Wenn ein Betrieb am einem Feiertag geschlossen hat, darf der Arbeitgeber dann dafür Urlaubstage abziehen?
Ich finde gerade nur die Formulierung für Ausgleichstage bei Arbeit an Feiertagen, aber eine Freundin von mir arbeitet in einem ziemlich kleinen Hotel. Sie möchte zum 31.12.2019 kündigen und hat noch 6 Urlaubstage, welche sie zeitgleich beantragen möchte. (Das Hotel schließt vom 24.-26.12. über die Feiertage)
Bei einer 40 Stunden Woche ergäbe sich dann der 19.12. als letzter Arbeitstag, weil:
27.12. (Freitag) - 31.12. (Dienstag) = 5 Urlaubstage
25.12. und 26.12. sind gesetzliche Feiertage (Die das Unternehmen die Jahre davor immer als Urlaubstage abgerechnet hat, obwohl es ja Feiertage sind)
23.12. und 24.12. sind freie Tage (in der Hotellerie ja egal welche Tage)
21.12. und 22.12. sind freie Tage
20.12. der 6. Urlaubstag
Sehe ich das irgendwie falsch, dass die Abrechnung von Feiertagen als Urlaubstage nicht rechtens ist (egal ob Hotel, Gaststätte oder sonst was)? Weil sie meinte, dass die Schließtage während der Feiertage immer als Urlaubstage abgerechnet werden und deshalb eigentlich der 23.12. ihr letzter Arbeitstag wäre...
Sie verwirrt mich hart gerade
7 Antworten
Das entscheidene:
In bestimmten Branchen (Krankenhaus, Hotel/Gastronomie, ...) ist es normal, dass auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet wird.
Diese Sonn- und Feiertage sind in diesen Branchen dann stinknormale Werktage und hierfür muss Urlaub eingereicht werden.
Und im Übrigen gilt:
Der AG ist nicht verpflichtet Urlaub zu gewähren. Gerade aus betrieblichen Gründen (Weihnachtszeit, Silvester!!!!) kann dieser abgelehnt werden und wird dann mit der letzten Lohnabrechnung abgegolten, also ausgezahlt.
Danke, klar sie „darf“ auch an Sonn- und Feiertage arbeiten, weil Hotel, aber:
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
(3) [...] Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.
also den Ausgleich dafür kriegt laut Gesetz auch jeder der in einem Beruf arbeitet, der an Sonn- und Feiertagen arbeiten muss.
Deshalb kann der AG doch nicht einfach über die Feiertage zumachen und von den 3 Schliesstagen 2 umfassende Feiertage vom Urlaub anziehen..
Im Hotel wird sie sicherlich nicht von Montag bis Freitag arbeiten sondern im Schichtbetrieb auch an Wochenenden und Feiertagen. Wenn dann im Schichtplan der 31.12. für sie als Arbeitstag eingetragen war, muss sie dann auch Urlaub nehmen.
In dem Hotel gibt es keinen Schichtplan. Erst recht nicht einen Monat im Voraus (nicht einmal in den besten 5* Häusern gibt es das).
und leider beantwortet das in keiner Weise die Frage. Dennoch danke
Gesetzliche Feiertage sind freie Tage, an denen gar kein Urlaub genommen werden kann. Bei sechs verbleibenden Urlaubstagen ist der 20. Dezember der letzte Arbeitstag unter der Voraussetzung, dass die Fünf-Tage-Woche eingehalten wird. Der 24. und 31. 12. sind Arbeitstage. Hat das Hotel zu, ist Urlaub zu nehmen.
danke erst mal für die Antwort.
aber wenn sie 2 freie Tage hat die Woche (5 Tage Woche) und sie den 24. als Urlaubstag nimmt und der 25. und 26. gesetzliche Feiertage sind dann hat sie halt den 23. und 27. als freie Tage. Also hat sie dann in der Woche vom 23. (Montag) - 29.12. (Sonntag) vier Tage normal frei (weil 2 freie Tage und 2 Feiertage), also noch 3 Urlaubstage. 30. + 31. Urlaub = 5 Tage Urlaub gesamt + 1 verbleibenden Urlaubstag am 22.12. + 2 freie Tage die Woche = 19.12. letzter Tag oder wo ist mein Denkfehler?
Feiertage werden vom AG unterschiedlich prozentual bezahlt nach gesetzlicher Vorgabe. Der 1.Mai ist der teuerste, wenn gearbeitet wird.
Da wird kein Urlaub abgezogen. Dann hat man ja kaum noch etwas um in den Urlaub zu fahren.
In NRW gibt es zB 11 Feiertage.
Dann sage ihr, welche gesetzlichen Rechte sie hat ;)
Mach ich ja aber sie verunsichert mich weil die das seit Jahren so machen und halt ungern Diskussionen mit dem anfängt und ich wollt mir halt hier Sicherheit holen wegen dem geschlossenen Betrieb aber das scheint schwerer als gedacht 😂
Hier sagen viele vieles. Selbst ich irre mich. Aber Du hattest Gesetze erwähnt. Da hat man sich dran zu halten ;)
Ja hast recht
Wenn Betriebsferien bei Abschluss des Vertrages bzw Anfang des Jahres bekannt sind, ist das als regulärer Urlaub anzusehen.
Feiertage sind niemals Urlaubstage.
auch wenn diese auf einen Feiertag fallen ? Bzw gleich 2 Feiertage? Denn 2 der 3 Tage an denen der Betrieb geschlossen hat sind Feiertage. Verzeih mir mein Mistrauen, aber gibts dafür einen Gesetzestext?
Achso ich glaub ich hab dich falsch verstanden. Du meinst schon, dass sie 1 Urlaubstag für die 3 geschlossenen Tage abgezogen bekommt, richtig?
laut dem Arveitszeitgesetz müssen für die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen innerhalb von 8 Wochen Ausgleichstage gewährt werden und die ziehen ihr das einfach immer vom Urlaub ab. Und das seit Jahren. Die Frage ist ja nicht die Bezahlung sondern dass sie eigentlich 2 Tage Bzw. 3 Tage früher oder später den Betrieb verlassen kann