildert, wir haben einen Parkplatz in der TG für die Begutachtung bekommen. Das eine Anerkennung der Arbeitsunfähigkeit bei einer 21jährigen nicht leicht wird, kann ich mir denken. Aber ihre psychischen Erkrankungen sind laut verschiedenen Arztattesten wirklich schwer und gravierend, so dass die Wiederaufnahme einer Arbeit bzw. Ausbildung nicht möglich ist. Sie ist seit 78 Wochen ununterbrochen krank geschrieben und auch weiterhin nicht arbeitsfähig.

Xanthi  18.04.2013, 20:39
@Andrea1964

Dazu fällt mir noch etwas ein: Sie werden wissen wollen, welche Therapien sie gehabt hat. Bei einer so jungen Frau stellt sich für die Gutachter auch die Frage, ob man ihren Zustand durch geeignete Therapien noch verbessern könnte.

andie61  18.04.2013, 21:43
@Xanthi

Hallo Andrea1964 eines habe ich noch vergessen,stellt einrn Antrag auf feststellungvdes Grades der Schwerbehindrung wenn das noch nicht getan wurde.Es wird dann so sein das die abwarten wie der Rententräger entscheidet,und der wird nachteilig feststellen das kein Antrag gestellt wurde,also holt das schnell nach,das kann in einem Widerspruchsverfahren wichtig werden das es beantragt ist.Bei alle dem was Du schilderst wird das Versorgungsamt möglichetweise einen vorläufigen Bescheid ausstellen zur unterstützung des Rentenantrages und einen abschliessenden nach beendigung des Rentenverfahrens und aufgrund dieser Entscheidung einen abschliessenden Bescheid ausstellen.Anträge können auf der Seite des Versorgungsamtes runtergeladen werden,die entscheiden nsch Aktenlage,also Kopien alles Befunde und Berichte einreichen,dann wünsche ich das Deine Tochter bald zur Ruhe kommt und die Sache positiv entschieden wird,ich kann mir vorstellen das das der Horror für sie ist ,aber auch das hat mal ein Ende,,gruss andie

Andrea1964 
Beitragsersteller
 18.04.2013, 22:04
@Xanthi

Sie war schon teilstationär in der psych. Tagesklinik - vollstationär ist ihr nicht möglich. Auch hat sie schon 3 Psychotherapie hinter sich und macht jetzt seit ca. 1 1/2 Jahren eine weitere Psychotherapie. Ist in Behandlung beim Psychiater und nimmt die verordneten Medikamente regelmäßig ein.

Andrea1964 
Beitragsersteller
 18.04.2013, 22:06
@andie61

Antrag auf GdB wurde gestellt und vorerst GdB 30 bewilligt. Einspruch läuft, die Psychiaterin und die Psychotherapeutin haben jeweils einen Befundbericht geschrieben, wobei es heißt, dass bei dem Krankheitsbild meiner Tochter mindestens ein GdB von 80 gegeben ist. Du hast Recht - es ist wirklich der Horror für sie und auch für uns, als Eltern.

andie61  18.04.2013, 22:45
@Andrea1964

Das mit den 30% ist ein Witz,ich verstehe da nicht warum immer wieder solche Bescheide rausgehen,denen muss doch klar sein das ein Widerspruch kommt,und auch die Sozialgerichteventscheiden immer wieder gegen diese Bescheide,auch gegen Ablehnungen des Rententrägers gibt es immer wieder Urteile die die Entscheidungen der Rentengutachter als völlig unsachlich,parteiisch und teilweise gelogen zerreissen.Es gibt massig Urteile wo eine Rente auf dauer zugesprochen wurde obwohl die Rentenversicherung von voller Leistungsfähigkeit susgegangen ist.Es wird immer wieder die kurze Untersuchungszeit kritisiert,bei Psychischen Erkrankungen ist eine genaue Feststellung der Leistungfähigkeit,der Lern und Merkfähigkeit und der Konzentrationsfähigkei nicht in 60 oder 90 Minuten möglich besonders nicht da zu beginn erst einmal eine Amnamese gemacht wird und auch das Leben des Antragstellers abgefragt wird,und für das Wesentliche bleiben dann höchstens 20 Minuten..Richter sehen was da läuft,es geht darum den Betroffenen mürbe zu machen damit er aufgibt,was den Betroffenen damit angetan wird ist denen völlig egal,es folgt enach Rentenablehnung ein Jahrelanger Rechtsstreit und ein Gutachtermaraton,aber zu 90% entscheiden die Gerichte zu Gunsten der Antragsteller.Es wird auch Euch als Eltern belasten denn das Krankheitsbild der Tochter wird sich verschlimmern,und da sollte überlegt werden ob eine Stationäre Therapie nicht besser ist um sie aus der Schussbahn rauszunehmen,das könnte auch bei dem Rentenverfahren helfen.Ich wünsche Euch viel Kraft,und ihr dürft nicht aufgeben,

