Notdienst im Urlaub

3 Antworten

Während eines (ordnungsmäßig beantragten und genehmigten) Urlaubs ist eine Rufbereitschaft, hier "Notdienst" genannt, nicht zulässig (Verstoß gegen das Bundesurlaubsgesetz).

Konsequenz: Der Betrieb muss die Personaleinsatzplanung so gestalten, dass diejenigen ansprechbar sind, die keinen Urlaub haben (==> siehe auch folgenden Link):

http://www.arbeitsratgeber.com/rufbereitschaft-arbeiten-nach-anruf/

Üblich ist, daß Notdienstbereitschaft als Arbeitszeit gilt, also Du während der Bereitschaft keinen Urlaub hast. Manche Arbeitsverträge sehen aber auch abweichende Regelungen vor. Was steht denn hierzu wörtlich in Deinem Arbeitsvertrag?

snatchington 
Beitragsersteller
 17.12.2014, 10:47

Wörtlich steht in meinem Arbeitsvertrag rein gar nichts über Notdienstregelungen. Außer die Klausel "Der Mitarbeiter verpflichtet sich zu Mehrarbeit" - aber diese Klausel geht ja nicht wirklich auf Notdienste ein...

Wenn du Bereitschaft hast, kann man dir keinen Urlaub abziehen. Denn man verwehrt dir damit die Chance, diese Zeit frei zu verplanen und zum Beispiel wegzufahren, was man im Urlaub ja gelegentlich mal macht.