Notdienst im Urlaub
Ich habe hier schon ein wenig gestöbert, konnte für meinen "speziellen" Fall aber keine passende Antwort finden.
Ich arbeite in einem Heizungs-Sanitär-Installationsunternehmen, welches über Wochenende und Feiertage einen Notdienst anbietet.
Nun ist unser Betrieb über den Jahreswechsel geschlossen (zwei Wochen vom 22.12.2014 bis zum 4.1.2015). Das heißt, abzüglich der Feiertage und der Wochenenden werden mir insgesamt für diese Zeit 6 Urlaubstage abgezogen.
Nun bietet unser Betrieb wie schon gesagt einen Notdienst an. Ich wäre vom 22.12. bis einschließlich 26.12. an der Reihe. Aber wie verhält es sich während dieser Zeit mit dem Urlaub? Vom 22.12. bis zum 24.12 werden mir ja 2,5 Urlaubstage abgezogen.
Ich kann Glück haben und in dieser Zeit ruft mich niemand über den Notdienst an, ich kann aber auch Pech haben und ich bin von morgens bis abends in action. Wie ist das rechtlich geregelt? Muss ich mich von den 2,5 Urlaubstagen verabschieden obwohl ich während dieser Zeit 24/7 für die Firma auf Abruf stehe oder dürfen mir die Urlaubstage für diese Zeit nicht abgezogen werden?
3 Antworten
Während eines (ordnungsmäßig beantragten und genehmigten) Urlaubs ist eine Rufbereitschaft, hier "Notdienst" genannt, nicht zulässig (Verstoß gegen das Bundesurlaubsgesetz).
Konsequenz: Der Betrieb muss die Personaleinsatzplanung so gestalten, dass diejenigen ansprechbar sind, die keinen Urlaub haben (==> siehe auch folgenden Link):
http://www.arbeitsratgeber.com/rufbereitschaft-arbeiten-nach-anruf/
Üblich ist, daß Notdienstbereitschaft als Arbeitszeit gilt, also Du während der Bereitschaft keinen Urlaub hast. Manche Arbeitsverträge sehen aber auch abweichende Regelungen vor. Was steht denn hierzu wörtlich in Deinem Arbeitsvertrag?
Wörtlich steht in meinem Arbeitsvertrag rein gar nichts über Notdienstregelungen. Außer die Klausel "Der Mitarbeiter verpflichtet sich zu Mehrarbeit" - aber diese Klausel geht ja nicht wirklich auf Notdienste ein...
Wenn du Bereitschaft hast, kann man dir keinen Urlaub abziehen. Denn man verwehrt dir damit die Chance, diese Zeit frei zu verplanen und zum Beispiel wegzufahren, was man im Urlaub ja gelegentlich mal macht.