DerHans  31.01.2015, 10:23
@Andrea1964

SDie Frage wäre noch, ob eure Tochter überhaupt schon einen Rentenanspruch hat. Das erscheint mir, wenn sie erst 21 ist, ziemlich ungewiss.

Hallo Andrea1964,

Sie schreiben:

Ärztliche Begutachtung wegen Rentenantrag.Es geht dabei um eine mittelgradige (zeitweise starke) Depression, schwere Persönlichkeitsstörung mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten, schwere Agoraphobie mit Panikstörung, schwere soziale Phobie, schwergradige generalisierte Angststörung, Schlafstörungen mit Alpträumen, Essstörungen, Schilddrüsenunterfunktion und bronchiale Hyperreagibilität - alles vom Psychiater und Psychotherapeuten per Arztbericht bestätigt<

Antwort:

Für psychische Erkrankungen gibt es den international anerkannten Gesundheitskomplettfragebogen "PHQ_D", der Uni-Klinik-Heildelberg.

Dieser Fragebogen sollte zu Hause gründlich ausgefüllt und dem Gutachter in Kopie ausgehändigt werden.

Es bringt überhaupt nichts, bei der Begutachtung Geschichten zu erzählen.

Antworten nur auf Fragen und auf den ausgefüllten Fragebogen verweisen!

Link:

http://www.klinikum.uni-heidelberg.de/fileadmin/Psychosomatische_Klinik/pdf_Material/PHQ_Komplett_Fragebogen1.pdf

Anleitung dazu:

google>>klinikum.uni-heidelberg.de/fileadmin/PsychosomatischeKlinik/download/PHQManual1.pdf

Auswertungsbogen dazu:

google>>klinikum.uni-heidelberg.de/fileadmin/PsychosomatischeKlinik/download/PHQAuswertungsbogen1.pdf

Schablone dazu:

google>>klinikum.uni-heidelberg.de/fileadmin/PsychosomatischeKlinik/download/PHQSchablonen1.pdf

Was sollte man unbedingt ins Gespräch mit einbringen?<

Antwort:

Siehe bitte oben!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Ein Schwerbehindertenbescheid ist für die Feststellung der Erwerbsunfähigkeitsrente völlig irrelevant. Wenn das mit den Diagnosen stimmt und diese bescheinigt sind, stehen die Chancen für eine EU-Rente (zunächst befristet) recht gut. Allerdings sollte man gut überlegen, ob das wirkich sinnvoll ist oder ob man nicht weitere Reha-Maßnahmen der Arbeitsagentur in Anspruch nimmt. Auch kann evtl. das Jugendamt die Wiedereingliederung fördern, wenn die Voraussetzungen nach den KJHG gegeben sind.

Eine EU-Rente bedeutet häufig eine Stigmatisierung, ein Ausschluß aus der Gesellschaft und ein Leben an der Armutsgrenze.

Mach dir einen Zettel, auf den du alle deine Beschwerden( nicht die Diagnosen) aufführst, damit du nichts vergisst. also z. B. : nicht mittelgradige Depression, sonder beschreibe, wie du dich fühlst, du liegst wie gelähmt im Bett und kannst nicht aufstehen nicht vor Schwerzen, sondern weil du nicht in der Lage bist den Arm oder noch mehr anzuheben. Undso weiter... so genau wie möglich beschreiben, wei du dich fühlst, deine gedanken was andre über dich denken würden (was du ja nicht wirklich weißt) Mfg

  • Befunde mitnehmen.
  • Ehrlich sein und sagen, wie schlecht es dir geht, auch Beispiele erzählen, wie sich zum Beispiel deine sozialen Anpassungsschwierigkeiten äußern.
  • aber nicht lügen und übertreiben, die sind auch nicht auf der Nudelsuppe dahergeschwommen und merken das.
ichhierundda  18.04.2013, 19:06

aber auch nicht bagatellisieren! ( ach ist eigentlich nicht so schlimm....)