Mietvertrag zum 15ten kündigen , was muss ich zahlen?
Hallo wir wollen in eine neue Wohnung ziehen da wir in unserer alten Wohnung vom Vermieter nur schikaniert wurden.Wir hätten eine neue Wohnung schon in Aussicht. Nun stellt sich die Frage können wir wenn wir zum 15ten kündigen auch nur die halbe Miete im darauf folgenden Monat zahlen ? Mietvertrag gibt es keinen und vereinbart war das die Kündigung schriftlich einen Monat vorher erfolgen muss.vielen Dank für eure Hilfe.
4 Antworten
Mietverträge können nur zum Monatsende gekündigt werden.
Kündigungsfrist für Mieter, wenn vertraglich nicht kürzer vereinbart, 3 Monate.
Die Kündigung muß dem Vermieter spätestens am 3. Werktag eines Monats zugehen. Dann endet der Vertrag mit Ablauf des übernächsten Monats.
Mietvertrag gibt es keinen und vereinbart war das die Kündigung schriftlich einen Monat vorher erfolgen muss
Natürlich gibt es einen Mietvertrag.
Ist diese Vereinbarung nachweisbar?
Dann versucht es halt und hofft das sich der Vermieter an diese Vereinbarung noch erinnert oder es unabhängige Zeugen dafür gibt.
Mit einem Monat ist i. d. R ein Kalendermonat, nicht 4 Wochen, gemeint.
Also wäre jetzt die Kündigung zum 31. März möglich.
Theoretisch. Mich würde interessieren, wie man diese Vereinbarung nachweisen kann, sofern sie nicht schriftlich festgelegt wurde. Das wiederum kann ich mir nicht wirklich vorstellen, da auch der Mietvertrag nicht schriftlich erfolgt ist.
Eine Wohnraumkündigung ist lt. BGB nur zum Monatsende und zumindest einer Frist von drei Monaten kündbar. Für den Verm. verlängert sich die KF nach 5 Jahren um 3 auf 6 und nach 8 Jahren von 6 auf 9 Monate.
Eine Verkürzung der KF für den Mieter kann vereinbart werden, für den Vermieter aber nicht, sie wäre, weil widerrechtlich, unwirksam.
Mietvertrag gibt es keinen
Selbstverständlich gibt es einen. Ihr wohnt dort, habt einen Schlüssel, zahlt Miete, also habt ihr einen mündlichen Vertrag. Nirgends ist festgelegt, dass Mietverträge schriftlich abgeschlossen werden müssen.
vereinbart war das die Kündigung schriftlich einen Monat vorher erfolgen muss.
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende. Im Zweifelsfall müsstet ihr diese kurze Kündigungsfrist belegen können. Könnt ihr das? Wenn es schon keinen schriftlichen Mietvertrag gibt, lässt sich diese Kündigungsfrist vermutlich auch schwer nachweisen. Oder gibt es Zeugen dafür?
Üblich ist die Kündigung zum Letzten eines Monats, vertraglich kann man aber auch etwas anderes vereinbaren.
Kein Mietvertrag und Ärger mit dem Vermieter? Uhhhh, normal kündigt man 3 Monate im Voraus zum Monatsende. Zum 15. ist eher ungewöhnlich. Vielleicht solltet ihr euch beim Mieterschutzbund mal kostengünstig beraten lassen....
Ja diese Vereinbarung ist Nachweisbar.