Mietern nach 9 Monaten kündigen wegen Eigenbedarf?
Hallo Experten, Folgende Situation, Pärchen mit zwölf jährigen Kind bezieht eine 4 Zimmer Wohnung.
Die Vermieterin zieht mit 17 jähriger Tochter zu ihrem neuen Lebensgefährten.
Nach neun Monaten setzt der neue Lebensgefährte die Vermieterin vor die Tür.
Die Vermieterin kündigt den Mietvertrag wegen Eigenbedarf mit drei monatiger Kündigungsfrist.
Wohnungsmarkt in der Stadt absolute Katastrophe. Können die Mieter nach drei Monaten auf die Straße gesetzt werden?
6 Antworten
Nach neun Monaten setzt der neue Lebensgefährte die Vermieterin vor die Tür. Die Vermieterin kündigt den Mietvertrag wegen Eigenbedarf mit drei monatiger Kündigungsfrist.
Wenn schriftlich erfolgt und genau geschrieben wurde für wen der Eigenbedarf geltend gemacht wird, dann ist die Kündigung wirksam.
Wohnungsmarkt in der Stadt absolute Katastrophe. Können die Mieter nach drei Monaten auf die Straße gesetzt werden?
Der Mieter kann der Kündigung aus oben genantem Grund widersprechen.
Dann wird ein Gericht wahrscheinlich eine längere Kündigungsfrist einräumen.
Ob Du was für Deine Eigenleistung bekommen kannst hängt davon ab. ob der Vermieter dazu bereit ist.
Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht.
LG
johnnymcmuff
Gern geschehen.
Grundsätzlich ja, da der Eigenbedarfsgrund zum Zeitpunkt des Mietvertragschlusses offenbar nicht absehbar war. Falls der Eigenbedarf absehbar gewesen wäre, hätte die Vermieterin darauf hinweisen müssen und die Kündigung wäre jetzt treuwidrig. Man wird ihr aber wohl kaum nachweisen können, dass sie schon beim Einzug in die Wohnung des Lebensgefährten vom Scheitern der Beziehung ausging, eher im Gegenteil...
Davon zu trennen ist die Wohnungsmarktsituation in der Stadt. Wenn die Mieter keine neue Wohnung finden, kann(!) ein Sozialwiderspruch mit genau dieser Begründung unter Fortsetzung des Mietverhältnisses in Betracht kommen, der effektiv zumindest zu einer massiven Verlängerung der Räumungsfrist führt. Obwohl die Kündigung berechtigt ausgesprochen wird.
Man wird hier allerdings genau hinschauen müssen, wie der Bedarf der Vermieterin begründet wird: Wenn sie bereits vor die Tür gesetzt wurde, wird sie aktuell während der dreimonatigen Kündigungsfrist ja auch irgendwo wohnen müssen. Wenn diese Wohnmöglichkeit längerfristig besteht, entfällt möglicherweise der Eigenbedarf.
Danke schön... Klingt sehr plausibel.
Aber die Mieter haben einiges an Geld für die Renovierung investiert.
Wäre ja auch eine schöne Masche ausziehen, vermieten, renovieren lassen und dann wegen Eigenbedarf kündigen.
Ob man da wohl Schadenersatz beanspruchen kann?
Schadensersatz hängt grundsätzlich von einem Fehlverhalten des anderen Vertragspartners ab. Ein solchen kann ich zumindest bei einer berechtigten Eigenbedarfskündigung der Vermieterin nicht erkennen.
Wie eventuelle Eigenleistungen zur Verbesserung der Mietsache zu bewerten sind, die im Vertrauen auf den Fortbestand des Mietverhältnisses getätigt wurden, hängt von den diesbezüglichen Regelungen im Mietvertrag ab. Eine generelle Verpflichtung des Vermieters zur "Auszahlung" von Renovierungsarbeiten gibt es aber nicht.
Erst ein mal vielen Dank an euch alle.... Ich fürchte auch das die drei schlechte Karten haben. Eine Räumungsklage bricht Ihnen wahrscheinlich am Ende das Genick
Wie kommst zu der Überzeugung? Die Räumungsklage ist dem Grunde nach berechtigt, da Wohnungslosigkeit des Eigemtümers mit einem Heranwachsendem droht, sie ist nicht rechtsmißbräuchlich, da im Zeitpunkt der Vermietung der Eigenbedarf unmöglich absehbar war, formal und inhaltswirksam unter Einhaltung einer gesetzl. Kündigungsfrsit erklärt.
Wollte man es da auf eine Räumungsklage ankommen lassen, trüge man das Gerichts- und Prozesskostenrisiko einschl. anwaltlicher Vertretungen beider Seiten selbst.
Ob das Kostenrisiko geringer wäre als sich in eine Fewo oder Frühstückspension einzumieten, kannst du mit jedem Prozesskostenrechner leicht ermitteln. Streiwert wäre der Jahres(!)Mietwert.
ich wollte damit sagen das die Mieter wohl den kürzeren ziehen wenn sie es auf eine Räumungsklage ankommen lassen . Und der Streitwert ist mir bekannt.
Prozessual gesehen besteht sicher ein gewisses Risiko, dass sie eine Klage verlieren ("gewisses Risiko" schreibe ich bewusst, weil ich keine Aussage über die formale Wirksamkeit der Kündigung treffen kann, da gibt es mehr als genug Fehlerquellen, welche eine berechtigte Kündigung unwirksam machen können). Aber möglicherweise reicht ihnen ja schon allein die Prozessdauer aus, um doch noch eine andere Wohnung zu finden. Und das kann das Geld schon wert sein...
Nach 3 Monaten endet die Kündigungsfrist. Dann muß der Mieter die Wohnung räumen.
Tut er das nicht wird der Vermieter um eine Räumungsklage nicht herum kommen. Und das kann dauern.
Der Mieter kann der Kündigung aber auch widersprechen weil sie eine besondere Härte für ihn bedeutet.
Wenn ihm dann ein Richter recht gibt darf er wohnen bleiben.
Die Kündigung könnte aber auch für unwirksam erklärt werden weil z. B. der Eigenbedarf bei Vertragsabschluß schon absehbar war.
Genau das ist meine Frage, die absehbarkeit... Frisch verliebt zum neuen ziehen find ich ziemlich riskant.
Dass das objektiv riskant ist, sehe ich allerdings auch so... Der Bewertungsmaßstab wird aber ein subjektiver sein, nämlich ob für die VERMIETERIN der "Rückumzug" absehbar war. Und das wird man kaum annehmen können.
Einen neuen Job anzutreten oder zu versterben auch. Würde man alle Wechselfälle des Lebens mit lebenslangem Kündigungsschutz als Mieter absichern können, gäbe es keine Mietwohnungen mehr :-O
Der Eigenbedarf scheint gegeben, folglich zieht die Kündigung und die Mieter müssen ausziehen.
Leisten die Mieter der Kündigung nicht fristgerecht Folge, ist Räumungsklage geboten.
Diese nun völlig unstreitig berechtigte Eigenbedarfskündigung dringt tatsächlich durch, da der Grund bei euerer Anmietung nun nicht absehbar war.
Unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist muss sich nicht der eigentümende Vermieter, sondern ihr als entgeltzahlende Mieter mit dem katastrophalen Wohnungsmarkt auseinandersetzen :-(
G imager761
Vielen Dank....