Mietvertrag zum 15ten kündigen , was muss ich zahlen?

4 Antworten

Mietverträge können nur zum Monatsende gekündigt werden.

Kündigungsfrist für Mieter, wenn vertraglich nicht kürzer vereinbart, 3 Monate.

Die Kündigung muß dem Vermieter spätestens am 3. Werktag eines Monats zugehen. Dann endet der Vertrag mit Ablauf des übernächsten Monats.

Mietvertrag gibt es keinen und vereinbart war das die Kündigung schriftlich einen Monat vorher erfolgen muss

Natürlich gibt es einen Mietvertrag.

Ist diese Vereinbarung nachweisbar?

gamerfriend1 
Beitragsersteller
 14.02.2017, 12:55

Ja diese Vereinbarung ist Nachweisbar.

anitari  14.02.2017, 13:00
@gamerfriend1

Dann versucht es halt und hofft das sich der Vermieter an diese Vereinbarung noch erinnert  oder es unabhängige Zeugen dafür gibt.

Mit einem Monat ist i. d. R ein Kalendermonat, nicht 4 Wochen, gemeint.

Also wäre jetzt die Kündigung zum 31. März möglich.

TrudiMeier  14.02.2017, 13:46
@anitari

Theoretisch. Mich würde interessieren, wie man diese Vereinbarung nachweisen kann, sofern sie nicht schriftlich festgelegt wurde. Das wiederum kann ich mir nicht wirklich vorstellen, da auch der Mietvertrag nicht schriftlich erfolgt ist.

Eine Wohnraumkündigung ist lt. BGB nur zum Monatsende und zumindest einer Frist von drei Monaten kündbar. Für den Verm. verlängert sich die KF nach 5 Jahren um 3 auf 6 und nach 8 Jahren von 6 auf 9 Monate.

Eine Verkürzung der KF für den Mieter kann vereinbart werden, für den Vermieter aber nicht, sie wäre, weil widerrechtlich, unwirksam.

Mietvertrag gibt es keinen

Selbstverständlich gibt es einen. Ihr wohnt dort, habt einen Schlüssel, zahlt Miete, also habt ihr einen mündlichen Vertrag. Nirgends ist festgelegt, dass Mietverträge schriftlich abgeschlossen werden müssen.

vereinbart war das die Kündigung schriftlich einen Monat vorher erfolgen muss.

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende. Im Zweifelsfall müsstet ihr diese kurze Kündigungsfrist belegen können. Könnt ihr das? Wenn es schon keinen schriftlichen Mietvertrag gibt, lässt sich diese Kündigungsfrist vermutlich auch schwer nachweisen. Oder gibt es Zeugen dafür?

Üblich ist die Kündigung zum Letzten eines Monats, vertraglich kann man aber auch etwas anderes vereinbaren.

Kein Mietvertrag und Ärger mit dem Vermieter? Uhhhh, normal kündigt man 3 Monate im Voraus zum Monatsende. Zum 15. ist eher ungewöhnlich. Vielleicht solltet ihr euch beim Mieterschutzbund mal kostengünstig beraten lassen....