Wie viele Arbeitstage in der ESt-Erklärung als Krankenschwester eintragen?

10 Antworten

Grundsätzlich muß man schon die Tage korrekt angeben, die man auch gearbeitet hat (ohne Krankheitstage, Fehltage, Urlaubstage etc.).

Das Finanzamt prüft das aber i. d. R. nicht und es werden grundsätzlich folgende Pauschalwerte akzeptiert:

Bei einer 5-Tage-Woche: 230 Tage

(im öffentlichen Dienst besser 220 Tage wegen 30 Tage Urlaub - das ist dem Finanzamt nämlich bekannt - bei den 230 Tagen sind 20 Tage gesetzlicher Mindesturlaub berücksichtigt)

Bei einer 6-Tage-Woche: 280 Tage

Auf diese Pauschalen hat man allerdings keinen Rechtsanspruch.

Von den pauschalen Werten sollte man etwas abziehen, wenn man z. B. Krankheitskosten in der Steuererklärung geltend macht, die Rückschlüsse zulassen, daß man ggf. arbeitsunfähig war.

DerSchopenhauer  31.12.2017, 08:33

6-Tage-Woche: im öffentlichen Dienst: statt 280 Tage besser 270 Tage

Da das heir in wenig durcheinandergeht...

Das Jahr 2017 hat 365 Tage, von denen (wg. ArbSchG) maximal 313 Tage gearbeitet werden können. davon 30 Tage ab ergibt 283.

Die Anzahl von Arbeitstagen für "normale" Arbeitnehmer (in Bayern 2017) sind 247, damit kämst Du also auf 217, mit draufgerechneten Feiertagen auf 230.

Für die Zukunft sollte Deine Freundin ein Tagebuch über die tatsächlichen Zeiten führen, das hilft ihr nicht nur bei der Pendlerpauschale sondern auch bei der Kontrolle der Lohnabrechnung.

Und... ja, die Daten aus der jährlichen Gehaltsabrechnung liegen dem Finanzamt vor.

Pauschal akzeptiert das Finanzamt 15 Arbeitstage/Monat bei einer 5-Tage-Woche. Im Fall Deiner Freundin wäre aber eine genaue Auflistung besser.

Sie kann sich auch einen Freibetrag für die Fahrtkosten eintragen lassen (Finanzamt), dann zahlt sie unterjährig weniger Steuern.

Zweite Frage: Ja.

Das Finanzamt bekommt monatliche Lohnsteuermeldungen vom Arbeitgeber und eine Jahresmeldung, die dann auch der Arbeitnehmer bekommt.

wurzlsepp668  28.12.2017, 16:13

komisch ...

in meinen Steuererklärungen werden IMMER 230 Tage bei einer 5 Tage-Woche akzeptiert ....

koko93 
Beitragsersteller
 28.12.2017, 16:15
@wurzlsepp668

Würde auch sagen, dass es um den Dreh  (ca. 230 Tage) passen würde. ^^

PatrickLassan  28.12.2017, 19:13

Pauschal akzeptiert das Finanzamt 15 Arbeitstage/Monat bei einer 5-Tage-Woche.

Das wären gerade mal 180 Tage pro Jahr. Akzeptiert werden bei einer 5-Tage-Woche 252 Tage abzüglich Urlaubs- und Krankheitstage.

Seeheldin  28.12.2017, 16:18

Die 15 Tage habe ich von einem leitenden Finanzbeamten. Natürlich kann man auch mehr oder weniger ansetzen, solange es plausibel ist.

Es gehen ja nicht nur Urlaub, sondern auch Krankheits- und Feiertage ab. Insoweit kommt das schon hin.

Eigentlich müsste doch Deine Freundin einen Kalender haben, oder? Meine Schwester arbeitet auch Schicht und schreibt sich daher auf, wann sie wieviel arbeitet.

wurzlsepp668  28.12.2017, 16:30
@Seeheldin

ich arbeite 4 Tage die Woche .... und bin bereits jenseit von 200 Arbeitstagen .... und wir in Bayern haben die meisten Feiertage in D .....

koko93 
Beitragsersteller
 28.12.2017, 16:10

Das Problem ist nur eine solche Auflistung hinzubekommen. Sie tauscht auch öfters und es wird auch kurzfristig mal was verschoben bzw. freigegeben wenn wenig los ist. Das ist in der Situation sehr schwierig. ^^ Und es werden wirklich nur 15 tage pro Monat akzeptiert pauschal? Das wären aufs Jahr nur 180 Tage bei 365 Tagen im Jahr? :o Dann würde man ja quasi weniger als jeden zweiten Tag arbeiten? Aber danke schonmal für die Hilfe. :)

Omikron6  29.12.2017, 10:53
@koko93

"Das Problem ist nur eine solche Auflistung hinzubekommen."

Es dürfte doch kein Problem sein, eine Strichliste zu führen. Ein Strich für jeden Arbeitstag in der Liste. Mache ich ebenso.

Ein Blick in den Arbeitsvertrag und ggf. die Überstundenabrechnung könnten weiterhelfen.

> sie arbeitet auch immer wieder Samstags und Sonntags und auch an Feiertagen.

Gehen diese Tage zusätzlich zur 5-Tage-Woche, oder hat sie zum Ausgleich unter der Woche frei? Falls letzteres, ergeben sich 52 Wochen, minus 6 Wochen Urlaub minus 1 Woche Feiertage = 45 Wochen = 225 Tage. Krankheitstage sind abzuziehen.

Falls die Wochenenddienste zusätzlich sind: Schätzen, ggf. durch Aufzeichnungen oder Gehaltsabrechnungen glaubhaft machen.